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Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 10.09.2008, 11:39
von Sam
Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas aufgebracht und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe meinen Probe vor 2 Monaten beim Händler gekauft. Er sagte mir damals, der Zahnriemen sei immer rechtzeitig gewechselt worden. Jetzt habe ich aber gemerkt, dass der erste und einzige Wechsel 2002 gemacht wurde, also vor 6 Jahren und damit doch seit einem Jahr überfällig ist, oder? Stellt das jetzt schon einen Mangel dar, für den der Händler Gewährleistung übernehmen muss? Oder erst dann, wenn der Riemen reißt? So ein Mist, habe keine Lust gleich mind. 500 Tacken in den Wagen zu investieren...

Viele Grüße

Sascha

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 10.09.2008, 12:13
von Mario
Sam hat geschrieben:Er sagte mir damals, der Zahnriemen sei immer rechtzeitig gewechselt worden.
Mündliche Zusage? Das wird schwierig, denn der Händler hätte hohe Kosten zu befürchten, wenn er den Riemen jetzt wechseln müsste. Deshalb gibt's dann wohl keine Kulanz und von seiner damaligen Aussage "weiß" er nichts mehr. :(
Vielleicht hilft dieses ähnliche Urteil weiter: http://www.multipart.de/urteile/zahnriemen.htm

Allerdings kann man von einem seriösen Händler wohl erwarten, dass er seine Versprechen hält und auch ein Gebrauchtfahrzeug in einem vernünftig gewarteten Zustand ist - die Zahnriemenwechsel-Frist war ja schon beim Verkauf abgelaufen. Daruas schließe ich, dass der Mangel offensichtlich schon zum Verkaufszeitpunkt vorlag und Du noch (vorsätzlich?) getäuscht wurdest ("Er sagte mir damals, der Zahnriemen sei immer rechtzeitig gewechselt worden.").
Wenn das auch so oder änlich im Vertrag steht, hast Du sehr gute Chancen.

Wenn der Riemen allerdings reißen sollte, wird es für Dich sehr problematisch nachzuweisen, dass es sich um einen Schaden verursacht durch den Verkäufer handelt und nicht um die unermeidbaren Abnutzungs-und Ermüdungserscheinungen eines klassischen Verschleißteils.

Also, die Sache möglichst bald klären wäre das beste.
Weiter hilft vllt. der vierte Post hier - ähnlicher Fall mit Schaden und Anwalt: motor-talk

Hierbei handelt es sich um meine Persönliche Meinung, welche keine Rechtsberatung darstellt.

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 10.09.2008, 13:41
von Sam
Hi, danke schon mal für die ausführliche Antwort. Im Vertrag steht leider nix über den Zahnriemen bzw. den Wartungszustand allgemein. Die Fälle, die du verlinkt hast, sind aber etwas anders gelagert: in denen geht es ja darum, dass der Zahnriemen noch vor Erreichen des Wechselintervalls reißt. Dass der Händler hierfür nichts kann, leuchtet mir ein. In meinem Fall ist es ja aber so, dass eine vorgeschriebene Reparatur nicht durchgeführt wurde, insofern würde ich dem Händler zumindest Fahrlässigkeit unterstellen, oder?

Viele Grüße

Sascha

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 10.09.2008, 19:24
von Hellspawn
rede doch erstmal mit dem Händler und frag mal ganz freundlich und unverbindlich nach. Mit dem Anwalt kannst Du später immer noch kommen.
Also einfach nach dem Motto: "Sagen Sie mal, sie hatte doch damals gesagt, dass ... und jetzt hab ich aber bemerkt dass der schon 6 Jahre .. und desshalb müsste der doch jetzt ... und ich bin ja beim Kauf davon ausgegangen, dass ... wann kann ich denn vorbei kommen, dass sie mir nen neuen Zahnriemen drauf machen? Oder soll ich das hier in ner Werkstatt machen lassen und sie zahlen die Rechnung?"
Kannst ja anbieten, dass Du weisst, wo's die Teile günstig gibt (hier im Forum *g*)

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 10.09.2008, 21:01
von nymo
Die 5 Jahres Klausel ist ne Sichtprüfung, wenn die Laufleistung noch lange nicht erreicht ist
und der Riemen noch gut aussieht, dann ist der Händler nicht verpflichtet den Riemen wechseln zu lassen.

Also schau dir den Riemen an und wenn der noch gut aussieht, dann fertig. Was haste für den Probe denn gezahlt?
Wenn du jetzt 2000 Euro sagst, dann sollteste dich was schämen hier nen Thread auf zumachen...

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 11.09.2008, 09:43
von Sam
Moin,

ja, mit dem Händler habe ich schon geredet. Er sagte, dass er sich nicht vorstellen kann, dass der Riemen nicht gewechselt worden wäre, der Vorbesitzer hätte immer alles selbst gemacht und er wollte den noch mal fragen. Jetzt telefonier ich aber schon drei Wochen hinter ihm her, er sagt immer er hätte den Vorbesitzer noch nicht erreicht und jetzt ist er auch noch 4 Wochen im Urlaub...

