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Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 19:32
von Shoobedoo
In letzter Zeit häufen sich die Fälle fristloser Kündigungen bei Bagatellverstößen von Arbeitnehmern, bei denen dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht auch noch Recht gegeben wird. Jüngster Fall, der "Diebstahl" von 6 Maultaschen aus der übrig gebliebenen Verpflegung eines Altenheims, die ansonsten nach Aussage der Beschuldigten weggeschmissen worden wären.

Andere Fälle in den Medien z.B. der einer Supermarktkassiererin, die angeblich Pfandbons in Höhe von 1,xx Euro unterschlagen hat, sind auch in der Diskussion.

Rechtfertigen solche Bagatellverstöße die fristlose Kündigung langjähriger, älterer Mitarbeiter, die altersbedingt auch kaum noch eine Chance auf eine neue Festanstellung haben, deren Existenz dadurch gefährdet wird ? Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit der Mittel?... Hätte es eine Abmahnung nicht auch getan?... Oder geht es vielleicht einigen Unternehmen vielmehr darum unbequeme und langjährige Mitarbeiter auf diese Art bequem und kostengünstig ohne Abfindung zu Zeiten der Wirtschaftskrise loszuwerden um ihren Betrieb zu rationalisieren?

Unter sozialer Gerechtigkeit verstehe ich zumindest etwas anderes!

Grüsse
Shoo

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 19:36
von SirSiggi
Letzteres isses...

Wer 34 Jahre treue Dienste als Sekretärin leistet und dann die fristlose kriegt wegen einer genaschten Frikadelle vom Chefbüffett....da steckt mehr dahinter, wenn das Verhältnis nicht schon im Argen gewesen wäre, wäre da nix passiert.

Aber is für Betriebe ne saubere Lösung jmdn loszuwerden...Kuli geklaut, Vertrauensverhältnis zerstört -> fristlose!

Andersrum gibts aber auch genug Beispiele...mal eins vom meinem eigenen Chef (ich hoff der liest hier nich mit :mrgreen: ):
seit Jahren macht der , was er will...bedient sich unlegitimierter Weise wahllos am Fahrzeugpool, sammelt damit auch noch kräftig Strafzettel...betrügt was Arbeitszeiten angeht (kommt um 9, telefoniert 2 Stunden, geht dann 2 Std in Mittag und danach wird wieder 30 min tefloniert und dann is Feierabend, freitags issa selten bis 13 Uhr da, schreibt sich aber pro Woche 45h auf....fährt mim geliehenen Jaguar (Poolfahrzeuge allesamt von Mercedes A-B-C und E-Klassen) zum Großkunden, kommt am Woe in die Firma um private Sachen auszudrucken,etc. pp ...ich könnt hier ewig weitermachen....sein Chef hat das alles schon selbst gesehn, weiß also davon und macht nix dagegen, nichtmal ne Abmahnung...

Und andere, die 1€ wegnehmen werden gekündigt...ungerecht sowas

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 19:37
von XYCLON
Ich finde sowas eine Absolute Schweinerei. Und vorallem das diese Firmen vor Gericht auch noch recht bekommen. Wo bleibt denn da unser schöne Staat? Was soll denn da der toll breitgetretene Kündigungsschutz, wenn man wegen solcher Lapalien gefeuert werden kann?
Shoobedoo hat geschrieben:.....Oder geht es vielleicht einigen Unternehmen vielmehr darum unbequeme und langjährige Mitarbeiter auf diese Art bequem und kostengünstig ohne Abfindung zu Zeiten der Wirtschaftskrise loszuwerden um ihren Betrieb zu rationalisieren?.....
Dem würde ich zustimmen. So sehe ich das zumindest. "Einfacher und schneller" geht es kaum.

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 19:53
von Silversurfer
SirSiggi hat geschrieben:...
Wer 34 Jahre treue Dienste als Sekretärin leistet und dann die fristlose kriegt wegen einer genaschten Frikadelle vom Chefbüffett....da steckt mehr dahinter, wenn das Verhältnis nicht schon im Argen gewesen wäre, wäre da nix passiert.
...
genau,

das ist eine riesen Sauerei bei der immer MEHR dahinter steht. Ich nehme mal dieses Beispiel auf:

1. die Sekretärin ist natürlich mit 34 Berufsjahren natürlich nicht mehr die frischeste. Eine 20Jährige schaut natürlich immer lecker aus im Büro und macht sich besser auf dem Kopierer...klingt hart is aber so. :roll:
2. "Eine Alte kostet soviel wie 2 Junge" dieser Spruch ist fies aber wird in manchem Betrieb so praktiziert. :thumbdown:
3. Wenn man die gute Frau regulär kündigt muss der Arbeitgeber mind. das aktuelle 1/2 Bruttogehalt je Berufjahr als Abfindung zahlen. Mal so ins Blaue gerechnet: 34x 800€= 27200€ ...kann man sich bei einer solchen Variante sparen.

