Notwehr?

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Rob
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Notwehr?

Beitrag von Rob »

Hey
kurz und prägnant.
Mir hat heute ein Besoffener den ich kenn die Tür versucht aufzumachen, weil er sauer war. Wir mussten weg und ja, ging net das er mitgefahren wäre, weil ihm ne Freundin scheiß erzählt hat und wir woanders hingefahren sind. Als ihm durchs Fenster reden nicht mehr reichte, wollte er meine Tür aufreißen, aber als ich sah, das seine Hand zum Türgriff ging und er dranzieht bin ich voll aufs gas.

Angeblich bin ich ihm dabei übern Fuß gefahren. Wir standen mittig auf der Straße, kein Gehweg oder so.

Ist das rechtswidrig, das ich sozusagen in Notwehr volle Granate losfahr und ihm übern Fuß (unabsichtlich)?
MfG Rob
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Moppi
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Beitrag von Moppi »

hi,..

na klar! Du fühltest Dich ja bedroht. Und angesichts der Tatsache, dass er Dir evtl. eine gelangt hätte, blieb Dir ja keine andere Möglichkeit!

Glaube dieses Tür öffnen zählt auch schon voll gegen ihn. Müsste ich nochmal nachlesen, aber rein rechtlich war da irgendwas mit befriedetes Besitztum. Also prinzipiell war das Türöffnen von ihm nen Hausfriedensbruch.

Falls keiner weiter was dazu schreibt, such ich Dir morgen nochmal genaueres raus!

Gruss Markus
Rob
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Beitrag von Rob »

Ey das wäre super nett von dir.
MfG Rob
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Betze
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Beitrag von Betze »

Mir ist das nicht ganz klar mit der Notwehr und dem unabsichtlich.

Wenn Du ihm unabsichtlich über den Fuß gefahren bist, ist das ja erstmal keine Notwehr - Notwehr würde ja irgendeine Absicht voraussetzen und Du wolltest ja nicht damit, dass Du ihm über den Fuß gefahren bist, irgendeine Gefahr verhüten, sondern einfach nur weg, wenn ich das richtig verstehe. Mal platt ausgedrückt. Das wäre dann ein anderer Tatbestand.

Notwehr würde dann vorliegen, wenn er rechtswidrig gehandelt hätte und Du diesen Angriff so abwehren wolltest - ob er rechtswidrig gehandelt hat, kann ich Dir jetzt so auch nicht sagen, wenn er Deine Tür geöffnet hat.
Dazu gibbet dann noch gefühlt fünfzig verschiedene andere Aspekte, die je nach Rechtsauffassung hinzu- oder wegtreten müssen, damit z.B. die genau diese Notwehr gerechtfertigt ist.
Eben zum Beispiel die Frage, hättest Du anders handeln können.. bla, bla, bla.. wenn es dringend ist, kann ich Dir das morgen nochmal ganz dezidiert aufdröseln, aber jetzt bin ich zu müde dazu.

Und dann erschließt sich mir eins auch noch nicht: angeblich? Bist Du ihm über den Fuß gefahren oder nicht? Das muss doch klar sein.

Wenn Du es sowieso nicht bist - dann scheiß doch drauf.. er müsste in jedem Fall ja irgendein Gutachten oder ähnliches beibringen, in dem das nachgewiesen wird. Außerdem ist der menschliche Fuß recht robust und kann das normalerweise sowieso ab.

Ich würde mir da keine Gedanken machen - besoffene Menschen labern viel, wenn der Tag lang ist.
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Rob
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Beitrag von Rob »

Er will Tür aufreißen, hat den öffner schon in der Hand und bevor die Tür aufgeht tret ich schon aufs Gas. Es waren nur die Hinterräder, also schwer wars net. Ob ich ihn erwischt hab weiß ich net. Hab mcih weder umgedreht noch ein holpern gemerkt.

Er sagt drohend zu mir ich soll stehen bleiben, ich reagier nicht drauf, er Türgriff in der Hand, zieht dran (hört man ja) und da bin ich schon aufs Gas. Tür war kurz vorm öffnen. Mehr weiß ich selbst net. das mit dem Fuß hat er meiner Mitfahrerin erzählt, weil ich net ans Tel bin.
MfG Rob
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Betze
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Beitrag von Betze »

Naja, also, mal unjuristisch gesprochen war das so ja erstmal ein Versehen mit dem Fuß.. und ganz ehrlich, ich glaube das mit dem Fuß auch nicht unbedingt.. der Typ muss ja hinter der Tür gestanden haben, wenn er sie öffnen wollte (die Tür geht ja auch noch auf) und dann stellt man sich doch eigentlich nicht mit seinen Quadratlatschen vor die Hinterräder.. beim Zerren stellt man sich an sich sogar eher vor die Tür frontal.. also bitte.. ich halte das für beleidigtes Gequatsche von einem beleidigten Idioten.

