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Teilschuld!?
Verfasst: 11.02.2008, 15:19
von Moppi
Hi,..
bei mir ist heut mal wieder was witziges passiert. Ich parke bei mir in der Strasse etwa 2,5 m von der Ecke entfernt. Zwei weitere Ecken waren komplett blockiert. Ein LKW wollte wohl rum, und blieb an einem der anderen Fahrzeuge stecken. Meine Mutter ist grad zufällig dort lang gelaufen, und hat nach meinem Wagen gesehen. Die netten, freundlichen haben mir eine Anzeige dran gebappt, und gesagt, dass ich mit einer Teilschuld rechnen kann. Schließlich stehe ich nicht 5 Meter von der Ecke entfernt.
Völlig bekloppt??
Wenn der LKW Fahrer nicht rum kommt, war erstens nicht ich schuld, und zweitens soll er mich dann halt abschleppen lassen. Er kann doch wohl nicht in Rambo manier drauf los ballern, und sagen :"Tja, der stand nicht 5m von der Ecke.." Und das beschädigte Auto stand voll über die Ecke. Und ich stand mit meinen geschätzten 2,5 m schon sehr frei.
Zumindest haben die mir auch nen Unfallzettel hinter den Scheibenwischer geklemmt. Zum Schluss steht ne 2. Weiß einer von Euch grad, was dass bedeutet? Glaube, 2 steht für muss noch geklärt werden, oder?
Man bin ich sauer!!!
Gruss Moppi
Verfasst: 11.02.2008, 16:44
von BM50181
Doch, Du warst mit schuld, das er nicht rum kommt!!!!! Du hast ordnungswidrig geparkt!
Teilschuld am Crash aber m.E. nicht.
2,5 Meter ist nicht 5 Meter und das ist ne Behinderung. Dafür kannste schon was kassieren, aber noch lange keine Teilschuld. Er hätte dann nicht unbedingt versuchen müssen da durch zu kommen, sondern sich nen anderen Weg suchen müssen.
Ob Du als erster oder zweiter auf dem Bogen stehst hat nix mit der Schuld zu tun (offiziell, steht auch auf dem Bogen drauf).
Gruß
Micha
Verfasst: 11.02.2008, 18:25
von Nudel
Also, meines Erachtens nach schauts so aus:
Wer steht, der steht!
Wenn der LKW nicht rumkommt, weil Du ihn blockiert hättest, so hätte er nicht fahren dürfen. Sein Recht wäre es gewesen, stehen zu bleiben, ohne ein anderes Fahrzeug zu beschädigen und die Polizei zu informieren, dass Du verkehrswidrig parkst.
Mir ist es auch schon mal passiert, dass ich ein Fahrzeug "rammen musste", weil dieser im TOTALEN PARKVERBOT stand. Ich nun mich bei der Versicherung aufgebrustet wie Dumbo (von wegen der ist selber schuld / Teilschuld) - NIX war da zu machen, ein Fahrzeug das steht kann keinen Unfall verursachen.
Er kann / muss Dir lediglich die Verkehrswidrigkeit nachweisen und somit beträgt Deine Strafe höchtest 10 Euro für das Parken im Kreuzungsbereich.
Grüße
Nudel
Verfasst: 11.02.2008, 20:00
von Moppi
Der Meinung bin ich ja auch. Klar, ich habe die 5 m nicht eingehalten, und muss somit die 15 Euro zahlen. - Zwar meiner Meinung nach Blödsinn, weil es bei mir so gut wie keine Parkplätze gibt, und 2m eigentlich schon ne ganze Menge sind, aber steht ja grad nicht zur Debatte.
Also ich denke in einem solchen Fall könnte ich ohne schlechtes Gewissen meine Rechtschutz benutzen und nen Anwalt kontaktieren.
Und weiß einer wie dass mit der letzen Ziffer des Aktenzeichens läuft? Ich wusste es mal, aber leider bin ich auch ein wenig vergesslich..
