Versicherung

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Debonas
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Versicherung

Beitrag von Debonas »

Hallo

hab 3 fragen zur versicherung.

1. Was ist die Schadensfreiheitklasse?Ist das der Prozentsatz?

2. Man kann Kaskoversicherung zusätzlich zur haftpflicht anwählen ist Teilkasko nicht Pflicht wenn nein wo ist der unterschied zwischen Haftplicht und Teilkasko?

3. Wo kann ich Versicherungskosten berechnen lassen?Ich war bei DaDirekt.de

Greetz
No-Bleifuss
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Beitrag von No-Bleifuss »

jeder versicherungsmakler berechnet dir den Satz, selber machn is nich, dafür gibts da zuviele Faktoren.

und nein, teilkasko ist nicht Pflicht, nur Haftpflicht.

unterschied: teilkasko zahlt zb wenn dir irgendwas inne Windschutzscheibe fliegt, und du ne neue brauchst, deine Haftpflicht zahlt nur die Schäden bei anderen, wenn du zb wem reingefahren bist.

Und ja, schadenfreiheitsklasse, kurz SF ist der Prozentsatz, musste mit den Listen abgleichen, da steht dann drin, welche SF klasse welcher Prozentsatz ist.
Zuletzt geändert von No-Bleifuss am 06.05.2007, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
Debonas
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Beitrag von Debonas »

achos ich dacht teilkasko zahlt den schaden des anderen und nicht den eigenen. dann muss ich jetz aber auch noch fragen was dann bei vollkasko anders ist :D
No-Bleifuss
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Beitrag von No-Bleifuss »

vollkasko zahlt sämtliche Schäden komplett an deinem Wagen, teilkasko nur bestimmte, was genau, is versicherungsabhängig, und außerdem haste bei ner Teilkasko meist ne Selbstbeteiligung, aber da der probe älter als 10 jahre is, wirste kaum ne versicherung finden, die dir dafür Vollkasko anbietet.

das is auch der Grund, warum du haftpflicht haben musst, damit der andere, den du ja schaden zugefügt hast, nich auf den kosten sitzen bleibt, für dich biste dann selbst verantwortlich in Form vonner Kasko
Betze
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Beitrag von Betze »

No-Bleifuss hat geschrieben: aber da der probe älter als 10 jahre is, wirste kaum ne versicherung finden, die dir dafür Vollkasko anbietet.
Sorry, Mario, das ist nicht der Punkt: JEDE Versicherung wird Dir Vollkasko für den Probe anbieten. Der Versicherung ist das Alter des Autos vollkommen egal.
Die meisten Leute machen es nur nicht, WEIL der Probe zehn Jahre alt ist und sich das für die meisten Leute nicht mehr lohnt - ein Neukauf oder Rep. kommt bei so alten Autos meistens billiger als die VK-Beiträge.
Vollkasko bietet sich bei Autos an, die noch richtig teuer sind.

Es sei denn, Du hast einen guten SF-Rabatt: mein Vater zahlt mit Vollkasko für sein Uralt-Auto soviel wie ich mit TK. Deshalb kenne ich auch einige Prober, die auch Vollkasko haben.. die sind dann aber alle etwas ältere Semester..

Ansonsten kann ich nur zustimmen, gut erklärt. :wink:
Leder, 17´, H&R 30 mm, Remus, FFB, rote Rülis, Alu u. Lufterfrischer im Innenraum, MAL, Gitter, Bremssattellack, bl. NGK-Kabel, eSD, Addco-Stabi 22mm; rote Innenbeleuchtung, Hifi-Ausbau, Mazda 6-Bremse, Ölkühler, Lippe, Domstrebe und Links-Rechts-Puff in der Mache. Damit ich es nicht vergesse.. NEU: Probi begast!
No-Bleifuss
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Beitrag von No-Bleifuss »

ach dann hats mir wohl damals der versicherungsvertreter falsch erklärt, er meinte zu mir, als ich nachm Preisunterschied von TK ohne SB und VK gefragt hab, das mir das keine versicherung die er anbietet mehr geben würde, weils da wohl sone 10jahre grenze gäbe.

