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Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 15.01.2012, 16:08
von Grandpa
Hallo Gemeinde,

mein 1992 in Deutschland zugelassener 1er GT hat unter anderem rote Blinkleuchten hinten. Diese sind neben anderen Sachen, wie Gurtsystem, fehlender Leuchtweitenregulierung, Bremsanlage... in der alten Zulassung eingetragen. Das heißt, ich habe dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt bekommen. Das war allerdings in Sachsen.
2011 bin ich nach Thüringen umgezogen und in meiner neuen Zulassung steht nix von alldem mehr drin. Jetzt muss ich zum TÜV und mein hiesiger KFZ-Meister meinte, dass es Probleme mit den roten Blinkleuchten geben kann. Die alte Zulassung habe ich zwar immer mit dabei und ich weiß, dass in den neuen Zulassungen nichts mehr eingetragen wird, was bei einem Auto Hersteller-Standard war, trotzdem...

Gibt es nicht einen Bestandsschutz für die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung? Wenn ich weiter in Sachsen angemeldet wäre, hätte niemand ein Problem damit, wenn ich quer durch Deutschland fahre... mit roten Blinkern.

Viele Grüße, Grandpa. :winke:

Re: Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 15.01.2012, 16:14
von Sims
Grandpa hat geschrieben:mein hiesiger KFZ-Meister meinte, dass es Probleme mit den roten Blinkleuchten geben kann.

Meiner Meinung nach nicht wirklich eine sichere, zuverlässige Quelle. Würd ich ignorieren, denn Ahnung scheint der nicht zu haben.
Was eingetragen ist, kann auch wieder ausgetragen werden. Allerdings wird es hier schwierig, da wird sich kein Tüv-Prüfer trauen etwas auszutragen, was anno letztes Jahrhundert per sondergenehmigung eingetragen wurde.

Ich würd zuerst mal auf ie Zulassungsstelle und alles wieder eintragen lassen. Kann ja irgendwie auch nich wirklich sein ^^

Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 15.01.2012, 18:58
von Freezer
Ich bin mir nicht sich!!!
Ich habe das ganze mit meinem Skyline durch gemacht, du hättest eigentlich an deiner Zulassungsstelle 110 Euro für die übername aller Einzelabnahme Daten bezahlen müssen. Das muss man, sobald man ihn in einem anderen Landkreis zulassen will.
Steht auch in deinem alten Schein/Brief drin, das es aus deinem alten Kreis kommt.
In meinem Schein steht:
Ausnahmegenemigung gem. Paragraph 70 StVTO vom XX.XX.XXXX Kreis Ostholstein [...] erteilt.
Nun musst du bei deiner neuen Zulassungsstelle alles neu reinschreiben lassen, in meinem Fall für Kreis Rendsburg Eckernförde!
Das kostet dann alles 110 Euro oder so. Alles sehr aufwändig da sie es alles abtippen muss und es ist bei dir sicher auch nicht nur eine Seite an Ausnahmegenemigungen ;-)

Ich bin mir aber nicht 100%ig sicher ob es bei dir das gleiche ist. Vllt haben die einfach die ganzen eintragungen von der Vollabnahme vergessen, müsstest ja auch einen Zettel von der Vollabnahme 1992 haben (Wichtig)

MfG Thorsten

Re: Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 15.01.2012, 19:51
von HJO
Freezer hat geschrieben:Alles sehr aufwändig da sie es alles abtippen mussten
Abtippen war gestern,zumindest bei uns.Die Strassenverkehrsämter sind alle miteinander vernetzt.
Mein Probe kam aus dem Raum Backnang und konnte hier per copy and paste angemeldet werden.

Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 15.01.2012, 20:22
von Freezer
Hmm, da sind wohl alle Ämter anders. Die hat auch ein paar Rechtschreibfehler reingeknallt, echt peinlich xD

Re: Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 15.01.2012, 20:57
von Grandpa
Hallo Jungs,

vielen Dank für die schnellen Wortmeldungen. In meinem alten KFZ-Brief war auch alles eingetragen. Aber da sich September 2005 ja auch die Zulassungsverordnung geändert hat, ist eh alles anders. Ich habe nur gesehen, dass sich auch die KFZ-Schlüsselnummern geändert haben. Und an Hand dieser Schlüsselnummern soll man wohl jetzt besser herausbekommen, was bei diesem Auto Serienausstattung war und somit nicht eintragungspflichtig.
Guggst du: http://www.gieseler-partner.de/pdf/ZulBeschKomplett.pdf

Viele Grüße, Grandpa :winke:

Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 15.01.2012, 22:00
von Freezer
Das hat aber alles nichts mit dem Feld 22 zu tun soweit ich das lese.
Alle Ausnahmegenemigungen müssen im Fahzeugschein stehen!
Ansonsten kann es probleme mit Polizei und TüV geben.
Normal müsstest du die aber wie gesagt alle im Brief, oder als Zettel vom TÜV nach der Vollabnahme damals haben.
Alle Ausnahmegenemigungen zählen heute wie damals, nur wenn er später importiert wurde musst du nach den neuen Richtlinien umrüsten (ab 93 glaub ich kam der rundumschlag) :D

Re: Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 16.01.2012, 18:45
von Benny
Alles was vorher in Feld 33 stand wird normalerweise in Feld 22 übernommen. Die ganzen Bemerkungen wie fehlende LWR usw. standen ja mit Sicherheit in Feld 33 und deshalb ists nen Fehler wenn die nicht mit übernommen wurden. Wenn du Pech hast, machen die das aber nachträglich nicht mehr, da hättest du gleich bei der Ummeldung drauf drängen müssen. Ich drück dir die Daumen das sich jetzt niemand quer stellt.

Somit hat dein KFZ-Meister recht, zur Zeit sind die roten Blinker nicht eingetragen und somit fährst du genau genommen ohne Betriebserlaubnis rum, eben das alte Thema bei roten Blinkern ohne Eintragung.

Das sich die Schlüsselnummern geändert haben ist mir neu, stehen nur in anderen Feldern bzw. werden anders genannt.

Re: Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 17.01.2012, 20:07
von Grandpa
Hallo miteinander,

heute war ich im Bürgerbüro und hatte richtig Glück. Nummer gezogen, warten, reingehen und ein junger Mann von Ende 20 gegenüber. Er kannte mein Problem und hat aus meiner alten Zulassung alles Buchstabe für Buchstabe abgetippt. Dann bekam ich eine neue Zulassung mit eingetragener Ausnahmegenehmigung. Nun steht wieder alles drin und ich kann bedenkenlos zum TÜV. Wichtig war für den TÜV-Fritzen die eingetragene fehlende Leuchtweitenregulierung und die roten Blinkleuchten hinten.
Übrigens hatte der Stadtangestellte selber vor ein paar Jahren mal einen 2er Probe. Er hat sich noch einmal entschuldigt, und gekostet hat es auch keinen Cent.

Viele Grüße, Grandpa. :winke:

Re: Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 17.01.2012, 21:33
von Moppi
Gratuliere! Echt nen Seltenheitsfall, dass jemand auf nem Amt so kulant ist! Hätte gedacht, dass Du zumindest den neuen Schein oder ne Bearbeitungsgebühr zahlen musst..

Na dann,.. viel Spass beim legalen rot blinken :winke:

Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 18.01.2012, 13:46
von Freezer
Suuuper ;-)
Glück gehabt!

Re: Rote Blinker-Probleme bei Ummeldung

Verfasst: 19.01.2012, 12:48
von Teus
Gratuliere :thumb:
Und viel spass mit den Roten Blinker :mrgreen: