Änderung der Zoll- Wertgrenze
-
- Donating Member
- Beiträge: 498
- Registriert: 12.12.2004, 23:42
- Probe-Modell: Probe II 24V T22
- FIN-10: V
Änderung der Zoll- Wertgrenze
leider verstorben R.I.P. Piet!
- Benny
- Site Admin
- Beiträge: 6881
- Registriert: 10.11.2004, 20:36
- Probe-Modell: Probe II 24V ECP
- FIN-10: V
- Wohnort: Sauerland
Ich bin Zwangsoptimist, ich hoffe drauf .
Interessant ist auch das hier
Interessant ist auch das hier
Endlich lassen sie diese Schwachsinn das Versandkosten mit besteuert und Verzollt werden. Das hat mir sowieso nie eingeleuchtet.Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 22 Euro* ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
- Didi
- Probe Experte
- Beiträge: 1603
- Registriert: 19.09.2002, 11:53
- Probe-Modell: anderes Auto
- Wohnort: Köln
genaues Lesen schützt nicht vor falsch Denken,das ist das Problem in Gesetzbüchern, was mich stört ist in der Verordnung 274/2008 diese Geschichte
>>
dass auf Einfuhren mehrwertsteuerbefreiter
Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden
keine Zölle erhoben werden,
also hier Stichwort persönliches Gepäck, (ne Packetsendung ist kein persönliches Gepäck)
während die Kleinsendungsgeschichte wohl von 1983 stammt,
also gute Frage > Was gilt !!
gruss didi
>>
dass auf Einfuhren mehrwertsteuerbefreiter
Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden
keine Zölle erhoben werden,
also hier Stichwort persönliches Gepäck, (ne Packetsendung ist kein persönliches Gepäck)
während die Kleinsendungsgeschichte wohl von 1983 stammt,
also gute Frage > Was gilt !!
gruss didi
-
- Level 4
- Beiträge: 450
- Registriert: 22.07.2002, 17:18
- Probe-Modell: Probe II 24V ECP
- Wohnort: 33719 Bielefeld
Im Gepäck aus dem Urlaub (z.B. USA) mitgebrachte Sachen waren bisher bis zu 175 Euro zoll- und steuerfrei, damit hat das nichts zu tun. Die 22 Euro Grenze galt für alles was per Brief oder Paket kommt... ist aber auch immer ein Glücksspiel gewesen, viel ging auch so durch, selbst wenns teurer war.Didi hat geschrieben: also hier Stichwort persönliches Gepäck, (ne Packetsendung ist kein persönliches Gepäck)
Wurde auch mal Zeit das das Gesetz geändert wird... wenn ich manchmal sehe, was die da für einen Aufwand haben mit dem Öffnen, Prüfen und Schreiben der Zoll/Ust-Rechnung... und das ganze dann für 5 Euro... da zahlen die ja noch drauf.
- Wildschweinjäger
- Donating Member
- Beiträge: 1991
- Registriert: 24.08.2004, 13:36
- Probe-Modell: anderes Auto
- Wohnort: Berlin Treptow
Hier mal offizieller, ich war nämlich grad beim Zoll. Die Freigrenze wird wirklich wesentlich angehoben, die kommen mit den ganzen Ebaypaketen nicht mehr hinterher!!
Bisher gilt die von 22 Euro. Sie bezieht sich auf den Warenwert in Dollar, umgerechnet, ABER nicht mehr wie früher incl. der Versandkosten. Früher wurde argumentiert, daß der Wert ja durch Verfügbarkeit am Ort bestimmt ist. Liegt also der Warenwert über der Grenze, kommt der Zollsatz (Motorenteile neu 2,3%, gibt für alles einen anderen Satz). Auf Wert plus Zollsatz kommt MWSt.
Unter der Grenze muss nix bezahlt werden. Und diese Steigt auf die 150 oder 180 Euro an.
Bisher gilt die von 22 Euro. Sie bezieht sich auf den Warenwert in Dollar, umgerechnet, ABER nicht mehr wie früher incl. der Versandkosten. Früher wurde argumentiert, daß der Wert ja durch Verfügbarkeit am Ort bestimmt ist. Liegt also der Warenwert über der Grenze, kommt der Zollsatz (Motorenteile neu 2,3%, gibt für alles einen anderen Satz). Auf Wert plus Zollsatz kommt MWSt.
