Fahren ohne Nummerschild wg. Unfall und nun Strafe zahlen?
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Fahren ohne Nummerschild wg. Unfall und nun Strafe zahlen?
Hallöchen!
Letze Woche Donnerstag wurde mein Clio Opfer eines Vorfahrtnehmers - Polizei war auch da - dabei wurde meine Nummernschildhalterung vorn zerstört und das Nummernschild war lose.
Der Polizist meinte wir können so noch nach Hause fahren und wies uns auch nicht darauf hin, das Nummernschild in die Scheibe zu tun (was wir auch nicht gemacht hätten, da es bei einem Auffahrunfall sonst für uns gefährlich werden könnte).
Wir nun auf direkten Weg nach Hause gefahren und auch gleich vor´m Haus das Nummernschild an die etwas zerstörte Front angeschraubt.
Heute habe ich dann ein Schreiben von der Satdt bekommen, dass ich ohne Nummerschild gefahren bin und 10-€ Strafe zahlen muss.
Nun würde ich gerne wissen:
1. Ob ich dem umgehen kann, in dem ich Ihnen den Tatbestand erkläre (inkl. Tagebuchnummer und Polizeinamen) oder ob ich das nun wirklich bezahlen muss (Stadt ist ja nicht gleich Polizei)?!
2. Falls ich bezahlen muss, könnt ich mir die die 10,-€ beim Unfallverursacher wiederholen?!
Danke schon jetzt für hilfreiche Antworten und Hinweise.
Grüße
Nudel
Letze Woche Donnerstag wurde mein Clio Opfer eines Vorfahrtnehmers - Polizei war auch da - dabei wurde meine Nummernschildhalterung vorn zerstört und das Nummernschild war lose.
Der Polizist meinte wir können so noch nach Hause fahren und wies uns auch nicht darauf hin, das Nummernschild in die Scheibe zu tun (was wir auch nicht gemacht hätten, da es bei einem Auffahrunfall sonst für uns gefährlich werden könnte).
Wir nun auf direkten Weg nach Hause gefahren und auch gleich vor´m Haus das Nummernschild an die etwas zerstörte Front angeschraubt.
Heute habe ich dann ein Schreiben von der Satdt bekommen, dass ich ohne Nummerschild gefahren bin und 10-€ Strafe zahlen muss.
Nun würde ich gerne wissen:
1. Ob ich dem umgehen kann, in dem ich Ihnen den Tatbestand erkläre (inkl. Tagebuchnummer und Polizeinamen) oder ob ich das nun wirklich bezahlen muss (Stadt ist ja nicht gleich Polizei)?!
2. Falls ich bezahlen muss, könnt ich mir die die 10,-€ beim Unfallverursacher wiederholen?!
Danke schon jetzt für hilfreiche Antworten und Hinweise.
Grüße
Nudel
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Re: Fahren ohne Nummerschild wg. Unfall und nun Strafe zahle
Oki, die Frage kann ich mir mittlerweile selber beantworten - nein, kann ich nicht, da er mich ja nicht gezwungen hat so weiterzufahren.Nudel hat geschrieben: 2. Falls ich bezahlen muss, könnt ich mir die die 10,-€ beim Unfallverursacher wiederholen?!
- Grandpa
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hi Nudel,
ich würde der Stadt die Tagebuchnummer und den Namen von dem Polizisten geben, mit dem Hinweis, dass dieser euch so auf den Nachhause-Wag geschickt hat. Und falls sie Geld haben möchten, sollen sie sich das doch deshalb von diesem Polizisten einfordern. Du hast schließlich nur dessen Aufforderung folge geleistet.
Somit schiebst du den schwarzen Peter der Stadt zu und bist ihn erst einmal los.
Viel Erfolg und Daumen drück,
Gundolf.
ich würde der Stadt die Tagebuchnummer und den Namen von dem Polizisten geben, mit dem Hinweis, dass dieser euch so auf den Nachhause-Wag geschickt hat. Und falls sie Geld haben möchten, sollen sie sich das doch deshalb von diesem Polizisten einfordern. Du hast schließlich nur dessen Aufforderung folge geleistet.
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- rsobanski
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50? Sollte sogar 70 zahlen. Aber mit der Erklärung (also Widerspruch gegen den Bescheid) hat es aber bei mir geklappt, brauchte also gar nix zahlen!
Gruß
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Habe soeben einen gesprochen, dem mal ein Unfall auf der BAB passiert ist und auch die Front demoliert war und kein Nummernschild mehr dran war - aber auch noch fahrbereit. Die Polizei sagte ihm damals das Gleiche wie mir (bis nach Hause ist es okay). Zusätzlich wurde ihm gesagt, dass es bei Verkehrskontrollen und Ordnungsamtsachen, die an diesem Tage erfolgen ausreichend ist, dass die Tagebuchnummer vorgelegt wird und gut ist (mehr passiert dann nicht). Gibt mir Hoffnung und so mache ich es dann auch.
@BM50181 und rsobanski:
Wurdet ihr von der Polizei "angestraft"?
