Zivildienst

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dom_747
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Zivildienst

Beitrag von dom_747 »

hi forum

ich habe ein problem.ich soll zum 16.7.09 zum zivildienst herangezogen werden trotzdem, trotzdem ich seit 01.08.08 in einem festen unbefristeten arbeitsverhältnis stehe.
weiterhin hat mein chef dann das problem das er mich nicht hergeben kann/will.

hat heir vllt jemand erfahrung damit und kann mir helfen, dass ich nicht aus meinem arbeitsverhältniss einfach herausgezogen werde???

schließlich gibt es ja wohl genug arbeitslose die das machen können.da muss man ja nicht auf festangestellte bei der momentanen markt- und arbeitslage zurückgreifen...

greetz
dom
war ne schöne zeit mit euch und dem probe!!!
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Shoobedoo
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Re: Zivildienst

Beitrag von Shoobedoo »

Deine einzige Chance zurückgestellt zu werden, ist die Anerkennung einer "Unabkömmlichkeitsbescheinigung" Deines Arbeitgebers.
ZDG §16
(1) Zum Ausgleich des öffentlichen Interesses an der Heranziehung zum Zivildienst und desjenigen an der Deckung des personellen Kräftebedarfs für Aufgaben außerhalb des Zivildienstes kann ein Dienstpflichtiger, wenn das letztgenannte öffentliche Interesse überwiegt, für den Zivildienst unabkömmlich gestellt werden, solange er für die von ihm außerhalb des Zivildienstes ausgeübte Tätigkeit nicht entbehrt werden kann. Die Unabkömmlichstellung kann mit der Einschränkung ausgesprochen werden, daß der Dienstpflichtige in zeitlich begrenztem Umfange zum Zivildienst herangezogen werden darf. Die Bundesregierung erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Grundsätze, die dem Ausgleich des personellen Kräftebedarfs zugrunde zu legen sind.

(2) Über die Unabkömmlichstellung wird auf Vorschlag der zuständigen Verwaltungsbehörde entschieden. Das Vorschlagsrecht steht auch den Kirchen und Religionsgemeinschaften, soweit sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, für ihre Bediensteten zu. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Unabkömmlichstellung zu regeln. In der Rechtsverordnung kann die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf oberste Bundesbehörden oder auf die Landesregierungen mit der Befugnis zur Weiterübertragung auf oberste Landesbehörden übertragen werden; die nach dieser Verordnung vorschlagsberechtigte oberste Bundesbehörde oder die Landesregierung kann, soweit Landesrecht dies zuläßt, das Vorschlagsrecht auch durch allgemeine Verwaltungsvorschrift regeln. Die Rechtsverordnung regelt auch, wie Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesamt und der vorschlagenden Verwaltungsbehörde unter Abwägung der verschiedenen Belange auszugleichen sind. Die Rechtsverordnung regelt ferner, für welche Zeiträume die Unabkömmlichkeit ausgesprochen werden kann und welche sachverständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung und Wirtschaft zu hören sind.

(3) Der Dienstherr oder Arbeitgeber des Dienstpflichtigen ist verpflichtet, dem Bundesamt den Wegfall der Voraussetzungen für die Unabkömmlichstellung anzuzeigen. Dienstpflichtige, die in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen, haben den Wegfall der Voraussetzungen selbst anzuzeigen.
Viel Glück :thumb:

Grüsse
Shoo
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Fuffy
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Re: Zivildienst

Beitrag von Fuffy »

Hey dom,

dadurch das Du tauglich gemustert wurdest und Du anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist hast Du Dich für den zivilen Dienst bereit gestellt! Diesen zu erfüllen ist PFLICHT!
Die Bundeswehr, oder das Amt für ZivilenDienst kann Dich ungehindert aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis herausziehen...
Wenn Du Dich in einer Ausbildung befindest, oder in einem Studium nach dem dritten Semster, so ist dies nicht möglich.
Jedoch darf Dein jetziger Chef Dich nicht deswegen rausschmeißen, d.h. dass Dein Arbeitsvertrag weiterhin fristlos bestehen bleibt und Du Angestellter in diesem Unternehmen bist. Somit hast Du nach angeleisteter Wehrpflicht Deinen Job wieder. :wink:
Argumente wie: ,,Du wirst benötigt" od.Ä. interessieren die vom Bundesamt eher selten. Aber vielleicht wäre ein, von Deinem Chef, aufgesetztes Schreiben an das Bundesamt einen Versuche wert, dem Zivildienst zu entgehen!