Unter der Grenze muss nix bezahlt werden. Und diese Steigt auf die 150 oder 180 Euro an.
Der kleine MX6 mit großen Bremsen und Rädern, Eibach/Monroe, Fächer, XTD stage2, DE-Nocke, Leder und kaum noch Rost
Dinge mit mehr als einem Kopf sind mir suspekt
Dinge mit mehr als einem Kopf sind mir suspekt
- Benny
- Site Admin
- Beiträge: 6881
- Registriert: 10.11.2004, 20:36
- Probe-Modell: Probe II 24V ECP
- FIN-10: V
- Wohnort: Sauerland
In dem Fall zahlt doch der Staat drauf. Für die 5€ für Steuer und Zoll kannste die Arbeitszeit, die die Beamten (?) dafür brauchen, nicht bezahlen.Spritfire hat geschrieben:nicht die zahlen drauf, sondern wir-Steuerzahler! Oder wo kriegt der Beamte sein Geld her?
@Wildschweinjäger: Kenst du die Steuernummer bzw. den TARIC-Code, nach welchem für Motorteile nur 2,3% Zoll zu zahlen sind? In der Onlinesuche hab ich dazu leider nichts passendes gefunden. Muss ja mit 8708 anfangen, aber dann?
- Didi
- Probe Experte
- Beiträge: 1603
- Registriert: 19.09.2002, 11:53
- Probe-Modell: anderes Auto
- Wohnort: Köln
zu faul zum selber suchen
Übung macht den Meister > Anfangen mit Warenbeschreibung und immer einem Oberbegriff ausdenken, hier zum Beispiel > MOTOR < und klick,
sollte der Begriff nicht bekannt sein kommen keine Codenummern , dann anderen Begriff ausdenken, hat man dann eine Seite bekommen dann erst genau lesen bis unten zu welcher Gruppe bzw Code das passt, draufcklicken, dann wieder genau lesen wozu der Begriff passt und weiter clicken, passt nichts kann auch schon mal der Begriff > andere < ausgewählt werden , das ist ne Baumstruktur wo man sich durchhangeln muss bis man am Ende ankommt bei Ursprungsland, Zollwert, Lieferbeschränkungen usw.
Das System ist nervend, man kann sich da auch im Kreis drehen, dann muss man es mit einem anderen Begriff versuchen, genauso muss sich der Zollmann da durch hangeln, nur der hat ein dickes Buch und kann darinn blättern,
also auf gehts, kannst ja mal zur Übung nach Tariccode > Verhüterli suchen ,
Wenn man dann die Sachen beim Zoll abholt, freut sich der Beamte wenn man den Tariccode schon hat, es kann durchaus passieren das ansonsten man auch mehr Zoll zahlt weil da von Amts wegen ein anderer Code genommen wurde wenn man nicht genau guckt, das System ist da sehr flexibel.
gruss didi
Übung macht den Meister > Anfangen mit Warenbeschreibung und immer einem Oberbegriff ausdenken, hier zum Beispiel > MOTOR < und klick,
sollte der Begriff nicht bekannt sein kommen keine Codenummern , dann anderen Begriff ausdenken, hat man dann eine Seite bekommen dann erst genau lesen bis unten zu welcher Gruppe bzw Code das passt, draufcklicken, dann wieder genau lesen wozu der Begriff passt und weiter clicken, passt nichts kann auch schon mal der Begriff > andere < ausgewählt werden , das ist ne Baumstruktur wo man sich durchhangeln muss bis man am Ende ankommt bei Ursprungsland, Zollwert, Lieferbeschränkungen usw.
