mein 1992 in Deutschland zugelassener 1er GT hat unter anderem rote Blinkleuchten hinten. Diese sind neben anderen Sachen, wie Gurtsystem, fehlender Leuchtweitenregulierung, Bremsanlage... in der alten Zulassung eingetragen. Das heißt, ich habe dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen. Das war allerdings in Sachsen.
2011 bin ich nach Thüringen umgezogen und in meiner neuen Zulassung steht nix von alldem mehr drin. Jetzt muss ich zum TÜV und mein hiesiger KFZ-Meister meinte, dass es Probleme mit den roten Blinkleuchten geben kann. Die alte Zulassung habe ich zwar immer mit dabei und ich weiß, dass in den neuen Zulassungen nichts mehr eingetragen wird, was bei einem Auto Hersteller-Standard war, trotzdem...
Gibt es nicht einen Bestandsschutz für die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung? Wenn ich weiter in Sachsen angemeldet wäre, hätte niemand ein Problem damit, wenn ich quer durch Deutschland fahre... mit roten Blinkern.
Viele Grüße, Grandpa.