Bei mir Handelt es sich um ein Schreiben des Ordnungsamtes. Vlt. gibt es da Unterschiede, da ja nur die Polizei in den fließenden Verkehr eingreifen darf und die Stadt nur Weisungsbefugt ist (bin mir da aber nicht ganz sicher)?!
@BM50181 und rsobanski:
Wurdet ihr von der Polizei "angestraft"?
Bei mir Handelt es sich um ein Schreiben des Ordnungsamtes. Vlt. gibt es da Unterschiede, da ja nur die Polizei in den fließenden Verkehr eingreifen darf und die Stadt nur Weisungsbefugt ist (bin mir da aber nicht ganz sicher)?!
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Re: Fahren ohne Nummerschild wg. Unfall und nun Strafe zahle
Probieren kannst Du es, aber es wird sicherlich günstiger sein, wenn Du die 10 Euro einfach zahlst, und gut ist. Für den Betrag würde ich - recht hin oder her - keinen Wind machen. Du verschwendest nur Zeit und Nerven.Nudel hat geschrieben:
Nun würde ich gerne wissen:
1. Ob ich dem umgehen kann, in dem ich Ihnen den Tatbestand erkläre (inkl. Tagebuchnummer und Polizeinamen) oder ob ich das nun wirklich bezahlen muss (Stadt ist ja nicht gleich Polizei)?!
Mit Sicherheit nicht! Wenn Dir ein morscher Ast auf den Wagen fällt, weil Du durch den Unfall und die dadurch entstandene Verzögerung erst eine halbe Stunde nach dem normalen Zeitpunkt unter dem morschen Baum langfährst, kannst Du das ja nu auch nicht dem Unfallverursacher in Rechnung stellen....Nudel hat geschrieben:
2. Falls ich bezahlen muss, könnt ich mir die die 10,-€ beim Unfallverursacher wiederholen?!
Grüße
Nudel
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Re: Fahren ohne Nummerschild wg. Unfall und nun Strafe zahle
Ab einem gewissen Kostenaufwand kann ich da zustimmen.. aber: selbst 55ct für eine Briefmarek (okay, + 1ct Blatt Papier + 5ct. Briefumschlag) ist noch immer günstiger wenn der eine Widerspruch reicht. Zudem lauf ich die paar Meter dahin (kostet nur körperl. Energie).Saku hat geschrieben:Probieren kannst Du es, aber es wird sicherlich günstiger sein, wenn Du die 10 Euro einfach zahlst, und gut ist. Für den Betrag würde ich - recht hin oder her - keinen Wind machen. Du verschwendest nur Zeit und Nerven.Nudel hat geschrieben:
Nun würde ich gerne wissen:
1. Ob ich dem umgehen kann, in dem ich Ihnen den Tatbestand erkläre (inkl. Tagebuchnummer und Polizeinamen) oder ob ich das nun wirklich bezahlen muss (Stadt ist ja nicht gleich Polizei)?!
Das habe ich doch schon selbst erkannt (2. Beitrag).Saku hat geschrieben:Mit Sicherheit nicht! Wenn Dir ein morscher Ast auf den Wagen fällt, weil Du durch den Unfall und die dadurch entstandene Verzögerung erst eine halbe Stunde nach dem normalen Zeitpunkt unter dem morschen Baum langfährst, kannst Du das ja nu auch nicht dem Unfallverursacher in Rechnung stellen....Nudel hat geschrieben:
2. Falls ich bezahlen muss, könnt ich mir die die 10,-€ beim Unfallverursacher wiederholen?!
Grüße
Nudel
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Ich ja, wurde angehalten, weil Kennzeichen in der Frontscheibe und nicht am Auto montiert. Allerdings hat der Arsch noch dem Umstand hinzugezogen, dass das Kennzeichen hinter Glas war, der Spinner, das kostet 50€ statt 40€ für ein gar nicht angebrachtes Kennzeichen....wie hohl...aber was solls, wollte mich mit dem nicht anlegen. Man hat gemerkt, dass das ein A...loch war und mir sonst die Karre komplett auseinander genommen hätte.Nudel hat geschrieben:...
@BM50181 und rsobanski:
Wurdet ihr von der Polizei "angestraft"?...)?!
Normal sind es nur 40€ plus 1 Punkt.
Gruß
Micha
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zu 1. Probieren auf jeden Fall... Wenn es nur ein paar Meter sind, lauf da mal hin (schön langsam wegen der Energie )
zu 2. Stimmt, sorry, habe ich gerade erst gelesen... Hab wohl zu schnell zu den Antworten der anderen gescrollt.
CU
Sascha
zu 2. Stimmt, sorry, habe ich gerade erst gelesen... Hab wohl zu schnell zu den Antworten der anderen gescrollt.
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So, habe gerade da angerufen und sie wollte gar nicht wirklich wissen von wegen Unfall und direkter Weg, blahblah - es reicht wirklich einfach eine Kopie des Tagebuchnummerzettels von der Polizei und eine kurze Schilderung ("auf Grund eines Unfalls ist Halterung beschädigt, Mangel wurde umgehend behoben") und die Sache hat sich erledigt.
:yahooooo:
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