Änderung Abgasuntersuchung ab Januar 2010
Verfasst: 23.11.2009, 23:19
Ab dem 01.01.2010 gibt es eine kleine Änderung beim Verfahren der Abgasuntersuchung (AU) im Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU, "TÜV").
Durch die feste Integration der AU in die HU müssen alle Fahrzeughalter bei einer fälligen HU einen gültigen Untersuchungsnachweis über die bestandene AU vorlegen können, d.h. es gibt bei ihrem Fahrzeug keine unterschiedlichen Fristen mehr für HU und AU.
Dieser AU-Nachweis kann bis zu 4 Wochen vorherbei einer AU-berechtigten Stelle (z.B. einer Werkstatt) erstellt werden. Im Rahmen der HU wird er dann dem Prüfer oder Sachverständigen vorgelegt, der ihn dann in den HU-Prüfbericht miteinbezieht. Selbstverständlich kann die AU auch am selben Tag wie die HU erfolgen.
Des Weiteren entfällt deshalb die vordere AU-Plakette an ihrem Kennzeichen; der Prüfer oder Sachverständige entfernt die AU-Plakette im Rahmen der HU ab dem 01.01.2010.
Was bedeutet das nun für Sie?
* Grundsätzlich ändert sich nichts.
* Ihre vordere AU-Plakette wird entfernt und nicht neu nachgeklebt, da die AU jetzt zeitlich an die HU gekoppelt ist. Es bleibt die Plakette auf dem hinteren Nummernschild.
* Ab dem 01.01.2010 werden gar keine AU-Plaketten mehr verklebt. Fahrzeuge mit abgefallenen Plaketten, rückdatierte AUs etc. werden nicht mehr mit einer AU-Plakette versehen. Um Kratzer und Beschädigungen auf dem vorderen Kennzeichen zu verdecken, können weiße Reparaturplaketten verklebt werden.
* Sie können die AU weiterhin bei der AU-berechtigten Werkstatt ihres Vertrauens durchführen lassen, und das bis zu 4 Wochen vor dem fälligen HU-Termin. Sie überreichen dann den Nachweis einer bestandenen AU dem Prüfer oder Sachverständigen.
Durch die feste Integration der AU in die HU müssen alle Fahrzeughalter bei einer fälligen HU einen gültigen Untersuchungsnachweis über die bestandene AU vorlegen können, d.h. es gibt bei ihrem Fahrzeug keine unterschiedlichen Fristen mehr für HU und AU.
Dieser AU-Nachweis kann bis zu 4 Wochen vorherbei einer AU-berechtigten Stelle (z.B. einer Werkstatt) erstellt werden. Im Rahmen der HU wird er dann dem Prüfer oder Sachverständigen vorgelegt, der ihn dann in den HU-Prüfbericht miteinbezieht. Selbstverständlich kann die AU auch am selben Tag wie die HU erfolgen.
Des Weiteren entfällt deshalb die vordere AU-Plakette an ihrem Kennzeichen; der Prüfer oder Sachverständige entfernt die AU-Plakette im Rahmen der HU ab dem 01.01.2010.
Was bedeutet das nun für Sie?
* Grundsätzlich ändert sich nichts.
* Ihre vordere AU-Plakette wird entfernt und nicht neu nachgeklebt, da die AU jetzt zeitlich an die HU gekoppelt ist. Es bleibt die Plakette auf dem hinteren Nummernschild.
* Ab dem 01.01.2010 werden gar keine AU-Plaketten mehr verklebt. Fahrzeuge mit abgefallenen Plaketten, rückdatierte AUs etc. werden nicht mehr mit einer AU-Plakette versehen. Um Kratzer und Beschädigungen auf dem vorderen Kennzeichen zu verdecken, können weiße Reparaturplaketten verklebt werden.
* Sie können die AU weiterhin bei der AU-berechtigten Werkstatt ihres Vertrauens durchführen lassen, und das bis zu 4 Wochen vor dem fälligen HU-Termin. Sie überreichen dann den Nachweis einer bestandenen AU dem Prüfer oder Sachverständigen.