H4 BIXENON BI-XENON DUAL XENON ALL-IN-ONE-SET

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HJO
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Beitrag von HJO »

Thomas76 hat geschrieben: NICHT eingetragen...Also, schrott was die da
Verkaufen :evil:
Nun weisst du auch warum die so schnell antworteten!!! :wink:
Thomas76
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Beitrag von Thomas76 »

Allerdings,diese Geier wollten schnell an mein Geld :lol:
:evil:
kawa-sack
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Beitrag von kawa-sack »

Thomas76 hat geschrieben:und hier mal ein TÜV Bericht über Xenon-umbau
TÜV

dasselbe hab ich mal an die Fa.Day-L... geschickt :wink:
Meinst du, die kennen solche Berichte nicht?

DIE WISSEN GANZ GENAU, WAS SIE DA VERKAUFEN!

Ich habe da übrigens noch ein paar Spritspar-Benzinhäne von Kawasaki abzugeben, passen aber auch auf Ford, UND KEINE EINTRAGUNG ODER TÜV NOTWENDIG!

Jemand Interesse? :lol: :lol: :lol:
Thomas76
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Beitrag von Thomas76 »

das die das wissen ist mir klar.Will nur mal sehen was die mir so zurück schreiben,wenn überhaupt :wink:
Hueth
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Beitrag von Hueth »

Thomas76 hat geschrieben:Allerdings,diese Geier wollten schnell an mein Geld :lol:
:evil:
Du bist aber wenigstens einer von denen, die es frühzeitig merken. Möchte nicht wissen, wie viele Leute son Kram kaufen, und dann einbauen, damit rumfahren und sich und andere gefährden!
Solch o.g. Firmen sind im wahrsten Sinne des Wortes: Blender :twisted:

Gruß
Hueth
Thomas76
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Beitrag von Thomas76 »

Hueth hat geschrieben: Du bist aber wenigstens einer von denen, die es frühzeitig merken. Möchte nicht wissen, wie viele Leute son Kram kaufen, und dann einbauen, damit rumfahren und sich und andere gefährden!
Solch o.g. Firmen sind im wahrsten Sinne des Wortes: Blender :twisted:
Gruß
Hueth

Ja frühzeitig,aber nur dank des Forums und dessen Mitgliedern :klatsch:
brilli
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Beitrag von brilli »

@kawa-sack

so sehe ich das auch hier in deutschland,wir sind die umweltbewußtesten und schlausten in europa! und ringsherum lachen uns alle aus ,siehe maut etc.!

mfg brilli
kawa-sack
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Beitrag von kawa-sack »

brilli hat geschrieben:@kawa-sack

so sehe ich das auch hier in deutschland,wir sind die umweltbewußtesten und schlausten in europa! und ringsherum lachen uns alle aus ,siehe maut etc.!

mfg brilli
Hier gehen doch Sachen ab, die eigentlich unglaublich sind!

Wir schalten hier unsere sicheren Hightech-AKWs ab und kaufen teueren Strom aus Tschechien, aus unsicheren Brütern, 20 km hinter der deutschen Grenze.
Wir stecken Unsummen über die EG in Osteuropa, damit die den Firmen günstige Steuersätze oder Steuerfreiheit anbieten können, und finanzieren so die Auslagerung unsere eigenen Arbeitsplätze, Continental und AEG sind da nur 2 Beispiele.
Und dann erzählt uns das Politikerpack auch noch, daß wir nur Vorteile von der Osterweiterung haben.
Jeder Ausländer kann auf deutschen Straßen mit nem Kabachel rumgurken (lauter, tiefer, breiter, unsicherer) der nie über einen deutschen TÜV gegangen wäre, wir dürfen nix!
Jetzt verlangt die EU auch noch, daß der Niederrhein bis zur NL-Grenze zum Naturschutzgebiet erklärt wird, wer den Rhein ab Düsseldorf kennt, der weiß, was das für eine Lachnummer ist, ein Kraftwerk oder Chemiestandort nach dem anderen, alle direkt am Ufer.
Es gibt noch unzählige Beispiele für diesen Bürokratenwahnsinn.

Wenn das alles nicht so traurig wäre, man müßte lachen...

Gruß, Klaus
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Der Meister
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Beitrag von Der Meister »

Ich glaub ihr habt noch was vergessen!

Soweit ich weiß muss man bei Xenon Klarglas vorne dran haben weil das Licht durch die Birne selbst abgelenkt wird.

Würde also hinter einer Steuscheibe wie sie im Probe ist gar nicht den gewünschten Effekt erzielen weil es verkehrt abgelenkt wird. Mit anderen Worten die Ausleuchtung würde net mehr stimmen!
No risk, no fun!!!

