Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
- Dierk-mit-E
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Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
Hallo @All !
Ich bräuchte da mal einen Rat oder einen guten Hinweis/Link o.ä.:
Im Januar 2008 erwarb ich bei einem Händler online einen LCD-Fernseher (560,- Euro).
Oktober: massive Bildprobleme, Dezember selbst zum Hersteller eingeschickt.
Den Fernseher habe ich selbst an den Hersteller schicken MÜSSEN, da auf Anfrage beim Händler dieser die Annahme verweigerte (nach 6 Monaten müsse er das nicht mehr, so die Aussage). Also habe ich im Auftrag des Händlers so gehandelt.
Über den schlechten Service des Verkäufers halte ich mich mal zurück.
Januar 2009 teilte mir der Hersteller mit: irreparabler Schaden, Gutschrift in voller Höhe an den Händler (musste ich alles selber ermitteln !).
Der Händler will mir jetzt nur 440,- Euro überweisen (20 % Abzug wegen 10 Monate Nutzung !!!). Das hiesse ja, der Fernseher hält nur 5 Jahre !
Habe widersprochen und auf das neueste BGH Urteil hingeweisen (Umtausch war ja nicht möglich, Gerät wird nicht mehr produziert).
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch mangelhafter Geräte ausgeweitet. Für den Austausch defekter Waren dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch darf der Verkäufer kein Geld verlangen, wenn er innerhalb der Gewährleistungsfrist ein defektes Gerät durch ein neues ersetzt. Die bisher erhobene Vergütung für die Nutzung des alten Geräts bis zum Umtausch widerspreche dem europäischen Verbraucherrecht, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung (Az. Bundesgerichtshof VIII ZR 200/05).
Mit dem Urteil hatte eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Versandhändler xxxx endgültig Erfolg. xxxx hatte einer Kundin Anfang 2004 einen im August 2002 gelieferten Herd ersetzt, weil sich im Backofen die Emailleschicht ablöste. Das Unternehmen verlangte eine Abnutzungsgebühr in Höhe von 70 Euro für die eineinhalb Jahre.
Ich denke mir, wenn man mir das Gerät nicht gegen ein Gleiches ersetzt oder mir einen Tausch anbietet, sondern gleich das Geld überweisen will, dürfte das doch identisch sein, oder ?
Habe ich eine Chance, das "einzuklagen" ? Oder dem Händler besser eine letzte Frist setzen ?
E-Mails bleiben ohne Antwort...Hotline unfreundlich und inkompetent.
Hat jemand damit Erfahrung ? Ich kenne mich nur mit "Tickets" aus *LOL*
Vielen Dank...Dierk
Ich bräuchte da mal einen Rat oder einen guten Hinweis/Link o.ä.:
Im Januar 2008 erwarb ich bei einem Händler online einen LCD-Fernseher (560,- Euro).
Oktober: massive Bildprobleme, Dezember selbst zum Hersteller eingeschickt.
Den Fernseher habe ich selbst an den Hersteller schicken MÜSSEN, da auf Anfrage beim Händler dieser die Annahme verweigerte (nach 6 Monaten müsse er das nicht mehr, so die Aussage). Also habe ich im Auftrag des Händlers so gehandelt.
Über den schlechten Service des Verkäufers halte ich mich mal zurück.
Januar 2009 teilte mir der Hersteller mit: irreparabler Schaden, Gutschrift in voller Höhe an den Händler (musste ich alles selber ermitteln !).
Der Händler will mir jetzt nur 440,- Euro überweisen (20 % Abzug wegen 10 Monate Nutzung !!!). Das hiesse ja, der Fernseher hält nur 5 Jahre !
Habe widersprochen und auf das neueste BGH Urteil hingeweisen (Umtausch war ja nicht möglich, Gerät wird nicht mehr produziert).
