Szenario ist folgendes... ich wohne in Landkreis A und habe quasi dort direkt vor der Haustür die benötigten Ämter...
Das Fahrzeug ist aber in Landkreis B angemeldet, und soll von mir gekauft werden und auch auf meinen Nebenwohnsitz (Kreis B) angemeldet werden.
jetzt die entscheidende Frage... kann ich diese Formalität in Landkreis A erledigen??? da die Zulassungststelle von B ca. 95 km pro Strecke entfernt ist.
QUASI... ARBEITEN DIE ÄMTER AUCH GEBIETSÜBERGREIFEND?????? HABE MAL SOWAS GEHÖRT......MEINE ICH!!!
Gilt das auch für Eintragungen bei technischen Änderungen (zukünftig)
oder muss ich bei jedem Mist die 200 KM runterreißen????
Das soll jetzt kein Scherz sein.... mich nervt dieses Hin- und Hergefahre nur langsam tierisch .....
Vielen Dank für Tips... keine Vermutungen... die habe ich selbst schon genug angestellt....
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