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Thomas76
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Beitrag von Thomas76 »

So,und das schrieb mir ne andere Fa. zurück:

Vielen dank für ihre anfrage.
Xenon scheinwerfer für den ford probe sind von ford nicht vorgesehen.
Auf dem freien markt sind keine xenonscheinwerfer für dieses fahrzeug zugelassen.
Im europäischen raum sind xenonscheinwerfer nur in verbindung mit einer automatischen leuchtweitenregelung und einem lichtwischer von grundsatz her zulassungsfähig.
Diese teile sind ausserdem zulassungspflichtig mit dem fahrzeug.
Aus diesen gründen gibt es leider keine umrüstmöglichkeit für das og fahrzeug.
Gast

Beitrag von Gast »

Habe nen Kumpel ,der bei Audi arbeitet..........................

Da sollen Audis raus gehen die Xenon haben aber keine Reinigungsanlage


Also sprich Muss es ja so erlaubt sein?

Die haben aber H7 Birnen drin ,also einmal H7 Abblendlicht und extra Fernlicht (H....?).

Es gibt auch unterschiede in den Brenner ...........einmal für Linsen und einmal für Reflektionsscheinwerfer...................

Also wie ist es nun?

Regulierung und gut?Wo steht das mit der Reinigungsanlage(Vorschrift/Gesetz).
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Beitrag von ExRS2000 »

Das sagt das KBA:

Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit
Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen



Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via
Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit
Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern.
Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit
und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das
Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr
zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die
Verkehrssicherheit erheblich gefährden.

Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen
(dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern
(einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten
Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen.
In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des
Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für
Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben.
Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich
mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung,
einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige
Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt,
auszurüsten
– gemäß der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der
Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der
Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit
01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen
unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet
werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).

Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen
mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise
Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten
Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und
erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie:
"... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der
StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber
dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der
rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.

Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für
die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen
Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.

Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette
Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung
98 genehmigt wurden.

Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm

Das sagt die Dekra:

Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit
Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

Die Scheinwerfer müssen

für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen.
Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.

Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de

Das sagt der Tüv:

Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen
mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer
angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als
Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die
Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder
Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend
umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.


Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche
Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der
Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art
gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und
damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von
kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende
Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass
Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden,
zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:

einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben,
für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine
gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung
können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der
eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.

Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR

Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp


Quelle insgesamt

Greets der Gerrit
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Der Probe ist tot, lang lebe der Probe!
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo ,

Danke für ihre Anfrage.



Die Kit´s die wir verkaufen sind geprüft und für den europäischen Markt
zugelassen , trotzdem für Deutschland müssen gewisse Auflagen erfüllt werden
letztendlich ob sie es eingetragen bekommen oder nicht .. ist Sache
jedes Tüv/DEKRA Prüfers .

Bitte fragen sie ihren TÜV / DEKRA - Prüfer welche Auflagen sie erfüllen müssen , da wir auch ein Gutachten haben , in dem beschrieben wird das vor Bj.2000 keine Scheinwerferreinigungsanlage erforderlich ist



Wir haben ein E13 Zertifikat noch zusätzlich .



Bei fragen rufen sie uns an 0177 4427295 ab 16 Uhr



Mit freundlichen Grüssen



Richard Gascón
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Der Meister
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Beitrag von Der Meister »

Mmmhhhhh!
Was bringt dir ne E13 oder e13 (glaube Luxemburg) wenn in Deutschland immer nur die E1 verlangt wird? Aber ich glaube die E13 war irgendeine Besonderheit.

Mal zu der Mail:
Das wirkt sehr unseriös. Der Satzbau, die Formulierung, die Rechtschreibfehler und der imense informative Inhalt!

Auf deutsch, die wollen ihren Schrott loswerden, egal wie und das scheint ja auch ganz gut zu klappen! :roll:
No risk, no fun!!!

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Beitrag von ExRS2000 »

ExRS2000 hat geschrieben:Das sagt das KBA:

.....
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit
01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen
unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet
werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
...

Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm

Das sagt die Dekra:

...
Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit
Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
....
Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de
....

Greets der Gerrit

Ist zwar viel Text, aber es steht alles drin, einfach mal nachlesen.
Das hat übrigens nichts mit einem Baujahr vor 2000
des Autos zu tun, sondern seit 01.04. 2000 dürfen nur noch solche Brenner
verbaut werden, egal welches Baujahr das Auto ist!

Also, nur komplett zugelassene Lampen inklusive ALLEM,
Glas, Streuscheibe, Reflektor, Sockel usw. muss gemeinsam zugelassen sein, und zwar in Verbindung mit einer LWR und Wischwaschanlage und einer
Schaltung bei der bei Fernlicht das Abblendlicht weiter brennt.
In bestehende Scheinwerfer, auch wenn sie
LWR und Wischwasch haben, kannst Du nichts, aber auch garnichts einbauen.

Heisst im Klartext: zugelassene komplette Anlage die schon in einem
anderen Fahrzeug verbaut ist, oder mal bei Hella suchen, alles andere ist
, sag ich jetzt mal ganz dreist, verarsche und wird nicht zugelassen.
Greets der Gerrit
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