Wieder was dazu gelernt.
aber ok, meine TK ohne SB reicht mir auch. :wink:
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Beitrag von Balje »

bin selber vers.-futzi bei der axa und koennte dir, wenn bedarf besteht mal ein angebot ausrechnen, damit du eine orientierung hast.

alles andere ist richtig erklaert worden außer das es natuerlich sowohl bei der vk als auch bei tk eine sb(selbstbeteiligung) geben kann.

wie auch schon richtig bemerkt, lohnen sich die vk fuer einen probe nicht, weil bei einem schaden schnell ein totalschaden erzielt wird, d.h. instandsetzungskosten überschreiten den zeitwert des fahrzeuges <--- in diesem fall wuerde man dann nur den wert des fahrzeuges wiederbekommen.. (somit ist es eher untypisch fuer aeltere fahrzeuge eine vk abzuschließen)

von der 10 jahresfrist habe ich auch noch nichts gehoert und kann mir auch nicht vorstellen, dass es sie gibt, denn der versicherung ist im endeffekt ja egal, ob du eine vk abschließt oder nicht, denn solange sie die praemie erhalten, kann es ihnen egal sein, ob es sich lohnt oder nicht..

lg
balje
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Beitrag von Hellspawn »

mein Versicherungsmensch meinte auch, ich würde keine Vollkasko (bei ihm) für den Probe bekommen, weil Vollkasko für ältere Fahrzeuge zu oft der Versicherung viel Ärger machen
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Re: Versicherung

Beitrag von BM50181 »

Kurzer Abriss, den Rest bitte auf den Homepages der Versicherungen nachlesen, da steht alles beschrieben, was Du gefragt hast, oder Wikipedia oder sowas.
Debonas hat geschrieben:Hallo

hab 3 fragen zur versicherung.

1. Was ist die Schadensfreiheitklasse?Ist das der Prozentsatz?

Nein, dass ist die Schadenfreiheitsklasse :wink: Sie sagt aus, wieviele Jahre man Unfallfrei gefahren ist. Durch bestimmte Ereignisse oder mit bestimmten Vorraussetzungen kann der Start aber in unterschiedlichen Klassen erfolgen. Der %-Satz für jede Klasse kann von JEDER Versicherung unterschieldich gewählt werden. SF3 heisst nicht automatisch 80%. Je nach Versicherung können es auch 75% oder 70% sein...oder 85%. Und 85% bei A sind nicht 85% bei B, weil die 85% sich auf den kalkulierten Grundbeitrag der Versicherung bezieht und der ist auch hier wieder von Unternehmen zu Unternehmen anders. Auch Verlgeich mit anderen Leuten bringen nix, da es heute so viele Rabatte und andere individuelle Merkmale gibt, die das verfälschen würden.

2. Man kann Kaskoversicherung zusätzlich zur haftpflicht anwählen ist Teilkasko nicht Pflicht wenn nein wo ist der unterschied zwischen Haftplicht und Teilkasko?


Teilkasko ist nicht pflicht, nur die Haftpflicht, wie der Name schon sagt.

Haftpflicht = Zahlt Schäden, die Du anderen zufügst. Kein Selbstbehalt, aber Schadenfreiheitsklassen.
Teilkasko = Zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug und hat keinen Schadenfreiheitsrabatt. Abgedeckt sind. z.B. Glas, Feuer, Tierunfälle usw. TeilKasko hat je nach Wunsch aber eine Selbstbeteiligung.
Vollkasko = Zahlt auch eigenverursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, die nicht der groben Fahrlässigkeit unterliegen (bei vielen Versicherungen kann man den Passus aber abmildern, dann werden auch Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit erstattet (z.B. nach der runtergefallenen Kippe suchen und dadurch kracht es, das ist grobe Fahrlässigkeit). Diese Kasko kann auch mit Selbstbehalt belegt werden und hat auch Schadenfreiheitsklassen, wie Haftpflich tund wird nach jedem Schaden hochgestuft, ausgenommen besondere Tarife, die ggf. einen Rabattretter beinhalten. Dieser Schützt einen zwar nicht vor einer schlechteren Einstufung, aber es bleibt einem der %-Satz erhalten. Finanziell dann kein Proble, solange man nicht nachher die Versicherung wechselt.


3. Wo kann ich Versicherungskosten berechnen lassen?Ich war bei DaDirekt.de

Z.B.

www.aspekt-online.de
www.einsurance.de
Jeder Makler oder manuell bei den ganzen Versicherungen im Internet, wie Du es bei der DA gemacht hast.


Greetz
Gruß
Micha
VG
Micha
Gast

Re: Versicherung

Beitrag von Gast »

BM50181 hat geschrieben:Kurzer Abriss, den Rest bitte auf den Homepages der Versicherungen nachlesen, da steht alles beschrieben, was Du gefragt hast, oder Wikipedia oder sowas.
...
Gruß
Micha
Als ebenfalls gelernter Versicherungskaufmann sag ich nur:
Besser hätt ichs selber net sagen können! :thumb::thumb::thumb::thumb:
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rsobanski
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Beitrag von rsobanski »

Schöner Text, noch irgendetwas was für die ProbeWiki zusätzlich dazu interessant sein könnte??

http://www.probewiki.de/Versicherung

Gruß,
Robin
Probe goes wiki: http://www.probewiki.de/
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