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Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 01:53
von RST
Moin,
eben wurde ich angehalten und meine beleuchteten Blinker am GT wurden bemängelt. nun soll ich so eine Karte von einem Prüfer abstempeln lassen ob alles ok ist und an die Strassenverkehrsbehörde schicken. Ich fahre seit fast 10 Jahren so rum und nie hat sich irgendwein Polizist darum gekümmert.... soll ich die jetzt abklemmen und das dann abstempeln lassen, oder frech so wie es ist zum Tüv/Dekra etc. fahren?
mfg Ronny
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 02:42
von ERSGUTERJUNGE
Blöd ist es wenn du die jetzt abklemmst und dir das von einem Prüfer abstempeln lässt, dann danach wieder anschließt und im ungüstigsten Fall die Rennleitung dich nochmal anhält, dann geh'n die dir richtig an die Wäsche. Weisst wie ich es meine? Am besten lass sie angeschlossen und schau mal beim Tüv vorbei, die werden dir das schon sagen was angebracht ist.
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 05:56
von Shoobedoo
Steht in Deinem Fahrzeugschein unter Hersteller (2) Ford (USA) ?
Wenn ja versuche Dir vom TÜV Männchen für die Rennleitung bestätigen zu lassen, dass die Sidemarker bei US-Import-Modellen original sind
Für'n 1gen kann ich leider nicht aus eigener Erfahrung sprechen, aber die T22 2gen haben da so einen netten Zusatz im Fahrzeugschein eingetragen zu Hersteller Ford (USA)... "Lichttechnische Einrichtungen mit in etwa Wirkung". Worauf sich dieser Zusatz beim 2gen T22 nun im Detail bezieht, weiß kaum einer der TÜVer, geschweige denn die Rennleitung *hüstel*
Braucht hier jetzt bitte auch niemand ausführlich erklären!... Insider wissen worauf sich der Eintrag bezieht :-I
Viel Glück
Grüsse
Shoo
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 07:42
von ERSGUTERJUNGE
Versteh ich dich jetzt richtig Shoobedoo das man theoretisch die Sidemarkers legal beim T22 2gen fahren dürfte, vorausgesetzt es ist ein FORD (USA) oder hau ich jetzt was durcheinander...??? Bzw. auf was bezieht sich eigentlich der Zusatz "Lichttechnische Einrichtungen mit in etwa Wirkung...???
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 07:53
von Shoobedoo
ERSGUTERJUNGE hat geschrieben:[...]
Du hast PN!
Grüsse
Shoo
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 11:36
von Flo
sag denen es war so serienmäßig und fertig. war es ja auch
im übrigen steht ja auch "lichttechn. einrichtung in etwa wirkung" drin, oder?
muss ja mal wieder nen polizist gewesen sein, der was gesucht hat
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 18:57
von RST
Guten Abend
Ford USA und in etwa Wirkung ist alles im Schein, ausserdem steht da noch Begrenzungsleuchten und Nebelscheinwerfer ineinander gebaut. Bis jetzt hat sich nie einer aufgeregt, selbst der tüv hat nichts gesagt zur HU. Das waren nichtmal Leipziger Polizisten, sondern welche aus Chemnitz...frag mich was die nachts hier in der Stadt harmlose Probe Fahrer kontollieren
. Diesmal musste ich wenigstens nicht die Haube öffnen...manchmal denkt man wirklich die suchen was um einen Streß zu machen.
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 19:02
von ERSGUTERJUNGE
Immer nicken und lächeln, das ärgert die Rennleitung am meisten...
Sich mit denen Anlegen bringt garnix, hab immer den kürzeren gezogen...
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 21.02.2010, 22:48
von schreddi0815
und ich hoffe mal soo nächste woche wird in leipzig ein weiterer t22 2gen mit gelb leuchtenden blinkern vorn rumfahren
Da werden sich die netten Polizisten wohl dran gewöhnen müssen! Ich hab nämlich den Zusatz Etwa-Wirkung der Lichttechnischen einrichtung außer Hauptscheinwerfer drin stehen!
Hab den Kabelbaum grad wieder gelötet, weil scheinbar beim Import der zweite Faden (5W) abgeklemmt wurde, und das geht ja mal gar nicht!
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 22.02.2010, 07:46
von Spilli
RST hat geschrieben:oder frech so wie es ist zum Tüv/Dekra etc. fahren?
Da ist nix freches bei, hast doch alles eingetragen.
Volvo hat doch auch Sidemarker
Der Rest wurde schon gesagt.
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 22.02.2010, 17:49
von RST
Ich war eben beim Tüv und bei der Dekra, beide wollten mir den Wisch nicht abstempeln. Dekra-Mensch meinte es ist nicht zulässig, es darf nichts gelb leuchten etc...
Jetzt werde ich die ganze woche wohl alle Prügstationen abklappern bis mir einer das abstempelt. Am Ende klemme ich es eben ab und lasse mir dann den Stempel geben.
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 22.02.2010, 18:18
von Freezer
Also bei US Importen vor 1994 ist das glaube ich noch erläubt, alles was danach importiert wurde muss es umrüsten.
Ich finde leider den Paragraphen im StVZG nicht, sonst hätt ich ihn dir gern als Grundlage gegeben
Re: Mängelschein wegen Bel. blinker
Verfasst: 23.02.2010, 18:05
von RST
Stempel und Unterschrift habe ich jetzt
, und hoffentlich die nächste Zeit Ruhe.