Wissenswertes über Auspuffanlagen
Wissenswertes über Auspuffanlagen
Das Thema Auspuffanlagen sorgt oft genug für heiße Köpfe, dicke Hälse und heisere Kehlen, und das nicht nur beim Motor. Nichts wird so heftig diskutiert, wie die Akustik unserer Lieblingsspielzeuge.
Dabei ist doch alles prinzipiell genau vorgeschrieben: Rohr frei! Das sagt zumindest die EG-Richtlinie. Die Abgasführung bis zum homologierten Endschalldämpfer ist freigestellt, vorausgesetzt, daß kein Gefahrenpotential von der Konstruktion ausgeht (Schräglagenfreiheit, scharfe Kanten, etc.). Damit ist auch das beliebte Höherlegen des Endtopfes nicht zulassungspflichtig.
Ab dem 01.04.1994 muß der Endschalldämpfer eine E-Nummer tragen, und zwar eine echte. Selbst gedengelte E-Zeichen fallen schlimmstenfalls unter Urkundenfälschung, also lieber keine Nummer als `ne falsche. Vor diesem Datum darf ein Endschalldämpfer ohne E-Prüfnummer montiert werden. Vor der Erstzulassung 01.01.1989 ist kein Ab-gasgutachten erforderlich, das heißt hinsichtlich Gemischbildung und Auspuffsystem sind keinerlei Auflagen bis auf das Fahrgeräusch vorhanden.
Ein Modifizieren der Einspritzung, Umrüstung auf andere Vergaser oder der komplette Selbstbau der Abgasanlage ist also ohne großen Aufwand realisierbar. Wichtigstes Kriterium für die Zulassung ist immer das Fahrgeräusch (Fahrzeugschein Ziffer 31), da der Gesetzgeber für das Standgeräusch (Ziffer 30) keine Limitierung vorsieht.
Das Standgeräusch dient lediglich als Anhaltspunkt für die schnelle Kontrolle unserer grünen Freunde am Straßenrand. Liegt dieser Wert deutlich über dem eingetragenen, kann das den Staatsbüttel schon mißtrauisch machen, aber der Gesetzgeber sieht eine Toleranz von 5 dB(A) vor. Liegt der Wert trotz Originalität des Dämpfers darüber, kann es eine Mängelkarte geben, in einigen Regionen wird der Topf sichergestellt. Die Beweislast, daß alles seine Richtigkeit hat, liegt leider beim Fahrzeughalter
Dabei ist doch alles prinzipiell genau vorgeschrieben: Rohr frei! Das sagt zumindest die EG-Richtlinie. Die Abgasführung bis zum homologierten Endschalldämpfer ist freigestellt, vorausgesetzt, daß kein Gefahrenpotential von der Konstruktion ausgeht (Schräglagenfreiheit, scharfe Kanten, etc.). Damit ist auch das beliebte Höherlegen des Endtopfes nicht zulassungspflichtig.
Ab dem 01.04.1994 muß der Endschalldämpfer eine E-Nummer tragen, und zwar eine echte. Selbst gedengelte E-Zeichen fallen schlimmstenfalls unter Urkundenfälschung, also lieber keine Nummer als `ne falsche. Vor diesem Datum darf ein Endschalldämpfer ohne E-Prüfnummer montiert werden. Vor der Erstzulassung 01.01.1989 ist kein Ab-gasgutachten erforderlich, das heißt hinsichtlich Gemischbildung und Auspuffsystem sind keinerlei Auflagen bis auf das Fahrgeräusch vorhanden.
Ein Modifizieren der Einspritzung, Umrüstung auf andere Vergaser oder der komplette Selbstbau der Abgasanlage ist also ohne großen Aufwand realisierbar. Wichtigstes Kriterium für die Zulassung ist immer das Fahrgeräusch (Fahrzeugschein Ziffer 31), da der Gesetzgeber für das Standgeräusch (Ziffer 30) keine Limitierung vorsieht.
Das Standgeräusch dient lediglich als Anhaltspunkt für die schnelle Kontrolle unserer grünen Freunde am Straßenrand. Liegt dieser Wert deutlich über dem eingetragenen, kann das den Staatsbüttel schon mißtrauisch machen, aber der Gesetzgeber sieht eine Toleranz von 5 dB(A) vor. Liegt der Wert trotz Originalität des Dämpfers darüber, kann es eine Mängelkarte geben, in einigen Regionen wird der Topf sichergestellt. Die Beweislast, daß alles seine Richtigkeit hat, liegt leider beim Fahrzeughalter
Re: Wissenswertes über Auspuffanlagen
Versteh ich das jetzt richtig, das man sich bei Fahrzeugen mit einer EZ vor dem 01.04.1994 im Prinzip alles an ESD's unterstricken könnte, solange der eingetragene dB-Wert + 5 dB Toleranz nicht überschritten wird ? Natürlich nix Scharfkantiges usw. ist schon klar. Dann könnte ich im Stand also bis max. 92 dB einschl. Toleranz haben und Fahrgeräusch bis max. 80 dB ? Ohne irgendwelche E-Nummern ? Dann könnte ich mir ja einen US-Muffler unterstricken ohne das die meckern könnten ? Oder ist der noch lauter ???? Weiß das jemand zufällig ?maxx hat geschrieben:
Ab dem 01.04.1994 muß der Endschalldämpfer eine E-Nummer tragen, und zwar eine echte.
Das Standgeräusch dient lediglich als Anhaltspunkt für die schnelle Kontrolle unserer grünen Freunde am Straßenrand. Liegt dieser Wert deutlich über dem eingetragenen, kann das den Staatsbüttel schon mißtrauisch machen, aber der Gesetzgeber sieht eine Toleranz von 5 dB(A) vor.