Aber ich drösele Dir das morgen mal auf.. wie gesagt, Gedanken würde ich mir da keine groß machen.
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Rob
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Beitrag von Rob »

danke, echt lieb von dir *knutschaa*
MfG Rob
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ColdAsIce
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Beitrag von ColdAsIce »

Also meiner Meinung nach, kann dir da gar nix passieren.

Der typ hat dich ja bedroht und du hast so gehandelt, dass dir nichts passiert. Das kann gar nicht falsch sein.

Hast du Zeugen zu dem Vorfall?

Hat der Kerl schon mit ner Anzeige oder sowas gedroht?

Wie gesagt, mach dir da keinen Kopp drum. da wird gar nix passieren.
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Beitrag von Saku »

Unverhältnismässigkeit der Mittel ?

Türöffnen versus Volgas, obgleich die Hand am Fahrzeug war...

Wenn er Dich anzeigen will, muss er eh erstmal zum Arzt und den Latsch untersuchen lassen... Ich denke, dass sich damit schon alles in Luft (Gas) auflöst...
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Beitrag von Dr-Hoppel »

Saku hat geschrieben:Unverhältnismässigkeit der Mittel ?

Türöffnen versus Volgas, obgleich die Hand am Fahrzeug war...

Wenn er Dich anzeigen will, muss er eh erstmal zum Arzt und den Latsch untersuchen lassen... Ich denke, dass sich damit schon alles in Luft (Gas) auflöst...
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Notwehr §32 Stgb ist die Handlung die nötig ist um einen gegenwärtigen Rechtswidrigen Angriff abzuwehren.
Dabei spielt das Mittel der Abwehr keine Rolle solange, und das ist der Punkt, die Verhältnissmäßigkeit gewahrt wird.
Das ist bei dir def. nicht der Fall da das alleinige Hochfahren des Fensters oder das verriegelnd des Fahrzeuges schon eine Abwehr dargestellt hätte.
Aber da der Täter betrunken war ist es fraglich ob man ihm seine Geschichte glaubt. Kommt er hingegen mit einem Ärztlichen Atest wird es schwerer. Aber auch dann muss erst bewiesen werden das der Schaden von dir kommt und nicht im Suff anderweitig entstanden ist.

Wart jetzt ab was passiert. Vllt ja garnix da seine Chance vor Gericht eh schon schlecht stehen, aufgrund des Alkholeinflusses.

mfgle
Zuletzt geändert von Dr-Hoppel am 31.03.2008, 17:51, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Saku »

Dr-Hoppel hat geschrieben:
Saku hat geschrieben:Unverhältnismässigkeit der Mittel ?

Türöffnen versus Volgas, obgleich die Hand am Fahrzeug war...

Wenn er Dich anzeigen will, muss er eh erstmal zum Arzt und den Latsch untersuchen lassen... Ich denke, dass sich damit schon alles in Luft (Gas) auflöst...
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Notwehr §32 Stgb ist die Handlung die nötig ist um einen gegenwärtigen Rechtswidrigen Angriff abzuwehren.
Dabei spielt das Mittel der Abwehr keine Rolle solange, und das ist der Punkt, die Verhältnissmäßigkeit gewahrt wird.
Das ist bei dir def. nicht der Fall da das alleinige Hochfahren des Fensters schon eine Abwehr dargestellt hätte.
Aber da der Täter betrunken war ist es fraglich ob man ihm seine Geschichte glaubt. Kommt er hingegen mit einem Ärztlichen Atest wird es schwerer. Aber auch dann muss erst bewiesen werden das der Schaden von dir kommt und nicht im Suff anderweitig entstanden ist.

Wart jetzt ab was passiert. Vllt ja garnix da seine Chance vor Gericht eh schon schlecht stehen, aufgrund des Alkholeinflusses.

mfgle
Eben... da er ihn auch noch kannte, kann man in dem Fall sicher nicht von einer akuten Bedrohung sprechen...