Das System ist nervend, man kann sich da auch im Kreis drehen, dann muss man es mit einem anderen Begriff versuchen, genauso muss sich der Zollmann da durch hangeln, nur der hat ein dickes Buch und kann darinn blättern,
also auf gehts, kannst ja mal zur Übung nach Tariccode > Verhüterli suchen ,
Wenn man dann die Sachen beim Zoll abholt, freut sich der Beamte wenn man den Tariccode schon hat, es kann durchaus passieren das ansonsten man auch mehr Zoll zahlt weil da von Amts wegen ein anderer Code genommen wurde wenn man nicht genau guckt, das System ist da sehr flexibel.
gruss didi
- Benny
- Site Admin
- Beiträge: 6881
- Registriert: 10.11.2004, 20:36
- Probe-Modell: Probe II 24V ECP
- FIN-10: V
- Wohnort: Sauerland
Danke didi für die Erklärung, ist aber unnötig. Ich weiß wie das System funktioniert und habe auch schon ausführlich gesucht.
Nur finde ich keine Kategorie, in der Motorteile mit 2,3% Zoll aufgelistet sind. Deshalb will ich einfach nur wissen, welche Warennummer bei Wildschweinjäger auf dem Einfuhrabgabebescheid steht.
Hat also weniger mit Faulheit zu tun, wenn schon dann mit unkreativität bei der Suche .
Nur finde ich keine Kategorie, in der Motorteile mit 2,3% Zoll aufgelistet sind. Deshalb will ich einfach nur wissen, welche Warennummer bei Wildschweinjäger auf dem Einfuhrabgabebescheid steht.
Hat also weniger mit Faulheit zu tun, wenn schon dann mit unkreativität bei der Suche .
- Wildschweinjäger
- Donating Member
- Beiträge: 1991
- Registriert: 24.08.2004, 13:36
- Probe-Modell: anderes Auto
- Wohnort: Berlin Treptow
Der Code steht bei mir leider nicht im Steuerbescheid. Hab nochmal nachgesehen, muss mich korrigieren, sind 2,7%. Das mit dem Einstufen ist echt übel, hatte mal einen Beamer importiert, wahlweise Tonbildwerfer oder Anderes Bildausgabemittel farbig. Schwankte irgendwo zwischen 0 und 23% . Aber irgendwie fehlt auch was, wenn das dan alles einfach geschickt wird.
Der kleine MX6 mit großen Bremsen und Rädern, Eibach/Monroe, Fächer, XTD stage2, DE-Nocke, Leder und kaum noch Rost
Dinge mit mehr als einem Kopf sind mir suspekt
Dinge mit mehr als einem Kopf sind mir suspekt
- Benny
- Site Admin
- Beiträge: 6881
- Registriert: 10.11.2004, 20:36
- Probe-Modell: Probe II 24V ECP
- FIN-10: V
- Wohnort: Sauerland
Re: Änderung der Zoll- Wertgrenze
Der Zoll hat nun offiziell aber heimlich nen Rückzieher gemacht.
Der von Piet verlinkte Artikel, in dem Stand das auch die Einfuhrumsatzsteuer bis 150€ Warenwert weg fällt, ist ja schon länger nicht mehr zu erreichen.
Leider war das aber nen Fehler vom Zoll. Es bleibt also voraussichtlich alles beim Alten, nur das eben die Zollgebühren bis 150€ Warenwert weg fallen. EUSt kommt weiterhin ab 22€ auf Waren und Versandkosten. Man spart also fast nichts.
Quelle
Was allerdings noch etwas Hoffnung macht, ist dieser Absatz unter "Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern":
Der von Piet verlinkte Artikel, in dem Stand das auch die Einfuhrumsatzsteuer bis 150€ Warenwert weg fällt, ist ja schon länger nicht mehr zu erreichen.
Leider war das aber nen Fehler vom Zoll. Es bleibt also voraussichtlich alles beim Alten, nur das eben die Zollgebühren bis 150€ Warenwert weg fallen. EUSt kommt weiterhin ab 22€ auf Waren und Versandkosten. Man spart also fast nichts.
Quelle
Was allerdings noch etwas Hoffnung macht, ist dieser Absatz unter "Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern":
Daher rührt nämlich die ganze Verwirrung, weil demnach auch die EUSt weg fällt, wenn kein Zoll erhoben wird. Na mal schauen was sich noch so ergibt. Zur Zeit wieder spricht sich der Zoll also selbst.Sendungen von Waren mit geringem Wert, die im Sinne des Zollrechts unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden, sind in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 EUStBV) und ggf. der besonderen Verbrauchsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV) befreit.