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Verbraucher beim Umtausch mangelhafter Geräte ausgeweitet. Für den Austausch defekter Waren dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch darf der Verkäufer kein Geld verlangen, wenn er innerhalb der Gewährleistungsfrist ein defektes Gerät durch ein neues ersetzt. Die bisher erhobene Vergütung für die Nutzung des alten Geräts bis zum Umtausch widerspreche dem europäischen Verbraucherrecht, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung (Az. Bundesgerichtshof VIII ZR 200/05).
Mit dem Urteil hatte eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den Versandhändler xxxx endgültig Erfolg. xxxx hatte einer Kundin Anfang 2004 einen im August 2002 gelieferten Herd ersetzt, weil sich im Backofen die Emailleschicht ablöste. Das Unternehmen verlangte eine Abnutzungsgebühr in Höhe von 70 Euro für die eineinhalb Jahre.
Ich denke mir, wenn man mir das Gerät nicht gegen ein Gleiches ersetzt oder mir einen Tausch anbietet, sondern gleich das Geld überweisen will, dürfte das doch identisch sein, oder ?
Habe ich eine Chance, das "einzuklagen" ? Oder dem Händler besser eine letzte Frist setzen ?
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Vielen Dank...Dierk
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
Haste ne Rechtsschutzversicherung?
wenn ja, Anwalt nehmen, den das mit dem händler klären lassen.
meist sind die sehr kooperativ sobald ein Brief vom anwalt kommt.
wenn ja, Anwalt nehmen, den das mit dem händler klären lassen.
meist sind die sehr kooperativ sobald ein Brief vom anwalt kommt.
- Hellspawn
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
Anstatt hier würde ich es in einem Rechtsberatungsforum probieren. Aber letztendlich wird Dir wohl der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben. Bleibt zu hoffen, dass es eingrößerer Händler ist, der dann nicht plötzlich konkurs ist ...
- Satanas
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
Für Gewährleistungsansprüche (2 Jahre bei Neuwaren) ist dein Händler der Ansprechpartner...
Für Garantie der Hersteller...
Zur Gewährleistung:
Nach 6 Monaten gibt es die sogenannte Beweislast-Umkehr...
Bedeutet einfach nur, daß DU dem Händler nachweisen musst, daß das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits den Mangel hatte.
Kannste aber in der Regel nicht...
... also
Geht es nur über Herstellergarantie!
Der Händler ist zwar in der Regel nicht verpflichtet die Garantieabwicklung zu übernehmen -
Gehört aber in Deutschland zum guten Ton und zum Service...
(Dein Händler mal ausgenommen
)
Der Hersteller hat also den Betrag gutgeschrieben...
Eine Gebühr für die Dauer der Nutzung ist üblich bei Waren, die durch die Nutzung einen
Wertverlust erleiden (beispielsweise bei Fahrzeugen - Mein Fachgebiet eben
)
Bei Fernsehern geht die Abnutzung durchs Gucken asymptotisch gegen null
Also vollen Kaufpreis oder Ersatz fordern!!!
(Leider darf der Händler DEIN Gerät auch dreimal nachbessern - Entfällt ja aber, weil der Hersteller selbst hierfür keine Möglichkeit sieht)
Hoffe das hilft ein wenig
Peter
(Krieg ich jetzt nen Frei-Ticket?
)
Für Garantie der Hersteller...
Zur Gewährleistung:
Nach 6 Monaten gibt es die sogenannte Beweislast-Umkehr...
Bedeutet einfach nur, daß DU dem Händler nachweisen musst, daß das Gerät zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits den Mangel hatte.
Kannste aber in der Regel nicht...
... also
Geht es nur über Herstellergarantie!
Der Händler ist zwar in der Regel nicht verpflichtet die Garantieabwicklung zu übernehmen -
Gehört aber in Deutschland zum guten Ton und zum Service...
(Dein Händler mal ausgenommen

Der Hersteller hat also den Betrag gutgeschrieben...
Eine Gebühr für die Dauer der Nutzung ist üblich bei Waren, die durch die Nutzung einen
Wertverlust erleiden (beispielsweise bei Fahrzeugen - Mein Fachgebiet eben

Bei Fernsehern geht die Abnutzung durchs Gucken asymptotisch gegen null

Also vollen Kaufpreis oder Ersatz fordern!!!
(Leider darf der Händler DEIN Gerät auch dreimal nachbessern - Entfällt ja aber, weil der Hersteller selbst hierfür keine Möglichkeit sieht)
Hoffe das hilft ein wenig
Peter
(Krieg ich jetzt nen Frei-Ticket?

Eat,
Sleep,
Race,
Repeat.
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- Wildschweinjäger
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
ZUmindest würd ich nix mehr mit denen per Mail, sondern nur über Einschreiben mit Rückschein kommunizieren. Hatte nicht Betze einen juristischen Hintergrund?! Problem ist halt immer, dass niemand, der als Anwalt eingetragen ist, Beratung ohne Anwendung des Kostensatzes geben darf.
Der kleine MX6 mit großen Bremsen und Rädern, Eibach/Monroe, Fächer, XTD stage2, DE-Nocke, Leder und kaum noch Rost
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
mmh...ich würde ihm ein letztes mal schreiben mit der bitte den gesammten betrag zu überweisen.
allerdings auch direkt mit dem hinweis,dass wenn er sich bis tag x nicht dran hält,er post von deinem anwalt bekommen wird.
oder hinfahren und tür eintretten
greetz
dom
allerdings auch direkt mit dem hinweis,dass wenn er sich bis tag x nicht dran hält,er post von deinem anwalt bekommen wird.
oder hinfahren und tür eintretten

greetz
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war ne schöne zeit mit euch und dem probe!!!
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
Weise ihn auf das Gerichtsurteil hin (schriftlich per Einschreiben mit Rückschein) und bitte um Überweisung des kompletten Betrages.
Darauf hinweisen: Sollte das geld nicht innerhalb von 14Tagen auf Deinem Konto sein, schaltest Du Deinen Anwalt ein!
Wenn bis dahin nix passiert ist, dann ab zum Anwalt. Denn das ist dreist, auch wenn es nur um ein paar € geht.
VG
Micha
Darauf hinweisen: Sollte das geld nicht innerhalb von 14Tagen auf Deinem Konto sein, schaltest Du Deinen Anwalt ein!
Wenn bis dahin nix passiert ist, dann ab zum Anwalt. Denn das ist dreist, auch wenn es nur um ein paar € geht.
VG
Micha
VG
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
Huhu !
Na, dann erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Trotz Fristsetzung hat er bis heute auch noch nicht mal die Gutschrift des Herstellers überwiesen, obwohl er das Geld schon hat.
Ich werde dann tatsächlich mal die rechtlich möglichen "Geschütze" auffahren, auch wenn das nicht so meine Art ist. Aber ich gehe für MEIN Geld hart arbeiten, da verlange ich auch kundenoriertiertes Verhalten.
- letzte Frist per Einwurf-Einschreiben mit Rückschein. Oder ich schicke Kollegen los, die das persönlich überbringen
- "Androhung" Strafanzeige (Verdacht des Betruges, Einbehalten des Geldes trotz Auszahlung des Herstellers (LG).
- "Androhung" eines gerichtlichen Mahnbescheides
- "Androhung" Übergabe an einen Anwalt
Und: Hinweis auf die Kosten, die auf den Händler dann zukommen...denn ich habe an dem Dilemma ja wohl keine Schuld.
Hatte ja schon Kontakt bei der Buchführung von LG (ab und zu ein Vorteil als Bulle"). Werde mal versuchen zu klären, was die als "Entschädigung" gezahlt haben.
Ach ja..und kauft nicht bei Fa. Zxxxxx in Dresden. Schnell geliefert, gute Preise, aber wehe, mal will Service oder hat einen Garantiefall. Hätte ich mal vorher gegooogelt !
Nochmal DANKE !!!!
Dierk
Na, dann erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
Trotz Fristsetzung hat er bis heute auch noch nicht mal die Gutschrift des Herstellers überwiesen, obwohl er das Geld schon hat.
Ich werde dann tatsächlich mal die rechtlich möglichen "Geschütze" auffahren, auch wenn das nicht so meine Art ist. Aber ich gehe für MEIN Geld hart arbeiten, da verlange ich auch kundenoriertiertes Verhalten.
- letzte Frist per Einwurf-Einschreiben mit Rückschein. Oder ich schicke Kollegen los, die das persönlich überbringen

