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Bodenfreiheit (POLIZEI)

Verfasst: 27.05.2008, 22:16
von carstyle24v
Hallo Leute

Ich habe folgendes Problem:

Bin vor ein paar Tagen mit meim probe gefahren, und wie solls anders sein, gleich die cops hinter mir
„STOP POLZEI“
Naja Tuning Cops haben sie sich genannt!!LOl

Haben dann den ganzen Wagen auseinander genommen, Nummern, ABE, Teilegutachten, Material usw.

OK paar kleine Sachen haben sie gefunden wie Unterbodenbeleuchtung, Luftfilter….

Aber mein Hauptproblem ist die BODENFREIHEIT!!!
Der Zieht den Zollstock und misst an meiner Schreiter Front mit 50/50… 6cm Bodenfreiheit!!!! Und meinte: das müssen 8 cm sein…

Ich natürlich ein Schreiben von den Helden mitbekommen zum vorfahren.

Ich habe aber mein Fahrwerk sowie auch meine Schreiter front von TÜV fachgerecht abnehmen lassen.

Habe natürlich wo ich zuhause wahr gleich mal im Internet nachgelesen über Bodenfreiheit usw. und bin zu diesem Schreiben gekommen..

http://de.wikipedia.org/wiki/Bodenfreiheit

Kann mir jemand sagen was ich jetzt machen soll? Soll ich vorfahren und dem COP den Zettel in die Hand drücken wo das mit Merkblatt steht? Oder was soll ich machen?
Wehr steht höher? TÜV oder Polizei?

Bitte um eure HILFE!! Das bereitet mir Magenschmerzen
:?

Verfasst: 27.05.2008, 22:21
von Christian
denk doch mal logisch nach. :wink:
die polizei als staatsorgan ist die exekutive, also das ausführende organ. Sie sorgt demnach für die Einhaltung der Gesetze. Niemand, auch nicht der TüV kann sich über Gesetze hinwegsetzen.
Anders gesagt: Is völlig schnuppe, was der TüV einträgt, wenns verboten ist, bleibt es verboten.

Verfasst: 27.05.2008, 22:22
von No-Bleifuss
Das gesetz hat immer das letzte wort, das gilt auch bei eintragungen, diese sogenannten gefälligkeitseintragungen zb, UBB als ausstiegsbeleuchtung und all sowas.
Die Polizei kann sowass problemlos für nichtig erklären.

Und Bodenfreiheit soll 11cm sein, aber mein tüver sagte, bis 8,5cm geht in ordnung wenns dann bei nem Kontakt nur die schürze oder schweller abreißt und nich zb tank oder sowas beschädigt.

Verfasst: 27.05.2008, 22:56
von carstyle24v
Ok Also Polizei!! Ok :cry:

Aber was soll ich jetzt machen? Meiner ist ja 11 cm nur nicht die Schürze!
Habe auch nachgelesen, dass es keine genauen angaben zur Bodenfreiheit in Deutschland gibt!
Nur Licht, Kenzeichen usw.

davon abgesehen! egal ob 8 oder 11cm, andere Fahrzeuge gehen vom Werk mit weniger raus! Was den da?? :evil:

Verfasst: 27.05.2008, 22:59
von Schiri
Es gibt kein Gesetz, das die Bodenfreiheit regelt.
Es gibt lediglich dieses Merkblatt vom TÜV zu dem Thema.
Das Merkblatt hat keinerlei Gesetzescharakter, sondern is nur für die TÜV-Heinis da.
Der TÜV hat dir die Verkehrstauglichkeit bescheinigt (is ja eingetragen).
Deine Karre ist zum Thema Bodenfreiheit also rechtmäßig, du hast da gegen kein Gesetz verstoßen. Die Polizei kann da nix...

Verfasst: 27.05.2008, 23:02
von carstyle24v
ok schon mal schön das zu hören!!, dass wahr auch das was im net steht!
aber was soll ich machen, wenn er sich Quer stellt? und mich nicht weiterfahren läst?

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Verfasst: 27.05.2008, 23:06
von Schiri
Hmmm, ich war noch nie in der Lage, aber ich kann mir nich vorstellen, dass die sich querstellen, wenn du denen sagst, dass der TÜV dir das abgenommen hat und dein Fahrzeug damit allen Gesetzen entspricht.

WENN der tatsächlich was sagen sollte, dann vll Dienstaufsichtbeschwerde.
Ich würd einfach mal nett mit denen reden.

Verfasst: 27.05.2008, 23:28
von No-Bleifuss
richtig, mit nett reden kommste da weiter als mit verklagen wolln.

Gesetzlich fällt das unter gefährdung von anderen verkehrsteilnehmern, da ja bei hindernissen teile bei dir abfallen, abplatzen können und andere gefährden.
Aber wenn du ihnen vorführst und erklärst, das das nicht der fall ist, gibts keine Probleme.

Es gibt auch bullen die nen schlechten tag habn und dir eine reindrückn wolln und nach nem grund suchn.
Also am besten im ruhigen erklären, aber schon auf dein recht pochen.

ansonsten schleifste den Polizisten mit zum tüv und der erklärts ihm dann, so hab ichs bei meinem ESD gemacht, danach war ruhe, der war zufrieden, und ich durfte fahren. :wink:

Verfasst: 27.05.2008, 23:33
von carstyle24v
Naja der hat ja schon das Tüv Papier also meine eintragung vom fahrwerk und front gesehen!

