Abmelden - Anmelden - Versicherungswechsel? Oder Ummelden?

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aretz
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Abmelden - Anmelden - Versicherungswechsel? Oder Ummelden?

Beitrag von aretz »

Wenn ich meinen Wagen abmelden würde und 1-2 Wochen später wieder anmelde, kann ich dann eine andere Versicherung nutzen?

Oder würde es gehen, wenn ich meinen Wagen 1-2 Wochen auf eine andere Person ummelde und dann wieder zurück auf mich melde?

Wie viel kostet ab oder ummelden im Schnitt? (Kennzeichen habe ich)

Geht übrigens nicht um meinen Probe ;)

Wenn man jetzt kündigen würde, könnte man dann schon ende November wechsel oder erst zum 01.01.2006 ?

Grüße aus dem Norden

Raphael
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Hellspawn
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Beitrag von Hellspawn »

wenn du regulär kündigst, dann musst du das bis Ende November tun, um dann zum Jahreswechsel eine neue Versicherung abzuschliessen. Also nicht schon ab 1.12.
Wie das mit dem ab- und/oder ummelden klappt weiss ich nicht.
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BM50181
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Beitrag von BM50181 »

Das mit dem An und Abmelden KANN klappen, muss es aber nicht. Die Versicherung hat ein Recht drauf, dass der Wagen dort wieder versichert wird. Der Fachausdruck ist "ältere Rechte"
Beim Halterwechsel hat die Versichung kein Recht.

Allerdings hast Du dann wieder mehr halter im Brief stehen und das ist beim Verkauf dann nachteilig.

Anmeldung und Abmeldung kostet nicht viel. Vielleicht 20€ für jeden Ab- bzw. Anmeldevorgang ohne Kennzeichen.

Die ordentliche Kündigung kannst Du bis zum 30.11.05 aussprechen und die gilt dann ab 01.01.06. Außerordentlich kündigen kannst Du, wenn Deine Versicherung teurer geworden ist bis zu 4 Wochen nach der Mitteilung durch die Versicherung.

Gruß
Micha

Edit: Fachausdruck eingefügt
Zuletzt geändert von BM50181 am 18.11.2005, 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
VG
Micha
maxx
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Beitrag von maxx »

BM50181 hat geschrieben:Die Versicherung hat ein Recht drauf, dass der Wagen dort wieder versichert wird.
:lol: Was ist das denn für ein Recht? Hab ich ja noch nie gehört! :lol:

Auch wenn es stimmen sollte, was ich nicht glaube, wer will mich dazu zwingen? Die Versicherung? Nie!!
Bei Abmeldung erlischt der Versicherungsvertrag, demnach muss man einen Neuvetrag abschließen...uind welches Gesetz sollte mich daran hindern, dann die Verischeurng zu wechseln? Ist doch lächerlich... :wink:

Ansonsten alles korrekt was Micha geschrieben hat... :wink: außer vielleicht noch, das man die Versicherung zum 30..11. kündigen kann, auch wenn diese nicht erhöht wurde!

aretz,
warum willst du denn so ein Staatsakt davon machen? Kündige die Versicherung, wie geschrieben.... wenn du unbedingt zusätzlich Geld ausgeben willst und die Rennnerei in Kauf nimmst, dann melde den Bock ab und wiieder an....
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BM50181
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Beitrag von BM50181 »

maxx hat geschrieben:
BM50181 hat geschrieben:Die Versicherung hat ein Recht drauf, dass der Wagen dort wieder versichert wird.
:lol: Was ist das denn für ein Recht? Hab ich ja noch nie gehört! :lol:

Auch wenn es stimmen sollte, was ich nicht glaube, wer will mich dazu zwingen? Die Versicherung? Nie!!
Bei Abmeldung erlischt der Versicherungsvertrag, demnach muss man einen Neuvetrag abschließen...uind welches Gesetz sollte mich daran hindern, dann die Verischeurng zu wechseln? Ist doch lächerlich... :wink:

