Das paradoxe an der Geschichte ist ja noch, daß wenn in diesem Fall der Arbeitgeber die Essensreste den Mitarbeitern überlassen würde, dies wahrscheinlich noch lohnsteuerpflichtig wäre: Stichwort geldwerter Vorteil. Vor diesem Aspekt her ist es für den AG sogar günstiger das Essen einfach wegwerfen zu lassen.
Jeder Menschenverstand sagt: Was soll's, bevor es kaputt geht, kann man es ja jemandem geben.
Die Frage ist wirklich die Verhältnismäßigkeit.
Aber, wir kennen nicht die ganze Geschichte. War es nach so vielen Arbeitsjahren wirklich das erste Mal? Die Presse sucht sich immer das raus, was sie braucht um Stimmung zu machen.
Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ich glaube, die Bundesjustizministerin hat es auch schon gesagt: Hat ein Richter nicht selbst schon mal eine private Notiz mit einem dienstlichen Kugelschreiber gemacht?
Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Auch wenn es vielleicht etwas abgedroschen klingt, der Spruch ist nicht ohne.
Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit
- Shoobedoo
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Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit
Dabei sind das ja noch Peanuts gegen irgendwelche "Dienstwagenaffairen" und Selbstbedienungsmentalität bei Reisekosten- und Spesenabrechnungen oder LobbyarbeitPit hat geschrieben:Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ich glaube, die Bundesjustizministerin hat es auch schon gesagt: Hat ein Richter nicht selbst schon mal eine private Notiz mit einem dienstlichen Kugelschreiber gemacht?
Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein. Auch wenn es vielleicht etwas abgedroschen klingt, der Spruch ist nicht ohne.
Grüsse
Shoo
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Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit
Mir wurde selber nach über 8 Jahren Tätigkeit im Juli letzten Jahres fristlos gekündigt.
Was war geschehen?
Da wir in der Firma zu viel Arbeit und zu wenige Mitarbeiter hatten erklärten wir uns bereit, Samstags Überstunden zu leisten.
Diese sollten entweder durch Geld oder Freizeitausgleich abgegolten werden.
Da die Firma eine Auszahlung über mehrere Monate immer weiter nach hinten verschob, habe ich einen Teil meiner Überstunden mit Einverständniß meines Vorgesetzten abgebaut.
Zwei Stunden später wurde ich wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen.
Die fristlose Entlassung wurde später in eine Fristgerechte mit sofortiger Freistellung umgewandelt und auch vorm Arbeitsgericht habe ich gewonnen, aber mein Fall hat mir gezeigt, das es KEINEN Kündigungsschutz in Deutschland gibt, auch wenn gerne etwas anderes behauptet wird.
Mittlerweile hat ein Zeitarbeiter meinen Job übernommen......
Was war geschehen?
Da wir in der Firma zu viel Arbeit und zu wenige Mitarbeiter hatten erklärten wir uns bereit, Samstags Überstunden zu leisten.
Diese sollten entweder durch Geld oder Freizeitausgleich abgegolten werden.
Da die Firma eine Auszahlung über mehrere Monate immer weiter nach hinten verschob, habe ich einen Teil meiner Überstunden mit Einverständniß meines Vorgesetzten abgebaut.
Zwei Stunden später wurde ich wegen Arbeitsverweigerung fristlos entlassen.
Die fristlose Entlassung wurde später in eine Fristgerechte mit sofortiger Freistellung umgewandelt und auch vorm Arbeitsgericht habe ich gewonnen, aber mein Fall hat mir gezeigt, das es KEINEN Kündigungsschutz in Deutschland gibt, auch wenn gerne etwas anderes behauptet wird.
Mittlerweile hat ein Zeitarbeiter meinen Job übernommen......
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Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit
Genau das ist der Punkt, um mich auch mal in die Diskussion einzuschalten. EIn Mitarbeiter verhält sich seiner Firma ggü nur loyal, wenn diese das auch tut. Und da gab es 'früher' einfach eine Bindung zwischen beiden. Der Unternehmer (wie heute nur noch wenige) hat sich um seine Mitarbeiter gekümmert.