BTW: Das Fragezeichen in meinem Beitrag sollte eher ein ! sein.

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Beitrag von Betze »

Also... wie ich oben schon schrieb, wenn das Ganze eine fahrlässige Körperverletzung ist, könntest Du maximal dafür belangt werden. Man sollte sich ja zuerst einmal überlegen, welcher Straftatbestand hier überhaupt vorliegen könnte.

Wenn man jetzt davon ausgeht, dass Du verhindern wolltest, dass der Typ zu Dir ins Auto kommt, dann warst Du in dem Sinne gerechtfertigt, dass Du auf eine aktuelle Bedrohung bzw. Einschränkung Deiner Entscheidungsfreiheit reagiert hast.
Das wäre dann eine Notwehr und bei einer Notwehr stellt sich an sich die Frage nach einer Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht, so habe ich das gelernt.

Dann gibbet noch die Geschichte mit dem Notwehrwillen und da sind wir wieder bei dem Punkt oben.. an sich hatte die Körperverletzung ja zunächst einmal nichts mit der absichtlichen Notwehr zu tun.

edit: hierbei geht es ja um das Strafrechtliche - Zivilrechtlich kann er Dich natürlich immer nochmal verklagen, natürlich mit ohne Erfolgschancen. Oder so.

In jedem Fall würde ich so sagen: an sich können die Dir nichts, wenn Du sagst, Du wolltest halt verhindern, dass der Dir ins Auto kommt, Dich anpackt oder ähnliches. Das durftest Du. Wenn er denn überhaupt einen Plattfuß hat..
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Beitrag von Dr-Hoppel »

Das hier soll nat nicht in einen rechtlichen Streit ausbrechen da damit ja niemandem geholfen wäre aber wir sollten einiges auch richtig stellen.

Notwehr und Notstand enthalten zu allererst den Rettungs-/Hilfewillen.
Dann baut Notwehr und Notstand immer auf Verhältnissmäßigkeit auf. Wie auch schon gesagt spielt das Mittel der Wahl keine Rolle solange es dem Mittel des Angreifers nicht haushoch überlegen ist.
Beliebtes Beispiel ist hier immer: Angriff mit einem Messer.. Bedrohter schießt dem Angreifer mit einer Waffe in den Kopf.. Notwehr ja.. Verhältnissmäßigkeit nein. Anzeige wegen Totschlags = Pech.
Genauso wie Notwehr auch nicht immer angewandt werden kann. geht aber hier zuweit. *g*

Fahrlässige Körperverletzung §229 stimmt. Aber da du dich einfach bedroht gefühlt hast musstest du reagieren, hast somit also einen Entschuldigungs und Rechtfertigungsgrund und somit keine Schuld.

Passt doch *g*
Mods: Siehe Bild *ggg*
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Beitrag von Betze »

Ich weiß, was Du meinst, aber ich stelle auf folgendes ab: im deutschen Recht gibt es einen Grundsatz, der davon ausgeht, dass das Recht abzuwehren höher steht als das Recht, Unrecht zu tun.

Deshalb wird erstmal davon ausgegangen, dass es bei Notwehr keine Verhaltnismäßigkeitsprüfung geben muss.
Das ist nach obigem Grundsatz und ist auch tausendprozentig so. Müsste man auch überall nachlesen können, denke ich.

Wie immer im deutschen Recht, gibt es auch hierfür Ausnahmefälle: das klassische Beispiel ist das folgende.. einem Mann im Rollstuhl wird ein Apfel geklaut, das einzige Mittel, den Dieb zu stoppen, ist für ihn, ihn zu erschießen.
Es besteht ein krasses Mißverhältnis zwischem dem zu schützenden Gut und der Wahl der Mittel.
Das Messer und in den Kopf schießen-Beispiel würde ich so nicht gelten lassen für diesen Fall, weil eben genau dieses Mißverhältnis nicht gegeben ist.

Also, um es mal kurz zu sagen: ich bin mir recht sicher bis extrem sicher, dass das, was ich da schreibe, richtig ist.. wenn Du nicht dieser Meinung bist, können wir auch gerne per PN weiterdiskutieren oder Du fragst einfach mal jemanden an Deiner Uni.
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Beitrag von Proberunner »

es geht nicht nur darum dass er ins auto wollte, er hätte im suff das auto auch beschädigen können/wollen (dagegen treten oder sonst was)
Zehn Jahre Probezeit neigen sich dem Ende zu....
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