4. die Frau war selbst schuld. Manche vertragen sich nicht und passen in kein Team, stören den Betriebsfrieden. Das kann vorkommen. Blöd ist, wenn der Störfaktor sich nix zu schulden kommen lässt und seine Arbeit ohne Fehler macht. Der AG kann ja dann schlecht kündigen. Eine Kündigungsklage wär dann evtl. erfolgreich.
Da ist dann eine olle Boulette ein passender Anlass. Wobei ich diesen Punkt nicht für sehr wahrscheinlich halte. :roll:

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 20:24
von Hellspawn
Mich würde interessieren, ob sich das wirklich so häuft, oder ob sich nicht einfach nur die Presseberichte darüber Häufen. Wäre ja das gleich, wie bei einigen Verbrechen, die nachgewiesen Rückläufig sind, aber die Presse berichtet verstärkt drüber und die Leute haben dann das Gefühl, sowas würde zunehmen.
Es sollte halt klar sein, dass die nicht gekündigt werden, weil da ne Bulette fehlt, sondern weil das ne günstige Gelegenheit ist, jemanden zu kicken. Wegen sowas schmeisst man neimanden raus, der eine super Arbeit leistet.
Ob sowas gerechtfertigt ist? Kann ich nicht sagen. Die Sache mit der Bulette wurde vom Gericht kassiert, oder? Und bei der Frau mit den Maultaschen gab es sogar eine explizite Arbeitsanweisung, dass Mitarbeiter kein Essen nehmen dürfen. Und die hat ja sogar ne Abfindung angeboten bekommen.

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 20:25
von Shoobedoo
Silversurfer hat geschrieben: [...]
Da ist dann eine olle Boulette ein passender Anlass. Wobei ich diesen Punkt nicht für sehr wahrscheinlich halte. :roll:
Irgendwelche Manager dürfen aber ungestraft Milliarden verbrennen durch ihre Fehlentscheidungen, die Wirtschaftskrise mitverursacht, teils vom Staat und somit Steuerzahler durch Rettungsschirme finanziert um die Unternehmen zu retten, beanspruchen zur Belohnung noch Boni in Millionen Höhe, klagen diese auch noch erfolgreich ein und machen weiter munter wie bisher irgendwoanders im Aufsichtsrat oder Vorstandvorsitzender bei Unternehmen xyz. Andere Leute oder auch Kleinanleger verlieren aber ihre Altersvorsorge, ihren Job und Existenz, sehen sich plötzlich mit Langzeitarbeitslosigkeit, Hartz IV und Renteneinbußen konfrontiert, wegen ein paar Cent oder Euro, weil "das Vertrauensverhältnis gestört ist"... Man könnte gar nicht soviel essen wie man k**** möchte!

Grüsse
Shoo

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 21:08
von Silversurfer
Der Manager beansprucht nicht, es steht im zu.
Das Problem mit den Boni fängt viel früher an.
Es fängt an indem erst solche Verträge geschlossen werden. :? :|

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 21:37
von Shoobedoo
Silversurfer hat geschrieben:Der Manager beansprucht nicht, es steht im zu.
Das Problem mit den Boni fängt viel früher an.
Es fängt an indem erst solche Verträge geschlossen werden. :? :|
Und genau da wäre der Gesetzgeber und BaFin gefragt diesem maßlosen Treiben und Gier einen Riegel vorzuschieben und Risiken für die Volkswirtschaft zu begrenzen! Es ist doch wohl nicht einzusehen, dass die sich die Taschen noch voll stopfen auf Staats-/Steuerzahlerkosten für den Bockmist den sie verzapft haben! Die Rettungsschirme wurden schließlich nicht bewilligt um denen die Taschen zu füllen, sondern die Wirtschaft und Konjunktur zu stützen.

Grüsse
Shoo

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 21:49
von Silversurfer
Dein Wort in Gottes Gehörgang Shoo.

Nur bei internationalen Unternehmen wirken Reglementierungen, die nur in D gelten nur schwer. :roll:

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 23:07
von Moppi
Sorry, aber ich kann es teilweise verstehen! Für mich steht einfach fest : Geklaut ist Geklaut! Für mich ist es völlig normal! Was heißt Verhältnissmäßig? Wo fängt Verhältnissmäßigkeit an? Ich habe doch nur ne Antenne abgeschraubt, oder ich hab ihm ja nur ne Schelle gegeben.. Begangen ist meiner Meinung nach begangen! Schelle = Faustschlag, somit Körperverletzung, Antenne oder ganzes Auto - Diebstahl!