Seit sich die Arbeitsproduktivität von der Beteiligung der Mitarbeiter daran abgekoppelt hat, gehts halt den Bach runter; auf beiden Seiten. Der eine macht Dienst nach Vorschrift, der andere entlässt selbst bei Gewinnen.
Vielleicht ist es eiunfach eine Frage der Firmengröße, denn die oberen paar Ebenen sorgen ja immer noch gut füreinander. Nur sind die in einem Konzern viel zu weit von der Basis weg.
Seit sich die Arbeitsproduktivität von der Beteiligung der Mitarbeiter daran abgekoppelt hat, gehts halt den Bach runter; auf beiden Seiten. Der eine macht Dienst nach Vorschrift, der andere entlässt selbst bei Gewinnen.
Vielleicht ist es eiunfach eine Frage der Firmengröße, denn die oberen paar Ebenen sorgen ja immer noch gut füreinander. Nur sind die in einem Konzern viel zu weit von der Basis weg.
Der kleine MX6 mit großen Bremsen und Rädern, Eibach/Monroe, Fächer, XTD stage2, DE-Nocke, Leder und kaum noch Rost
Dinge mit mehr als einem Kopf sind mir suspekt
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Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit
Wo Du Recht hast, hast Du Recht, Shoo.Shoobedoo hat geschrieben:Dabei sind das ja noch Peanuts gegen irgendwelche "Dienstwagenaffairen" und Selbstbedienungsmentalität bei Reisekosten- und Spesenabrechnungen oder Lobbyarbeit
Grüsse
Shoo
Ich meine, man sollte den lieben Gott einfach mal einen guten Mann sein lassen und nicht jedesmal über die Stränge schlagen. Ein paar Kleinigkeiten hier und da sind als viel mehr wert, als 2,5% Lohnerhöhung, die noch gewerkschaftlich per Streik erstritten werden müssen.
Manche Arbeitgeber, aber auch Arbeitnehmer, haben scheinbar noch nicht kapiert, daß es nur miteinander geht. Der AG kann ohne seine AN nicht überleben und die AN bieten quasi eine Dienstleistung an. Dementsprechend sollte auch jeder (beide Seiten) für sich so handeln, als wäre sein Gegenüber ein Kunde von ihm. Egal ob jetzt angestellt oder freischaffend. Entsprechend muß auch die Qualität stimmen. Billig kann jeder, aber entsprechende Leistung wird dann auch abgegeben. Und wenn freundliche Worte im Spiel sind geht es allemal besser.
Aber jetzt schweife ich mal wieder vom Thema ab.
- Shoobedoo
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Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit
Finde ich gar nicht, passt doch sehr gut zum Therma und bin da vollkommen Deiner MeinungPit hat geschrieben:[...] Aber jetzt schweife ich mal wieder vom Thema ab.
Zumal ich die Sicht aus beiden Seiten kenne, sowohl als langjähriger AN und auch lange Jahre AG.
Was sind denn z.B. 2,5% Lohnerhöhung gegen andere Freiheiten und Vorteile, die einem im Betrieb vielleicht gewährt werden, wie angenehmes und freundschaftliches Betriebsklima, günstiger Personaleinkauf, Gleitzeit bei Kernarbeitszeit oder flexible Personal- und Urlaubsplanung z.B.
Das ist doch viel mehr Wert und profitieren sowohl AG wie auch AN Seite davon, wenn man sich gegenseitig fair behandelt und man auch mal bereit ist Kompromisse einzugehen. Sowas gibt's aber anscheinend nur in kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Bei den grossen, vor allem Börsendotierten Unternehmen geht es doch vorwiegend nur um Gewinnmaximierung um jeden Preis und Dividenden für die Anleger. Google mal nach dem "Unwort des Jahres 2004"
Grüsse
Shoo
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Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit
Shoo, ich sehe, wir verstehen uns.
Schön, daß es einige Gleichgesinnte gibt. Noch mehr von dieser Sorte, und das Problem wäre sicher gelöst.
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- Shoobedoo
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Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit
[x] Horst Schlämmer aus Grevenbroich stand ja leider nicht zur Disposition zur BundestagswahlPit hat geschrieben:Schön, daß es einige Gleichgesinnte gibt. Noch mehr von dieser Sorte, und das Problem wäre sicher gelöst.
Grüsse
Shoo