- "Androhung" Strafanzeige (Verdacht des Betruges, Einbehalten des Geldes trotz Auszahlung des Herstellers (LG).
- "Androhung" eines gerichtlichen Mahnbescheides
- "Androhung" Übergabe an einen Anwalt
Und: Hinweis auf die Kosten, die auf den Händler dann zukommen...denn ich habe an dem Dilemma ja wohl keine Schuld.
Hatte ja schon Kontakt bei der Buchführung von LG (ab und zu ein Vorteil als Bulle"). Werde mal versuchen zu klären, was die als "Entschädigung" gezahlt haben.
Ach ja..und kauft nicht bei Fa. Zxxxxx in Dresden. Schnell geliefert, gute Preise, aber wehe, mal will Service oder hat einen Garantiefall. Hätte ich mal vorher gegooogelt !
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
In Dresden??
Vielleicht sollten wir mal den nächsten Stammtisch bei der Firma machen ^^
Wünsche Dir auf jeden Fall Erfolg...
Peter
Vielleicht sollten wir mal den nächsten Stammtisch bei der Firma machen ^^
Wünsche Dir auf jeden Fall Erfolg...
Peter
Eat,
Sleep,
Race,
Repeat.
Sleep,
Race,
Repeat.
- Dierk-mit-E
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Re: Nutzungsgebühr in der Garantiezeit ?
Hi @All !
Endergebnis:
Nach einem entsprechend krassem und rechtlich fundiertem Schreiben
, auch mit Hinweis und Ausdruck auf das neue BGH-Urteil hat man dann doch relativ schnell eingelenkt und die KOMPLETTE Summe, OHNE Nutzungsgebühr, überwiesen.
"Gedroht" habe ich mit Strafanzeige...gerichtlichem Mahnbescheid (kann auch jeder "Bürger") und Hinweis auf die Kosten eines Anwaltes.
Da hat man wohl doch noch gemerkt....das man mit "Bullen" nicht spasst
*ROFL*
Aber kaufen werde ich dort wohl doch nichts mehr. Aus dem "LG" LCD-Fernseher ist jetzt ein Sony geworden, mit besserem Service und Vorab-Absicherung per Mail, wie es im Schadensfall gehandhabt wird. Sogar mit schriftlicher Zusage, KEINE Nutzungsgebühr zu erheben. Dort kannte man das Urteil schon.
Schönen Tag...Dierk
Endergebnis:
Nach einem entsprechend krassem und rechtlich fundiertem Schreiben

"Gedroht" habe ich mit Strafanzeige...gerichtlichem Mahnbescheid (kann auch jeder "Bürger") und Hinweis auf die Kosten eines Anwaltes.
Da hat man wohl doch noch gemerkt....das man mit "Bullen" nicht spasst



Aber kaufen werde ich dort wohl doch nichts mehr. Aus dem "LG" LCD-Fernseher ist jetzt ein Sony geworden, mit besserem Service und Vorab-Absicherung per Mail, wie es im Schadensfall gehandhabt wird. Sogar mit schriftlicher Zusage, KEINE Nutzungsgebühr zu erheben. Dort kannte man das Urteil schon.
Schönen Tag...Dierk