[erledigt] Reisekostenerstattung Rückwirkend einfordern?

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Steellynx
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[erledigt] Reisekostenerstattung Rückwirkend einfordern?

Beitrag von Steellynx »

Hallo,

ich hab da ein Problem, bzw eine Frage.

Kann man Rückwirkend bei Vorstellungsgespräche die Reisekosten gemäß BGB einfordern?

Ich war im November in ganz Deutschland unterwegs und habe ~500 Euro nur an Spritkosten bei den Vorstellungsgesprächen gelassen.

Grüße

PS: Bitte KEINE Diskussion lostreten, ob und wieso man einen potentiellen AG mit Reisekosten "belästigen" sollte.
Zuletzt geändert von Steellynx am 22.01.2008, 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Christoph-Stefan
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Beitrag von Christoph-Stefan »

Hm... ich habe immer nach einer Absage einen Brief (hatte eine Vorlage) geschrieben. Hat ohne Probleme funktioniert. War bei 5 Firmen so.
Mach es doch einfach, kann doch nichts passieren.
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Christoph-Stefan
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Beitrag von Christoph-Stefan »

mist, zwei mal gedrückt!
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Satanas
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Beitrag von Satanas »

Nope,

Keine Chance.

Es sei denn, du bekommst eine nachträgliche Unterschrift.

Würde ich aber nur bei Absagen machen.
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Steellynx
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Beitrag von Steellynx »

Satanas hat geschrieben: ...
Es sei denn, du bekommst eine nachträgliche Unterschrift.
...
Wofür eine Unterschrift?
Und Absagen habe ich nicht bekommen, die wollten mich alle einstellen^^

Mir geht es halt nur darum, ob, und wenn ja, wie lange ich diese Kosten einfordern kann.

Ich glaube ich werde einfach einen formellen Brief aufsetzen, die KM aufschreiben und Sie bitten, es auf mein Konto zu überweisen.
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Christoph-Stefan
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Beitrag von Christoph-Stefan »

hab dir mal etwas per mail geschickt
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Beitrag von Betze »

Wenn Du von denen eine schriftliche Einladung zum Gespräch erhalten hast: ja.. die begründet nämlich an sich einen Anspruch darauf.

Wenn Du ALG kriegst, ist es zum Teil noch anders.
Leder, 17´, H&R 30 mm, Remus, FFB, rote Rülis, Alu u. Lufterfrischer im Innenraum, MAL, Gitter, Bremssattellack, bl. NGK-Kabel, eSD, Addco-Stabi 22mm; rote Innenbeleuchtung, Hifi-Ausbau, Mazda 6-Bremse, Ölkühler, Lippe, Domstrebe und Links-Rechts-Puff in der Mache. Damit ich es nicht vergesse.. NEU: Probi begast!
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Beitrag von Wildschweinjäger »

Ja, bei ALG (zumindest vor 3 Jahren noch) zahlt die Reisekosten auch das AA, falls der Arbeitgeber nix zahlt. Außerdem könntest Du die Kosten noch bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Der kleine MX6 mit großen Bremsen und Rädern, Eibach/Monroe, Fächer, XTD stage2, DE-Nocke, Leder und kaum noch Rost

Dinge mit mehr als einem Kopf sind mir suspekt
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Steellynx
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Beitrag von Steellynx »

Ich schicke heute zwei Briefe an die Arbeitgeber.
Das unterliegt scheinbar alles der normalen Verjährungsfrist.

Danke für alle die behilflich waren.
Speedjunkie
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Beitrag von Speedjunkie »

Hey, kurze Sekunde...
Ich bin Steuerfachangestellter und denk mal, ich kenn mich mit dem Zeug etwas aus und von daher sag ich erst mal: es kommt drauf an!
Schilderst du mir den genauen Sachverhalt, d.h. bei PN, denn:
Wenn du im Rahmen eines Dienstverhältnisses dahin fährst kannst du die Reisekosten pro Km mit 0,30 Euros abrechnen und zwar hin und Rückfahrt, da gibts eine sogenannte Reisekostenabrechnung...
also mehr auf PN, das gilt für alle Probefreunde, wenn ihr was wissen wollt, schickt ne Nachricht an mich, ich hab den Scheiß nicht um sonst 3 Jahre lang gelernt und studier des jetzt....
Greetz
Wer rastet, der rostet!
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