Wenn wir es denn hier diskutieren wollen.. von mir aus..
Es gibt kein Recht das dich dazu berechtig unrechtes zu tun ,-) Ich weiß was du meinst. Der Rettungwille steht an oberster Stelle das stimmt. Um diesen Willen durchzusetzen bist du in bestimmten Situationen berechtigt Gesetze zu brechen um eines deiner Güter " FELGE" - Freiheit, Eigentum, Leben, Gesundheit, Ehre, zu schützen.
Es gibt kein Recht, dass Dich berechtigt Unberechtigtes zu tun.. na, ich denke, das ist jedem klar.. Genau, was Du als nächstes schreibst, meinte ich, also sind wir da einer meiner Meinung.
Weißt du es oder denkst du es?
Junge, ich weiß es. Hättest Du Dich intensiv mit Jura auseinandergesetzt, würdest Du mich das nicht fragen.
Dies Prüfung gibt es IMMER!!! Da ansonsten jeder machen könnte was er will und jede Tat mit dem Notwehrargument begründet werden könnte.
So, diese Prüfung gibt es immer? Dann zitiere ich mal..
Im Rahmen der Notwehr ist grundsätzlich keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzunehmen.
Es gibt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Notwehr.
www.forum.jurathek.de/archive/index.php/t-40113.html
Das heißt der in Notwehr Handelnde muss keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen.
www.de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Dementsprechend findet im Rahmen der Notwehr keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. statt,
http://www.jura.uni-rostock.de/gersdorf ... etitorium_..
Gibt einfach mal Notwehr und Verhältnismäßigkeitsprüfung ein und Du findest tausende von Belegen dafür. Auf der ersten Seite. Aber gut, diese Prüfung muss ja immer durchgeführt werden.. scheint eine Einzelmeinung von Dir zu sein..
Und im übrigen: jede Tat könnte dann mit der Notwehrsituation begründet werden? Hä?
Sorry, das meinst Du doch nicht ernst, oder? Welche anderen Bedingungen müssen noch erfüllt werden, damit eine Notwehrsituation vorliegt? Ok, kann mit diesen Bedingungen noch aus jeder Tat eine Notwehrsituation begründet werden? Ne? Siehste.
Das ist ja eindeutig, da die Sicherung der Sache "Apfel" weit!! unter dem Verlust des Lebens eines anderen steht. Anders sähe es aus wenn dieser Apfel das Überleben seines Besitzers retten würde.
Klar ist mein Beispiel eindeutig.. Deines war nicht korrekt.. ich verstehe den Einwand nicht.
Notwehr sagt lediglich aus das du einen Angriff ABWEHREN!! sollst. Nicht den Täter außer gefecht zu setzen, ihn umzubringen oder dauerhaft zu schädigen. Heißt also du bist lediglich dazu berechtigt zur Not mit Gewalt den Angriff mit dem Messer abzuwehren, z.b durch aus der Hand schlagen oder sagen wir ins Bein zu schießen . Ihn umzubringen oder ihn dauerhaft Körperlich zu schädigen stellt eine gefährliche oder schwere Körperverletzung §224/226 dar.
Ich sage es Dir nochmal: wenn eine Notwehrsituation gegeben ist, HAT DER ANGEGRIFFENE NACH HERRSCHENDER MEINUNG KEINE ABWÄGUNG ZU TREFFEN BZW. EINE VERHÄLTNISMÄßIGKEITSPRÜFUNG DURCHZUFÜHREN. NACH OBIGEM GRUNDSATZ UND MIT DER GENANNTEN AUSNAHME.. zu schützendes Gut und Mittel der Wahl.. was Du hier bringst, ist so quasi die Laienmeinung, die Dir der Mensch auf der Straße sagen würde.
Hab vor 2 Monaten meine Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit abgeschlossen. Weiß also noch ein bisschen was. Im grunde haben wir beide ja auch recht nur steht die Verhältnissmäßigkeit immer im Mittelpunkt.
Denke das langt auch hier weil wiegesagt ihm ja damit nicht geholfen wird und das sonst zu einer kleine Fete zwischen uns ausartet.
Ja, ich glaube Dir ja unbesehen, dass Du was von Notwehr gehört hast, aber was Du hier bringst, sind Bruchstücke eines großen Ganzen.. für mich fehlt das Gesamtverständnis für juristisches Denken, dazu reicht es nicht immer, Paragraphen zu zitieren oder sich mal mit einem berufsspezifischen Thema auseinandergesetzt zu haben.
Für mich ist das absolut keine Fehde - nur ich weiß es, ich bin mir absolut sicher, dass ich Recht habe und ich möchte es hier nicht so stehenlassen, als würdest Du mich belehren. Du hast einfach schlichtweg Unrecht - und im Grunde müssen wir da auch nicht diskutieren.
Und wenn Du es mir nicht glaubst.. es gibt genug hilfreiche Juraforen, frag da einfach nach und staune.
@ Speedjunkie
Verhältnismäßigkeitsprüfung ist in vielen Grundrechtsfällen zu prüfen
§ 1-19 GG (das sind Abwehrrechte des Bürgers gg. Staat)
In vielen Grundrechtsfällen.. aber nicht hier.. siehe einfach oben..
@ Rob
Sorry, aber es stimmt einfach absolut nich.. deshalb muss ich mal müllen. Ansonsten: gut, dass es anscheinend so gut für Dich ausgeht.