Ansonsten alles korrekt was Micha geschrieben hat... :wink: außer vielleicht noch, das man die Versicherung zum 30..11. kündigen kann, auch wenn diese nicht erhöht wurde!

aretz,
warum willst du denn so ein Staatsakt davon machen? Kündige die Versicherung, wie geschrieben.... wenn du unbedingt zusätzlich Geld ausgeben willst und die Rennnerei in Kauf nimmst, dann melde den Bock ab und wiieder an....
Also wegen dem Recht der Versicherung: Finde das grad nicht, da war aber was, ohne Scheiss ! Kraftfahrt ist leider schon lange her bei mir....mache mich aber mal schlau, falls hier von den anderen Versicherungsmenschen keiner äußert. Kann mich natürlich auch geirrt haben und was verwechselt haben.

Das mit dem 30.11. habe ich geschrieben, ordentliche Kündigung :wink: So ist der Fachbegriff. Kündigung wegen beitragssteigerung ist dann eine außerordentliche Kündigung.

Gruß
Micha
VG
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aretz
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Beitrag von aretz »

maxx hat geschrieben:
BM50181 hat geschrieben:Die Versicherung hat ein Recht drauf, dass der Wagen dort wieder versichert wird.
aretz,
warum willst du denn so ein Staatsakt davon machen? Kündige die Versicherung, wie geschrieben.... wenn du unbedingt zusätzlich Geld ausgeben willst und die Rennnerei in Kauf nimmst, dann melde den Bock ab und wiieder an....
ich habe meinen wagen mit mamas prozenten angemdeldet. also muss mums auto bis zum 15.12 abgemeldet sein. sonst werden mir die prozente nicht angemdeldet.

melde mamas auto dann montag ab und fr wieder an ...
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BM50181
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Beitrag von BM50181 »

SO, ich habe meinen Kumpel bei der Kraftfahrt gefragt:

Frage: Ab- und anmelden um Versicherung loszuwerden und bei ner anderen Versicherung einen vertrag abzuschliessen:

Antwort: "Nee, das geht nicht, weil hier die älteren Rechte des jeweiligen Versicherers gelten, ob die geltend gemacht werden, ist eine andere Sache !

Bei Um-und Abmeldung in ein und demselben Versicherungsjahr erhält die Gesellschaft vom StVA immer Meldung bezgl. der Ummeldung oder Abmeldung,
dann werden meistens auch die älteren Rechte geltend gemacht ! "

Gruß
Micha
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maxx
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Beitrag von maxx »

BM50181 hat geschrieben: Frage: Ab- und anmelden um Versicherung loszuwerden und bei ner anderen Versicherung einen vertrag abzuschliessen:

Bei Um-und Abmeldung in ein und demselben Versicherungsjahr erhält die Gesellschaft vom StVA immer Meldung bezgl. der Ummeldung oder Abmeldung,
dann werden meistens auch die älteren Rechte geltend gemacht ! "
das ist ja unglaublich.... das verstößt ja schon fast gegen das GG :wink:
Artikel 2 - Allgemeine Handlungsfreiheit
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Beitrag von Proberunner »

Allgemeine Handlungsfreiheit !!!!
Haben wir doch schon lange nicht mehr....
Zehn Jahre Probezeit neigen sich dem Ende zu....
Gast

Beitrag von Gast »

maxx hat geschrieben:

das ist ja unglaublich.... das verstößt ja schon fast gegen das GG :wink:
Artikel 2 - Allgemeine Handlungsfreiheit

was ist denn das ????? :lol:

gruß michael
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BM50181
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Beitrag von BM50181 »

Ohne Frau hat man sowas noch :lol: Zumindest wesentlich mehr 8)
VG
Micha
Gast

Beitrag von Gast »

BM50181 hat geschrieben:Ohne Frau hat man sowas noch :lol: Zumindest wesentlich mehr 8)
ich weiss schon nicht mehr wie das ohne frau ist :lol: :lol: :lol:

deshalb war mir das mir der handlungsfreiheit auch nicht mehr bekannt... :lol:


gruß michael
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