Hallo Jungs
Da ich ja weiss das ich nicht der einzigste Prober mit einem Zweitwagen bin,
wollte ich von diesen Probern wissen was ihr für euren Zweitwagen bei der
Versicherung abdrücken müsst?
Der Hintergrund ist folgender.Da ich ja eigentlich mit meiner DA Direkt zufrieden bin,
habe ich auch Probi bei denen auf Saison versichert.Gut,Zweitwagen kostet dann 80%.
Ich fahre auf 40% SF15.Letztes Jahr hab ich das noch akzeptiert.Dieses Jahr wollte ich
schlau sein.Auf die Suche nach ner anderen Versicherung gemacht und bei der AXA fündig
geworden.Laut deren Online Versicherungsformular wäre ich dann auch bei 40% gelandet.
Also Vertrag Online abgeschlossen.Soweit so schlecht.Zuerst haben die den vereinbarten
Beitrag abgebucht und Achim war happy.Vor ein paar Tagen dann,oweia,was ist das?
Ein Nachtrag.Nun stehe ich diesmal bei 75%.Angeblich wären das die Angaben die meine
Versicherung der Axa gemacht hat.Grmpf.
Lange Rede,wie habt ihr das bei euch gemacht,bzw. hab ich noch ne Chance bei einer
anderen Vers. günstiger zu landen?
Frustrierte Grüsse
Achim
Zweitwagenregelung
- momo35
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Re: Zweitwagenregelung
Du hattest bei Deiner Vorversicherung eine Konzerneigene Zweitwagenregelung / Einstufung..
Diese Methode kommt immer häufiger in der Versicherungswirtschaft zu stande um Kunden zu halten und zu binden.
Du hattest offiziell z. B. eine Einstufung mit SF 1/2 und wirst aber so geführt als wenn Du schon SF 3 hast..
Nun wechselst Du zu einer anderen Versicherung.. und Deine Vorversicherung nennt dann logischerweise nur die Einstufung mit SF 1/2 und somit zahlst Du bei der neuen Versicherung automatisch mehr als bei der alten.
Machen kann man da gar nix.. nur Auto komplett abmelden und auf jemanden anders komplett ummelden.. dann kommst Du zu einer weiteren anderen Versicherung. Aber wenn man die Kosten dafür rechnet kann man auch da bleiben. Kündigung dann zum nächsten 31.12. und vorher schlau machen..
HabjagarkeineAhnungGrüße
Diese Methode kommt immer häufiger in der Versicherungswirtschaft zu stande um Kunden zu halten und zu binden.
Du hattest offiziell z. B. eine Einstufung mit SF 1/2 und wirst aber so geführt als wenn Du schon SF 3 hast..
Nun wechselst Du zu einer anderen Versicherung.. und Deine Vorversicherung nennt dann logischerweise nur die Einstufung mit SF 1/2 und somit zahlst Du bei der neuen Versicherung automatisch mehr als bei der alten.
Machen kann man da gar nix.. nur Auto komplett abmelden und auf jemanden anders komplett ummelden.. dann kommst Du zu einer weiteren anderen Versicherung. Aber wenn man die Kosten dafür rechnet kann man auch da bleiben. Kündigung dann zum nächsten 31.12. und vorher schlau machen..
HabjagarkeineAhnungGrüße
wer nicht wagt, der nicht gewinnt...
- Sebastian
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Re: Zweitwagenregelung
Die VHV stuft das Zweitfahrzeug in die gleiche SF-Klasse ein wie das (auch bei einem anderen Versicherer versicherte) Erstfahrzeug wenn Versicherungsnehmer und Halter identisch sind und der Halter alleiniger Fahrer ist.
Das ist der einzige Versicherer den ich mit dieser Regelung gefunden habe. Das heißt glaube ich erweiterte Zweitwagenregelung oder so ähnlch. Die VHV holt vom anderen Versicherer ene Bestätigung der SF-Klasse für den Erstwagen ein.
Allerdings beim Wechsel mit dem Zweitwagen zurück zu einem anderen Versicherer wird dann von der VHV nicht die SF-Klasse an den anderen Versicherer bestätigt sondern die schadenfreien Jahre, sodaß sich damit dann beim anderen Versicherer eine höhre SF-Klasse ergeben wird.
Das ist der einzige Versicherer den ich mit dieser Regelung gefunden habe. Das heißt glaube ich erweiterte Zweitwagenregelung oder so ähnlch. Die VHV holt vom anderen Versicherer ene Bestätigung der SF-Klasse für den Erstwagen ein.
Allerdings beim Wechsel mit dem Zweitwagen zurück zu einem anderen Versicherer wird dann von der VHV nicht die SF-Klasse an den anderen Versicherer bestätigt sondern die schadenfreien Jahre, sodaß sich damit dann beim anderen Versicherer eine höhre SF-Klasse ergeben wird.
1996, Originalzustand, Durchschnittsverbrauch 9,1 L
http://s7.directupload.net/images/120822/gk3vimjl.png
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