Grüsse
blade
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Da bist du nicht der einzige der auf interesante gedanken kommt...Weasel hat geschrieben:Hat Har Har ..... Blade69 Du bringst mich da auch grad auf böse Gedanken.....
@Maxx
Mal ne andere Fräge:
Wenn die Teile keine Nummern und "Zulassung" brauchen, muss das eingetragen werden?? Oder is das nur eine Richtlinie für den der das einträgt?? und die Auspuffanlage fängt am Fächerkrümmer an?!? ne wa
Kannst du mal die Paragraphen dazu schreiben, wo das so steht.
Mein Schweißgerät läuft schon warm...
Das würde bedeuten:
Fächerkrümmer->Kat->Rohr->Endtopf
und das ganze darf blos nicht wesentlich lauter werden?
MfG
Schumi-3
Zuletzt geändert von Schumi-3 am 18.04.2005, 12:08, insgesamt 2-mal geändert.
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7 Tage ... du PechvogelShoobedoo hat geschrieben:So'n Mist...Schumi-3 hat geschrieben:Da bist du nicht der einzige der auf interesante gedanken kommt...Weasel hat geschrieben:Hat Har Har ..... Blade69 Du bringst mich da auch grad auf böse Gedanken.....
EZ 7 Tage zu spät
Mein 94er Probe steht seit Ende 2007 abgemeldet unter seinem Car Cover in seiner Garage und wartet auf seine Wiederbelebung.
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Mein blödes Baujahr/Baumonat ist 2/93, warum nur ist meine blöde EZ 06/94? *Heul*. 2 Monate zu spät. Aber trotzdem interessant.
Leder, 17´, H&R 30 mm, Remus, FFB, rote Rülis, Alu u. Lufterfrischer im Innenraum, MAL, Gitter, Bremssattellack, bl. NGK-Kabel, eSD, Addco-Stabi 22mm; rote Innenbeleuchtung, Hifi-Ausbau, Mazda 6-Bremse, Ölkühler, Lippe, Domstrebe und Links-Rechts-Puff in der Mache. Damit ich es nicht vergesse.. NEU: Probi begast!
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also, als erstes - der Text ist nicht von mir. Den habe ich beim stöbern im web gefunden und fand den äußerst interessant. Wie man aus dem Text erlesen kann, ist hier von Motrrädern die Rede!
Ich dachte, das würde jetzt nicht so`n großen Unterschied im Bezug zur StVZO. Habe auch versucht irgendwelche Paragraphen ausfindig zu machen, die diese Äußerungen unterstützen und glaubte, das hier der eine oder andere etwas dazu beitragen könnte dies zu untermauern bzw. zu widerlegen. (sonst liest man soetwas sofort!?)
Das einzige was ich im Zusammenhang gefunden habe, ist der § 49 der STVZO. Bestätigt werden die o.g. Aussagen nur z.T.
Tatsächlich korrekt ist aber, das es keine gesetzl. Richtline (db Begrenzung) für das Standgeräusch existiert! Ebenso richtig ist die Sache mit den 5db Toleranz! Lediglich offen bleibt die Sache mit der E-Nummer.....
Dümmer werden konnte man sicherlich nicht durch den Beitrag, oder?
(Homologiert = entsprechend, übereinstimmend)
Vielleicht kann man ja mit diversen anderen Berichten aus dem web oder auch von dem einen oder anderen der Erfahrungen mit Auspuffanlasgen gemacht hat die Sache hier noch ergänzen.
Ich dachte, das würde jetzt nicht so`n großen Unterschied im Bezug zur StVZO. Habe auch versucht irgendwelche Paragraphen ausfindig zu machen, die diese Äußerungen unterstützen und glaubte, das hier der eine oder andere etwas dazu beitragen könnte dies zu untermauern bzw. zu widerlegen. (sonst liest man soetwas sofort!?)
Das einzige was ich im Zusammenhang gefunden habe, ist der § 49 der STVZO. Bestätigt werden die o.g. Aussagen nur z.T.
Tatsächlich korrekt ist aber, das es keine gesetzl. Richtline (db Begrenzung) für das Standgeräusch existiert! Ebenso richtig ist die Sache mit den 5db Toleranz! Lediglich offen bleibt die Sache mit der E-Nummer.....
Dümmer werden konnte man sicherlich nicht durch den Beitrag, oder?
(Homologiert = entsprechend, übereinstimmend)
Vielleicht kann man ja mit diversen anderen Berichten aus dem web oder auch von dem einen oder anderen der Erfahrungen mit Auspuffanlasgen gemacht hat die Sache hier noch ergänzen.
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Das mit dem Motorrad war mir spätestens nach dem Höherlegen klar.. ich dachte nur, der Text wäre auch beispielhaft für Autos.
Was aber an sich Blödsinn ist, da für Motorräder ja generell im Vergleich zu Autos relativ "laxe" Gesetze existieren.. ein Freund von mir ist mit nicht eingetragenen Ochsenaugen und kleinerem Lenker jetzt die Tage problemlos durch den TÜFF gekommen, das Gleiche gilt ja für Lärm, Katalysatoren bzw. keine Katalysatoren usw..
Habe ich ein kleineres Lenkrad drin, legen sie mir hundertpro Probi still.
Was aber an sich Blödsinn ist, da für Motorräder ja generell im Vergleich zu Autos relativ "laxe" Gesetze existieren.. ein Freund von mir ist mit nicht eingetragenen Ochsenaugen und kleinerem Lenker jetzt die Tage problemlos durch den TÜFF gekommen, das Gleiche gilt ja für Lärm, Katalysatoren bzw. keine Katalysatoren usw..
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