Öhm... was ist mit dem "Gefahrenübergang"?Viper hat geschrieben:hallo !
da macht sich das Studium doch mal bezahlt !
Wie ich schon gesagt hatte geht dich die Sache garnichts an ! Es hängt am Versender !
Du bist Verbraucher und das allein iat ausschlaggebend dass du aus der Sache raus bist ! und der Versender sich drehen muss ! WEnn er mit AGB, ... kommt ist für dich, da du sicher nicht drauf hingeweisen wurdest eh nichtig ! der Rest ist zur Erklärung !
im BGB nennt sich die Sache Fernabsatzgesetz (§312b BGB), die laut BGB besagt, dass der Empfänger ab Übergabe des Versenderes an den Frachtführer (DHL) bei einer Schickschuld (§447BGB) aus der Sache raus ist und die Preis und Verlustgefahr auf den Käufer übergeht !
ES SEI DENN DER KÄUFER IST VERBRAUCHER !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und du bist sicher Verbraucher nach §13BGB ! also bleibt in deinem Falle die Bruch und Preisgefahr beim Verkäufer und damit ist er für den Transportschaden verantwortlich weil auch nur er den Vertrag mit der DHL hat !
Interessant für dich ist auch noch §474 Verbrauchsgüterkauf, §475 abweichende Vereinbarungen in dem steht dass du nicht haftest und §476 Beweislastumkehr !
Wenn der Käufer, weil "Geiz ist Geil" unversicherten Versand gewählt und bevorzugt, hat er die A-Karte gezogen, Transportschaden mal ausgenommen, für den das Logistik-Unternehmen haftbar. Muss allerdings der Auftraggeber reklamieren, den Transportschaden (Vertragspartner).
Grüsse
Shoo