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Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 11:37
von Moppi
Hallo,..
folgendes.. Mein alter Chef stellt sich grad nen neuen Fuhrpark zusammen. Er würde mir 2 seiner alten T4 's geben. Da Problem liegt aber darin, dass er Angst hat, dass er Garantie geben muss. Er würde die Fahrzeuge also einem Händler geben, der sie mir für nen günstigen Preis verkauft.
Nunja,.. gibt es nie irgend eine klausel, dass er mir die fahrzeuge so gibt, ohne grantie drauf zu geben??
Gruss markus
Re: Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 11:46
von Steellynx
Das darf man nicht.
falls es rauskommt, das ein Gewerbetreibender das Fahrzeug über einen Dritten Verkauft, nur um sich vor der Gewährlseistung zu drücken, macht er sich strafbar.
Da Du aber geschrieben hast "Er würde das Fahrzeug an einen Händler verkaufen" muss nun dieser Händler Dir die Gewährleistung bieten, falls du den Wagen von ihm kaufst.
Er MUSS Dir Gewährleistung geben
Re: Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 12:01
von Betze
Das ist so richtig. Er kann die Gewährleistung nicht ausschließen, niemals nicht. Garantie ist wieder etwas anderes und viel umfassender, die muss er nicht geben.
Aber eine andere Sache: er kann sie Dir doch verkaufen. Und Du belästigst ihn nicht wegen der Gewährleistung. Das wäre doch das Einfachste.
Die Gewährleistung ist sicherlich nicht schlecht für den Verbraucherschutz, aber so richtig viel kannst Du damit auch nicht rausreißen, wenn das alte T4 sind. Der einzige Fall, in dem Du ihn dann belangen könntest, wäre der, wenn Du ihm nachweisen könntest, das Mängel schon beim Verkauf bestanden haben und sie dann innerhalb eines Jahres zum Tragen kommen. Dann müsste er diese Mängel richten lassen. Aber wenn Du das nicht machst.. ist doch alles in Butter.

Re: Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 12:13
von Didi
http://www.123recht.net/forum_topic.asp ... 9&ccheck=1
gibt es auch was dazu,
Wie wäre es denn wenn er die Fahrzeuge an Deine Frau oder Freizeitgestalterin verkauft und die verkauft sie am nächsten Tag weiter an Dich mit Ausschluss sämtlicher Ansprüche wie Sachmängelhaftung usw. ?
Wäre der Erstverkäufer damit aus dem Schneider oder bestehen dann trotzdem Ansprüche ?
Wer meint was zu Wissen ??
gruss didi
Verfasst: 11.12.2008, 13:40
von BadPittt
Ich bin ja gesetzlich gezwungen Fahrzeuge mit Sachmängelhaftung zu verkaufen und was soll ich sagen?
Bislang haben sich alle Mängel als solche rausgestellt, die NICHT unter die Sachmängelhaftung fallen.
Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird und wer sich ein bißchen auskennt kommt aus der Nummer immer wieder raus, ohne auch nur einen Cent zu bezahlen.
Dein Chef soll die Fahrzeuge seiner Frau verkaufen, die verkauft sie gewinnfrei weiter an Dich.
Alle sind glücklich und keiner muß Angst haben wegen irgendwelcher Gewährleistungen.
Verfasst: 11.12.2008, 13:42
von BadPittt
Didi hat geschrieben:
Wäre der Erstverkäufer damit aus dem Schneider oder bestehen dann trotzdem Ansprüche ?
Gewährleistung ist nicht übertragbar, da diese vom Verkäufer gewährt wird.
Anders bei der Garantie, diese ist auch auf den nächsten Käufer übertragbar.
Re: Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 13:57
von gr-8
wie sieht es damit aus, wenn die Fahrzeuge als Bastlerfahrzeuge verkauft werden?
Re: Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 14:03
von DragonstylezZ
Ausschluss der Gewährleistung geht nur unter Händlern.
Wenn ein Händler an eine Privatperson verkauft ist er immer laut ääh glaube §25 oder so verpflichtet Gewährleistung zu geben.
Re: Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 14:07
von Stefan
Er kann die Autos ja auch als "Baslterfahrzeug" deklarieren!
Verfasst: 11.12.2008, 14:09
von BadPittt
DragonstylezZ hat geschrieben:
Wenn ein Händler an eine Privatperson verkauft ist er immer laut ääh glaube §25 oder so verpflichtet Gewährleistung zu geben.
*lol*
Beim §25a UStG geht es um die Differenzbesteuerung, nicht um irgendwelche Gewährleistungen.
Der Zusatz "Bastlerfahrzeug" schließt die Sachmängelhaftung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen aus.
Fahren die Autos noch? Haben sie noch Tüv?
Wenn ja, knick it. Das sind keine Bastlerfahrzeuge.
Re: Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 14:58
von DragonstylezZ
upppppppps vertan

dann nehmen wir nen anderen Paragrafen

Re: Firmenfahrzeug ohne Gewährleistung verkaufen
Verfasst: 11.12.2008, 15:23
von Moppi
okay,.. mein Angebot wäre ja, dass wir im Vertrag schreiben weiß ich, wie schon geschrieben mit motorschaden usw.
Nun liegt wohl aber noch ein Problem mit der Steuer da. Er meint, wenn er mir den Wagen für ein Euro verkauft, dann glaubt ihm das die Steuer wieder nicht, weil die Fahrzeuge mehr wert sind. Wie gesagt, er ist da ein bisschen ängstlich.
Er gibt wohl die Fahrzeuge nun dem VW Händler, wo er die neuen kauft, und versucht, dass ich von dem Händler einer der Fahrzeuge als Bastlerobjekt bekomme. Der will doch garantiert Kohle..
Naja,.. Pech gehabt. Kann man nichts machen. Wären vier gepflegte T4 Busse gewesen..
Trotzdem vielen Dank für eure Bemühungen..
Gruss markus
Verfasst: 11.12.2008, 18:59
von BadPittt
Wenn es "alte" Fahrzeuge sind sind die auch irgendwann abgeschrieben und haben nur noch einen Buchwert von einem Euro.
Hast nen merkwürdigen Chef.
Was will er denn für die Dinger haben? ( Paketpreis )
Kauf ich die halt.
