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Re: Tüv/ AU bei Abmeldung?

Verfasst: 12.10.2006, 22:35
von Gast
0815-Probe24V hat geschrieben:
Namxi hat geschrieben: Kann man eigentlich so eine Vollabnahme umgehen, indem man das Auto nach 17 Monaten kurz anmeldet und gleich wieder abmeldet oder muss dann auch neuer Tüv gemacht werden?
Bestimmt schon mal ein Auto angemeldet!
Jetzt rate mal, warum man die Tüv-Au-Bescheinigung dazu braucht... :ohman:
@felix......

namxi ...hat recht,...du hast es vielleicht nur überflogen....

ein auto was tüv hat...kann man durch eine anmeldung ...verlängern...in dem man dann keine vollabnahme braucht......

gruß michael

Verfasst: 12.10.2006, 23:44
von Megamucke
Hier was zum Thema:

Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stillegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.4.2007 in Kraft tritt.


Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Fahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren, und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.

Weiterthin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) oder gegebenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese sonst im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.

Quelle: Auto Motor & Sport



@Namxi
dir hatte ich das uebrigens schon erzaehlt ;-)

Verfasst: 13.10.2006, 08:18
von Namxi
Wat?? Wann soll das denn gewesen sein? Naja, mein Gedächtnis...... :lol:

Aber das bezieht sich doch sicher nur auf Abmeldungen AB 01.04.07, nicht auf welche davor, oder?
Aber das war ja auch nur theoretisch gefragt, ich glaub nicht das ichs länger als ein Jahr ohne Probe aushalte.. :wink:


Grüße

Namxi

Verfasst: 13.10.2006, 10:40
von Megamucke
Namxi hat geschrieben:Aber das bezieht sich doch sicher nur auf Abmeldungen AB 01.04.07, nicht auf welche davor, oder?
nee das hat ja mit der abmeldung nix zu tun
die aendern ja die regeln fuers anmelden und nich fuers abmelden

ich hatte dir erzaehlt das ich die silvia unbedingt zwischen april und juni anmelden muss. weil april gibts die neuen regelungen und juni laufen die 7 jahre ab *g*

Re: Tüv/ AU bei Abmeldung?

Verfasst: 13.10.2006, 18:48
von 0815-Probe24V
sw4md hat geschrieben:
0815-Probe24V hat geschrieben:
Namxi hat geschrieben: Kann man eigentlich so eine Vollabnahme umgehen, indem man das Auto nach 17 Monaten kurz anmeldet und gleich wieder abmeldet oder muss dann auch neuer Tüv gemacht werden?
Bestimmt schon mal ein Auto angemeldet!
Jetzt rate mal, warum man die Tüv-Au-Bescheinigung dazu braucht... :ohman:
@felix......

namxi ...hat recht,...du hast es vielleicht nur überflogen....

ein auto was tüv hat...kann man durch eine anmeldung ...verlängern...in dem man dann keine vollabnahme braucht......

gruß michael
Micha!
Es ging aber darum, dass das auto keinen Tüv mehr hat - ich habs nicht überflogen sondern auf den Satz davor bezogen!!! 1 Monat nach Abmeldung TÜV abgelaufen!!!

Und für eine Anmeldung ist die aktuelle TÜV-Bescheinigung nötig, sonst keine Zulassung...darum gings!

Natürlich kann ich eine Vollabnahme umgehen, indem ich es kurz anmelde - aber nur mit gültigem Tüv!
Klar...nur das meine ich nicht - ist doch wohl ausserdem logisch :roll:

Verfasst: 15.10.2006, 12:22
von Dr-Hoppel
Hi

Ich habe auch vor meinem im März spätestens wieder anumelden. Allerdings habe ich da ein paar organisatorische Bedenken.
Ich habe mir vor der abmeldung im März einen Steinschlag zugezogen und diesen nicht auf Teilkasko reparieren lassen. Leider befindet dieser sich aber mittig im Sichtbereich was mir die Tüv Plakette schon mal strittig machen wird. Zum Tüv muss ich aber vorher, da ich zumindest die Au brauche um den Wagen anzumelden und die Versicherung wirksam werden zu lassen, um damit dann die scheibe auf Teilkaso reparieren zu lassen.. Ich habe da mal einen Ablaufplan mitgebracht.

Im Vorfeld Termine für AU Nach TÜV) und Scheibe ersetzen festmachen.

Montag: (Halber tag frei) Kurzzeit kennzeichen holen -> Au machen lassen -> Endgültigen TÜV Termin geben lassen
Dienstag: (Halber tag frei) Wagen beim StVA anmelden -> Zur scheiben reparatur bingen
Mittwoch/Donnerstag: Wagen abholen -> Zum Tüv fahren -> Plakette abholen

So in etwa. Ich hoffe nur das das Zeitlich alles so klappt. :-(

mfg *g*