!Sp@ce hat geschrieben:Betze hat geschrieben:.. z.T. auch Zoos (ich war lange in einem)..![]()
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haben dir meine geschenke nicht gefallen ???
haben dir meine geschenke nicht gefallen ???
Gesetzlich verpflichtet bist Du nur zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung für Dein Kfz. Manche sparen sich da aus Kostengründen sogar 'ne Teilkasko. Würde ich lieber zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren, ehrlich gesagt. Man kann auch am falschen Ende sparen. Wenn der Schadensfall dann mal eintritt, ist das Gejammer groß... "Ach hätte ich doch..."Sims hat geschrieben:Der gleiche Gedanke kam mir auch. Kann ich auch total verstehen! Klar die sache mit meiner cousine ist ein Extrem...
aber wieso soll die versicherung bei bestehender Teilkasko nicht bezahlen? Soweit ich weiß, bezahlen die Unfälle die durch "Haar- bzw. Borstentiere" oder so ähnlich, entstanden sind, oder irre ich mich da?![]()
Sorry hab mich falsch ausgedrückt! Meine frage bezog sich auf:Shoobedoo hat geschrieben: Gesetzlich verpflichtet bist Du nur zum Abschluß einer Haftpflichtversicherung für Dein Kfz. Manche sparen sich da aus Kostengründen sogar 'ne Teilkasko. Würde ich lieber zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren, ehrlich gesagt. Man kann auch am falschen Ende sparen. Wenn der Schadensfall dann mal eintritt, ist das Gejammer groß... "Ach hätte ich doch..."
Grüsse
Shoo *93er Probe und trotzdem Vollkasko... das ist mir mein Probe Wert!*
@shooBlackRoseRCM hat geschrieben: Aber ich muß auch daran denken, am nächsten Tag wieder auf Arbeit zu kommen ohne einen reinen Schrotthaufen (den die Versicherung z. Teil nicht bezahlt) in der Garage stehen zu haben.
haben dir meine geschenke nicht gefallen ???
teilkasko hat nix mit deinem schadenfreiheitsrabatt zu tun. die wird dich auch noch so viel kosten, wenn du auf 30% bist.Sims hat geschrieben: Ich bin auch einer der "am falschen ende spart"
Für mich persönlich ist der Abschluss einer Teilkasko imo ziemlich schwachsinnig. Meine SF ist noch bei 85% das heißt ich würd für ne Teilkasko im Jahr 600 Euro mehr bezahlen.
also wenn ich das richtig verstanden habe, wird der Schaden nicht von der Teilkasko übernommen, wenn es billiger für die gewesen wäre, wenn du das Tier überfahren hättest.daniel_pir-at hat geschrieben: Schäden, die durch ein Ausweichmanöver am Fahrzeug entstehen, sind nur dann versichert, wenn damit schwerere Beschädigungen am Fahrzeug verhindert wurden.
Schäden, die durch Ausweichmanöver gegenüber kleinen Tieren entstehen, fallen nicht in den Teilkaskoschutz, auch dann nicht, wenn das Ausweichmanöver aus einer Schreckreaktion oder einem ungesteuerten Reflex heraus erfolgte.
http://www.auto-und-verkehr.de/wildunfall.php
dazu fällt mir ein Beispiel ein...was letztens im TV erwähnt wurde. Eine junge Frau hielt mitten in der Nacht an, um ein Tier (Igel) welches sich auf der Straße befand, zu "retten".Betze hat geschrieben: ich sammle tote Tiere von der Straße runter,