Gruss Moppi
Verfasst: 11.02.2008, 20:15
von Nudel
Deine Rechtsschutz brauchst Du (vorerst) nicht belangen, Deine KFZ-Versicherung wird das (erstmal) schon machen, indem es die Forderungen des "Unfallgegners" ablehnt (kannst Deiner Versicherungen schonmal alles zukommen lassen). Sollte der LKW-Fahrer /-Halter dann privat an Dich Forderungen stellen, so ist der Weg zum Anwalt dann der Beste.
Wünsche auf jeden Fall viel Erfolg, auf das der Pappenheimer von LKW-Fahrer das Fahren richtig lernt und nicht andere für seine Fehler vors Loch schiebt!
Verfasst: 11.02.2008, 23:13
von Betze
Ich habe es mal versucht nachzulesen, aber die Rechtslage bei sowas scheint stark einzelfallabhängig zu sein.
Also, theoretisch ist es tatsächlich möglich, dass Du eine Teilschuld erhältst. Privat finde ich das absolute Idiotie, aber es scheint wohl wirklich zu gehen.
Ich würde aber trotzdem ruhig bleiben und erstmal abwarten und dann weitergucken. Ist echt bekloppt, die Rechtslage.
Verfasst: 12.02.2008, 14:33
von Huhnigen
Zufälle giebt es.
Genau darüber habe ich am Wochende noch mit einem Schachkollegen gesprochen der Anwalt ist,Fachgebiet Verkehrsrecht.
Zwar hatte bei uns jemand einnen Wagen gerammt der im absulutem Halteverbot stand,aber das spielte keinnerlei Rolle bei der Schuldfrage,da wie schon geschrieben ein stehendes Auto keinnen Unfall verursachen kann und die Fehler anderer jemandem noch lange nicht das Recht geben selber Fehler zu machen.
Gruß Siggi
Verfasst: 12.02.2008, 17:22
von Moppi
vorallem einer der Wagen, von dem die Ecke wirklich komplett blockiert wurde, hat zwar ne Anzeige, aber nicht diesen Unfallzettel hinter den Scheibenwischer bekommen. Hab selbst auch nachgelesen. Ist echt so beschrieben, dass man eine gewisse Teilschuld als mitverursacher bekommen kann. Also sprich hätte ich die fünf meter eingehalten, hätte man den Unfall verursachen können.
Naja, welch Freude im allgemeinen. Vorhin hab ich mal mit meiner Versicherung telefoniert, die haben gesagt, ich soll erstmal die Füße still halten. Erstmal muss die Versicherung des LKW´S auf den Trichter kommen. Na mal sehen...
Verfasst: 13.02.2008, 11:57
von BMW850CIaM70
Betze hat geschrieben:Ich habe es mal versucht nachzulesen, aber die Rechtslage bei sowas scheint stark einzelfallabhängig zu sein.
Also, theoretisch ist es tatsächlich möglich, dass Du eine Teilschuld erhältst. Privat finde ich das absolute Idiotie, aber es scheint wohl wirklich zu gehen.
Ich würde aber trotzdem ruhig bleiben und erstmal abwarten und dann weitergucken. Ist echt bekloppt, die Rechtslage.
Mein Anwalt meinte gerade (ja, hab ihn angerufen), dass es zu keiner Teilschuld kommen sollte, da Dein Auto ja stand. Es ist auch schnurzegal, ob an der Ecke, im Halteverbot oder sonstwas. Auch wenn ein Auto mitten auf der Strasse steht, heisst es noch lange nicht, dass man da reinfahren muss.
Grüsse
Verfasst: 13.02.2008, 22:56
von Dierk-mit-E
Moin !
Also Kraft meines Amtes
sage ich es mal so: Lkw wird (01) sein (Verursacher), Parkender ist (02), kann ein Ticket bekommen wegen der Owi.