Gruß
Christoph
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Re: Zivildienst

Beitrag von unR3aL »

Also:

Dein Chef kann beim Zivildienstamt (sollte in Köln sitzen) einen Antrag auf Unabkömmlichkeit stellen. Der wird dann geprüft und entweder du musst trotzdem antreten, oder du wirst für die Zeit der Unabkömmlichkeit (für zb Einarbeitung einer Aushilfe für deine Ausfallzeit durch den Zivi) freigestellt. Allerdings ruht für die Zeit der Zurückstellung die Frist in der du "gezogen" werden kannst. das heißt, normalerweise können sie dich bis 23 (ob vollendet oder angefangenes 23. Lebensjahr, weiss ich gerade nicht genau) ziehen. Wenn du allerdings in dem Rückstellungszeitraum 23. wirst oder über diese Frist hinaus bist, wirst du am Ende trotzdem gezogen, weil der Rückstellungszeitraum nicht in diese Zeitrechnung mit rein fällt. Heißt im Klartext, wenn du in 1 Monat 23 wirst, allerdings für 4 Monate zurückgestellt wirst, werden sie dich trotzdem "ziehen" weil die 4 Monate dann nicht "gelten".

Hoffe ich konnte dir Weiterhelfen.
Dein Arbeitgeber ist der einzige der den Antrag stellen kann, du selber hast kein Recht dazu.
Aber dein Arbeitsplatz MUSS dir vom Arbeitgeber erhalten werden, er kann zwar eine Aushilfe etc einstellen aber nur für den Zeitraum deiner Abwesenheit. Dir darf durch den Zivildienst kein Arbeitstechnischer Nachteil entstehen.

Aber zum Zivi wirst du so oder so müssen, entweder früher oder später. (vorausgesetzt du wirst nicht nochmal gemustert (was alle 3 jahre glaub ich fällig ist) und würdest dann untauglich ernannt).

Mein Kumpel hat das gerade mitm Bund durch.

Wende dich am besten an deinen Chef und der dann an deine Zivistelle, die werden das dann weiterreichen und bearbeiten. du musst dich dabei aber sehr beeilen, denn da gibts arg enge Fristen.


greetz
chris

P.S. erst vom Bund und dann auch noch vorm Zivi drücken....tz tz tz.... :roll:
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Hellspawn
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Re: Zivildienst

Beitrag von Hellspawn »

ein bekannter hat gegen den Wehrdienst geklagt. Das hat sich dann so lange rausgezogen, bis er zu alt war, um eingezogen zu werden. Allerdings hat ihn das auch etliche Tausend Euro an Gerichts- und Anwaltskosten gekostet. Ausserdem ist der Zug für Dich wohl abgefahren, da Du ja schon verweigert hast.
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Re: Zivildienst

Beitrag von dom_747 »

danke erstma für eure antworten :thumb:

also die tante aus köln vom zividienst meinte ich hab nur 2 möglichkeiten drum rumzukommen.entweder ich heirate ma eben oder mein chef stellt mir halt dieses schreiben aus in dem aber drin stehen muss das die exzistens der firma durch meine abwesenheit arg stark gefährdet ist.
ic sträube mich ja nur aus einem grund da hin zu gehen....

...mir wurde bei meiner musterung nämlich gesagt ich sei nicht fähig als kfz.mechaniker eingesetzt zu werde,obwohl ich nen gesellenbrief in der tasche habe plus eine ehrung,da ich von ca 200prüflingen der beste war.und sowas lasse ich mir dann von so einem verein bestimmt nicht erzählen :!: :evil:

greetz
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Wildschweinjäger
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Re: Zivildienst

Beitrag von Wildschweinjäger »

Hellspawn hat geschrieben:... hat sich dann so lange rausgezogen, bis er zu alt war, um eingezogen zu werden...
Viel Spaß, wenn Du aus irgendeinem Grund zurückgestellt bist, sind das 28. Mich haben sie noch mit 27 gezogen. Anders als beim 'laschen' Bund lassen sie beim Zivi nämlich echt niemand mehr vom Haken.

Mein Tip, lass Dich vom Chef zurückstellen dass er Ersatz einarbeiten kann. Such Dir in der Zeit eine gute Zivistelle. Kostet viel Zeit, aber dann kannste den Zivi sinnvoll nutzen. Ich hab (nach dem Studium) Waldschadensdatenbanken programmiert und hatte ein nettes Büro im Schloss.

Und sorry, aber für das Trotz-Argument, weil mal einer böse war, biste zu alt, oder?
Der kleine MX6 mit großen Bremsen und Rädern, Eibach/Monroe, Fächer, XTD stage2, DE-Nocke, Leder und kaum noch Rost

Dinge mit mehr als einem Kopf sind mir suspekt
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Re: Zivildienst

Beitrag von unR3aL »

ehm... du willst also wegen deinem gekränkten Stolz nicht zum Zivi ? Ich glaube die meinten eher das du keine Kfz-Zivi-Stelle findest.... ist ja auch in dem Sinne keine allgemeinnützige Arbeit. Habe auch noch nie gehört das es in dem Bereich Zivi-Stellen gibt. Glaube nicht das die meinten, das du nicht geeignet wärst.