Und warum sollte ich mich dafür schämen, dass mich das nervt? Ich habe 3100 € für den Wagen bezahlt, und das bei 140.000km Laufleistung, das finde ich an sich schon mal kein Schnäppchen. Gemacht habe ich es deshalb, weil sowohl der Händler als auch der Wagen auf Anhieb einen sehr guten Eindruck gemacht haben. Es gibt aber einiges, was mir leider bei der Probefahrt entgangen bzw. zwangsläufig erst später aufgefallen ist, z.B. Keilriemen reißt bald, Achsmanschetten ebenso, Lüfter fängt nach einiger Zeit an zu rasseln, Motor verbraucht fast 0,5l Öl auf 1000km, Reifen vibrieren auf der Autobahn dank Sägezahnbildung... Das bescheuerte daran ist ja, dass dies alles Verschleißerscheinungen sind, für die mir die Sachmängelhaftung gar nix bringt, obwohl ich dafür fast 1000€ Aufpreis gegenüber nem Privatkauf gelöhnt habe :(

Grüße

Sascha

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 11.09.2008, 11:10
von rsobanski
Mazda wechselt alle 100.000 vorher nicht, Jahre spielen bei denen keine Rolle, das macht nur Ford. Insofern, wenn der Wagen bei Mazda gewartet worden ist, dann hat der Händler gar nicht mal so unrecht. Aber da es eh nur mündlich war... Solange der Zahnriemen noch keine 100tkm alt ist, würde ich mir keinen Kopf machen, den Händler in Ruhe lassen und schöön Probe fahren!

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 11.09.2008, 12:50
von BM50181
0,5Liter auf 1000km ist i.O. Mach Dir da mal keinen Kopf drum.

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 11.09.2008, 13:40
von Sam
Mmh, die letzten beiden Beiträge beruhigen mich etwas, danke euch! Ich möchte den Wagen ja auch endlich genießen können, ich hoffe das gelingt bald. Im Moment nerven leider noch einige Kleinigkeiten, auch wenn ich dank euch jetzt bei Zahnriemen und Ölverbrauch etwas entspannter sein kann. Ich schilder mal so grob, wie das abläuft:

1. Ich schließ auf, setz mich rein und starte, soweit kein Problem.
2. Die Antenne fährt unter lautem Ächzen aus, obwohl das Gestänge gerade und frisch geölt ist.
3. Der Keilriemen fängt an zu quitschen - zumindest wenn es kalt und feucht ist.
4. Beim Kaltstart klemmt das Gaspedal immer beim ersten Durchtreten, d.h. ich muss am Anfang kräftig zutreten um das zu überwinden und der Wagen macht einen Satz nach vorne.
5. Die Fenster sind nach dem Türschließen nicht in der richtigen Position und klemmen oben den äußeren Rand der Gummilippe, unter dem sie eigentlich hindurchrutschen sollten, fest. Ich muss sie also immer kurz runter- und rauffahren, oder, wenn ich aussteige, hinterher oben dagegen drücken, damit sie richtig in die Dichtung rutschen, die dadurch schon ganz schön verknickt ist.
6. Dann fahr ich auf die Autobahn und ab 120 fängt das Lenkrad an zu vibrieren, vermutlich wegen den Sägezähnen an den Rädern.
7. Der Lüfter, der anfangs noch leise war, steigert sich bei längerer Fahrt deutlich in der Lautstärke und wird echt penetrant.
8. Das Kupplungspedal ist auch ziemlich schwergängig und kommt vor allem nicht immer völlig zurück.

Naja, und so weiter. Klar, das sind alles Kleinigkeiten die ich bei genügend Zeit auch mal beheben werde, ich wollte eigentlich auch gar nicht so lange rumheulen, wie ich es jetzt hier mache. Ich danke euch für eure Hilfe und weiß so wenigstens, dass die Zeit mit dem Wagen so bald nicht langweilig werden wird :)

Viele Grüße

Sascha

Re: Sachmängelhaftung bei überfälligem Zahnriemen?

Verfasst: 11.09.2008, 16:26
von Huhnigen
Also zur Antenne,da kann ich mir zwar unter einem Ächzen nichts Vorstellen,aber wen sie rattert ist das die Schnecke vom Motor und nach 11 Jahren nix ungewöhnliches,da Verschleiß.
Ich habe den Motor einfach abgeklemt,da ich eh kein Radio höre.Höchstens mal Verkehrsfunk und dazu kann ich sie auch per Hand rausziehen.
Wen der Riemen nur bei Feuchtigkeit kurz quitsch würde ich mir darüber auch keinne Gedanken machen,wen er länger quitsch nachspannen.
Zum Gaspedal bin ich überfragt,aber da du auch Probleme mit der Kupplung hast könnte es vielleicht was mit der Hydraulikflüssigkeit zu tuen haben.Aber da giebt es Leute die mehr Ahnung haben.
Die Fenster sind beim Probe ein Thema für sich,darüber dürfte hier schon jeder mal verzweifelt sein.Aber es giebt hier einne sehr genau Beschreibung wie man sie richtig einstellt.

GRuß Siggi