Ich will jetzt nicht darauf eingehen, wie mieß manch mangaer / Chef wie auch immer ist, aber für mich bleibt Diebstahl Diebstahl! Wenn jmd. 33 Jahre irgendwo arbeitet, dann sollte er sich doch diese lange Zeit vor Augen halten, bevor er was einsteckt, oder nicht? Man sollte sich auch Gedanken über die Konsequenzen machen ( wesentlich weniger Gehalt beim nächsten Arbeitgeber, - wenn man in nem gewissen Alter überhaupt noch einen findet )

Ist jedenfalls meine Meinung...

Grüsse

Moppi

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 16.10.2009, 23:28
von letzte instanz
Finde mal wieder das die Japaner das am besten im griff haben.Z.b ein Manager der Scheisse baut wie unsere hier im lande was machen die?
Die japanischen Manager haben noch Stolz und Ehre und bringen sich um weil sie Schande über die Firma gebracht haben :twisted:

Ok dann wären wahrscheinlich der Bundestag und etliche andere Stellen z.b Telekom leer aber so können sie zumindest nicht ungestraft in anderen Firmen Mist bauen.

Sayonara Sam :thumb:

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 17.10.2009, 00:11
von Shoobedoo
Moppi hat geschrieben:Sorry, aber ich kann es teilweise verstehen! Für mich steht einfach fest : Geklaut ist Geklaut!
Yo... wenn z.B. ein Angestellter sein Handy im Büro auflädt für 0,01 Cent und den Arbeitgeber um Strom beklaut oder über den Firmen PC mal in seinen privaten Mail Account reinschaut, eine private eMail absetzt oder ins FPD Forum schaut und die Bandbreite des Arbeitgebers verschwendet.

Erkennst Du Dich vielleicht wieder und nicht auch schon mal gemacht?

Auch wegen sowas sind Arbeitnehmer schon gekündigt worden, der Schaden hält sich aber in Grenzen und Milli-Cent-Bereich... ist das Diebstahl?

Was ist denn z.B. mit den Handwerkern, z.B. in der Elektrobranche... ich kenne kaum einen, der nicht schon mal Reste von Baustellen oder aus der Firma hat mitgehen lassen und im Keller zu Hause ein halbes Warenlager hat... das ist aber normal und Kavaliersdelikt, haben deshalb kein schlechtes Gewissen, macht schließlich fast jeder und deshalb kein Unrechtsbewußtsein... oder was?

Grüsse
Shoo

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 17.10.2009, 00:17
von XYCLON
Shoobedoo hat geschrieben:...... macht schließlich fast jeder und deshalb kein Unrechtsbewußtsein... oder was?
Umso schlimmer das es ja jeder macht. Legal wird es dadurch aber trotzdem nicht :shock:

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 17.10.2009, 00:25
von Shoobedoo
XYCLON hat geschrieben:
Shoobedoo hat geschrieben:...... macht schließlich fast jeder und deshalb kein Unrechtsbewußtsein... oder was?
Umso schlimmer das es ja jeder macht. Legal wird es dadurch aber trotzdem nicht :shock:
Ja, eben... umso unverständlicher dass angesichts solcher Umstände, die ja nun seit Jahren bekannt sind und Usus, andere wegen einer Bulette oder 6 Maultauschen, Handy aufladen oder eMails fristlos gekündigt werden, andere das Material noch weiter verschachern und schwarz arbeiten... Das steht doch in keinem Verhältnis (was ich damit ausdrücken wollte) und Verhältnismäßigkeit der Mittel!

Grüsse
Shoo

Re: Fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß/Verhältnismäßigkeit

Verfasst: 17.10.2009, 00:27
von Silversurfer
naja was Verhältnismäsig ist gibt der Gesetzgeber nicht vor. Kann er auch garnicht.

Theoretisch ist das bereits bei einem Fleischklops der Fall.

Nur die Frage ist was das für eine Gesellschaft ist inder bereits ein Fleischkops/ Kugelschreiber etc. die Existenz kostet. :roll:
Und ich stelle mir auch die Frage was das für ein Chef ist der sowas gleich so bestraft.
Eine mündliche Ermahnung oder Abmahnung würde vollkommen reichen.
OK, Ausnahme wenn das oft genug gesagt und trotzdem missachtet wurde.

Zumal sich der Chef über die Konsequenzen im Unternehmen bewusst sein muss. Wenn die Mitarbeiter in Angst und Schrecken leben wegen einer Nichtigkeit rausgeworfen zu werden trägt das nicht grad zur Motivation bei.
Folge ist dass die Arbeitsleistung sinkt
(wozu soll ich am WE arbeiten oder Verantwortung übernehmen in dem scheiss Laden der sowas macht?)