Naja mach wie du denkst,
kanns zwar nicht so ganz nachvollziehen, aber wünsch dir viel Glück.
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Re: Zivildienst

Beitrag von dom_747 »

@unreal
nee nee,das war so gemeint das ich beim bund kein kfz machen durfte weil ich unfähig dazu bin.deswegen hab ich dann nen kdv antrag gestellt und jetzt geht mir halt der zividienst aufn sack weil ich nen festen job hab für den ich ne menge kohle gezahlt habdamit ich ihn machen darf!!!

greetz
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Re: Zivildienst

Beitrag von Shoobedoo »

Dein Job geht ja aber nicht verloren und Dein Arbeitgeber muss (!) Dich danach weiter beschäftigen.
Klar ist das Kohlemäßig äusserst bescheiden in dem Zeitraum :-(
Gibt aber Zuschüsse und die müssen z.B. für Deine Miete aufkommen, wenn schon 1 Jahr vorher eigene Wohnung z.B.
So war es jedenfalls damals aber auch 'n Grund für mich, mich bei der BW auf 2 Jahre zu verpflichten (wegen der Kohle).

So'n paar Monate BW oder Zivi hat noch keinem geschadet... lernt man was für's Leben ;-)
BW würde ich heute auch eher kritisch sehen... aber Zivi, da erfüllst Du doch einen Guten Zweck für die Allgemeinheit.

Grüsse
Shoo
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Re: Zivildienst

Beitrag von Hellspawn »

Wildschweinjäger hat geschrieben:
Hellspawn hat geschrieben:... hat sich dann so lange rausgezogen, bis er zu alt war, um eingezogen zu werden...
Viel Spaß, wenn Du aus irgendeinem Grund zurückgestellt bist, sind das 28. Mich haben sie noch mit 27 gezogen. Anders als beim 'laschen' Bund lassen sie beim Zivi nämlich echt niemand mehr vom Haken.
Deshalb darf man ja auch nicht verweigern, wenn man das macht.
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Flo
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Re: Zivildienst

Beitrag von Flo »

Ich wollt kein neues Thema eröffnen, passt ja so gut wie hier rein:


Ich muss im März zur Musterung und hab da nen paar fragen an euch....
Also ich hab ja diverse leiden (chronische Krankheiten, Knochenprobs, vorallem beide Knie kaputt, Rückenprobs, usw usw...).
Gibt es ne möglichkeit die Musterung zu umgehen oder hinauszuzögern?
Würden z.b. ärtzliche Berichte reichen um denen klar zu machen das ich nen T5 bin? Bin halt en krüppel lol...
Weil wäre doch eh nur Zeitverschwendung da ^^
Was geht denn bei soner Musterung ab? Das die Klöten untersucht werden is mir klar... lol aber z.b. Sporttest, also Kniebeuge ist für mich absolut nicht machbar und wäre die Hölle! Was machen? :wirr:
91' Probe GT / 91' 190E Sportline /
15' Fiesta ST / 08' Mustang GT


Some cars make a statement. This one makes an exclamation: Probe 1 GT
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Re: Zivildienst

Beitrag von unR3aL »

Also um die Musterung drumrumkommen wirst du wohl nicht, weil nur DIE können dir T5 bescheinigen. Atteste solltest du aber auf jeden Fall mitnehmen, dann haben die gleich was in der Hand. (Aber Achtung: einige Ärzte scheinen Angst vor den BW-Ärtzen zu haben... die Bescheinigen manchmal ohne das du es weist eine Tauglichkeit obwohl die nicht gegeben ist.... das war letztens bei meinem Kumpel so, der musste dann noch mehrmal zu nem BW-Krankenhaus um das abzuchecken).

Also wenn du wirklich so viele Leiden hast, werden die dich wohl T5 mustern. Aber hin musste so oder so.

Achso: also spannend ist das ganze nicht wirklich. Zuerst wirste allg. befragt was du vor hast bzw was du arbeitest etc. Dann kommt ne ärztliche Untersuchung mit Urintest und Blutdruckmessung. (also die Atteste nicht vergessen).
Und dann noch nen Computertest in Mathe, Logischem Denken etc. der dauert ca 45min. Danach wird der ausgewertet. (wirste aber nicht hin müssen, wenn du schon beim Arzt durchfällst). danach kannste dann gehen.

greetz
chris
(Obergefreiter a.D. melde mich ab :mrgreen: )
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Re: Zivildienst

Beitrag von Hellspawn »

ganz klar: du musst hin. Und ich halte es für arg unwahrscheinlich, dass Du das hinauszögern kannst. Höchstens durch akute Krankheit, aber dann natürlich nur mit Athest und ich denke, dann musst Du kurz drauf hin, lohnt also nicht.
Und für alle Leider, die Du hast solltest Du Dir ein Athest besorgen und mitnehmen.
dom_747
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Re: Zivildienst

Beitrag von dom_747 »

@ flo
drum rum kommst du auf gar keinen fall!!!
besorge dir die atheste,geh hin,klär die auf.wenne "pech" hast scicken die dich nochma zu nem facharzt der mit denen zusammenarbeitet.is aber das gleiche wie sonst bei nem arzt.also alles pille palle.

greetz
dom
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