Die Versicherung KANN ihn tatsächlichen belangen ! Tippe mal auf 10-15 %.
Ansonsten: stellt Euch die Situation einfach mal andersrum vor: Euer Probi biegt ab, ein Golf (Polo, Lupo, BMW....) steht falsch, Ihr "trefft" ihn. Dann würdet jeder versuchen, eine Teilschuld "anzuhängen"...oder ?
Schönen Abend....Dierk
Verfasst: 13.02.2008, 23:07
von Betze
@ BMW850iger
Du hast deshalb extra Deinen Anwalt angerufen?
Nun, egal, ich würde Dir dann ggf. raten, den Anwalt zu wechseln, weil es wirklich theoretisch möglich sein kann, dass man eine Teilschuld angehängt bekommt.
Und ich weiß hundertprozentig, dass ich mich damit nicht irre. Möglich ist es, siehe Dierk, ob es passiert, ist einzelfallabhängig.
Quelle: ich selber + mein Anwalt (und der ist gut)
Gedacht hätte ich das alles allerdings auch nicht.
Verfasst: 14.02.2008, 00:55
von Moppi
naja,.. erstmal danke für die Antworten.
Also dierk und Betze muss ich leider zustimmen. Hab selbst auch NIE von gehört, aber hatte mal relativ viel mit unserem Rechtssystem zu tun. Von daher auch die Möglichkeit nachzulesen.
Klar, versuchen kann er es, oder die Versicherung, oder wer auch immer. Jedoch wird dann halt interessant, wer den Fehler irgendwo interessanter gemacht hat. Zumindest wäre dass mein Streitpunkt. 2 andere haben wie gesagt die Ecke blockiert, und ich laut gesetz auch, aber nach meinen Fotos halt nicht so wie die anderen. Also wird garantiert nen interessanter Streitfall!
Achso, auch nebenbei Danke für den Anruf bei Deinem RA. Aber komisch, dass er die Rechtslage nicht so wusste. Ist er für Verkehrsrecht?? Also ich werde wenn zu meiner Berliner Großkanzlei gehen. zahlt ja dann wohl eigentlich eh die Rechtschutz..
Gruss Moppi
Verfasst: 14.02.2008, 18:08
von BMW850CIaM70
Betze hat geschrieben:@ BMW850iger
Du hast deshalb extra Deinen Anwalt angerufen?
Nun, egal, ich würde Dir dann ggf. raten, den Anwalt zu wechseln, weil es wirklich theoretisch möglich sein kann, dass man eine Teilschuld angehängt bekommt.
Und ich weiß hundertprozentig, dass ich mich damit nicht irre. Möglich ist es, siehe Dierk, ob es passiert, ist einzelfallabhängig.
Quelle: ich selber + mein Anwalt (und der ist gut)
Gedacht hätte ich das alles allerdings auch nicht.
Betze da steht: "dass keiner ...
sollte". Auf das sollte kommt es an. Es ist, wie Du es sagtest, einfallabhängig.
Grüsse
Verfasst: 14.02.2008, 20:45
von Betze
Ich glaube, dass Du es anders gemeint hast, aber was soll's.. das wird ja sonst Haarspalterei.
Drücken wir Moppi einfach die Daumen, dass alles glatt geht.
Verfasst: 14.02.2008, 20:53
von Moppi
danke,..
also bis jetzt bekomme ich auch noch nichts raus. Hab heute mal auf der Polizeidienststelle angerufen, und wollte wissen, was die für´n Abstand gemessen haben. Aber der Fall wird noch nicht bearbeitet, und solch Informationen bekomme ich wohl nicht.
Naja egal, ich lass es jetzt einfach auf mich zu kommen. Und sollte die Versicherung Streß machen, geh ich halt zum Anwalt.
Sollte sich was neues ergeben, poste ich es natürlich!
Gruss Moppi