Verfasst: 28.05.2008, 00:09
von Psychotic
Der Wisch vom Tüv is im Zweifelsfall fürn A....
wenn die wollen, haben die den längeren... und seis nur um nen Mängelschein auszustellen. Damit erreichen die erstmal nicht sooo viel.. aber du hast wieder nen Haufen Rennereien....

Mal ganz abgesehen davon dass man Dich mit echten 6 cm Bodenfreiheit für bekloppt abstempeln sollte..... (ich schließ mich mal damit an)
Gerade beim Probe und dem langem Überhang vorne.....
Nichst gegen Tuning.. aber ne stabile Unterseite der Stosstange so dicht übern Asphalt säbeln zu lassen.... ich hab wenigstens noch Gummi drunter.. und ich setz schon ziemlich oft auf... aber da macht das nix..
Schon mal hinter einem Hirni gefahren der aus heiterem Himmel ne Vollbremsung direkt vor einem hinlegt, nur weil ne Bodenwelle ein bißchen höher ist...??? Ich ja... und das versteht man unter dem Begriff verkehrsgefährdend.

Und genau daraus können Sie Dir schon Ärger machen....

Ach ja.. schau mal hier...

Hast natürlich Pech gehabt, dass Du auch andere Sachen nicht STVO-konform hattest.. siehe besagtes Unterbodenlicht.. das ist den meisten ein Dorn im Auge.. da liegt der erste Gedanke.."Spinner", da ist betsimmt noch mehr im argen, ja für die Bullerei erst einmal auf der Hand...

Also Fakt ist, versuch das ganze nett zu klären.... wenn du denen pammpig kommst, können die dir aber so etwas von Steine in den Weg rollen....
Es für die ein leichtes, die schreiben Mängelscheine ohne Ende und du rennst wie Hannes laufend zum Tüv....

Versuch das mit dem TÜV.. dass du nen Termin verienbarst zu dem besagte Tuning Bullen kommen sollen..... dann kan sich TÜV und Bullerei streiten wer höher ist....und wer nu eigentlich Recht hat.

FRAG DOCH EINFACH MAL DEN GRÜNEN BEILÄUFIG WO DU DAS MIT DEN 8 cm nachlesen kannst... die STVO regelt schließlich alles.. Du hast es bislang nicht gefunden.... (ich übrigens auch nicht) mal gucken was er sagt.... natürlich bitte ohne jegliche Art von Arroganz oder ähnlichem :wink:
carstyle24v hat geschrieben:Ok Also Polizei!! Ok :cry:

Aber was soll ich jetzt machen? Meiner ist ja 11 cm nur nicht die Schürze!
Habe auch nachgelesen, dass es keine genauen angaben zur Bodenfreiheit in Deutschland gibt!
Nur Licht, Kenzeichen usw.

davon abgesehen! egal ob 8 oder 11cm, andere Fahrzeuge gehen vom Werk mit weniger raus! Was den da?? :evil:
ÄHM.. welches?????? :?
Hast Du Dir mal 11 cm auf nem Lineal vor Augen gehalten???

Verfasst: 28.05.2008, 00:13
von Psychotic
carstyle24v hat geschrieben:ok schon mal schön das zu hören!!, dass wahr auch das was im net steht!
aber was soll ich machen, wenn er sich Quer stellt? und mich nicht weiterfahren läst?

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edit.. nach Vorführung beim Tüv aufgrund Mängelkarte, hat mich noch nie ein Bullizist wegen dem selben noch einmal bemängelt....
Die wollen damit nur noch mal den Segen haben hab ich manchmal das Gefühl....

Also Hin zum Tüv, nochmals bestätigen lassen.... vorzeigen gut is...

Verfasst: 28.05.2008, 02:40
von Dierk-mit-E
:D Stimmt :D

Der Ton macht die Musik ! Alles immer brav nett bleiben....sonst muss ich noch alle Probi's aussem Verkehr ziehen. :lol: :lol: :lol: Man kann immer was finden.

Aber außer der STVO gibt es ja noch die STVZO...da dürftet Ihr fundig werden..

Es grüßt das Bullenpack.... 8)

Verfasst: 28.05.2008, 07:56
von Schiri
Dierk-mit-E hat geschrieben: Aber außer der STVO gibt es ja noch die STVZO...da dürftet Ihr fundig werden..
Im ganzen Strassenverkehrsgesetz hab ich nirgendwo eine Norm gefunden, die die Bodenfreiheit regelt.

Verfasst: 28.05.2008, 08:09
von No-Bleifuss
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__30.html

so stehts in der StVZO, und so ist es gültig.

Und wenn der herr in grün meint, dein wagen gefährdet andere, weil zb Teile abreißen könnten, oder eben die Straße beschädigen(das steht da auch mit drin) dann können se das schon bemängeln.

http://bundesrecht-juris.de/stvzo/anlage_xxix_172.html

und hier hab ich nochn paar infos gefunden, wie se das ermitteln, bzw wonach die gehen.
Aber kannste dir ja selber durchlesen. :wink:

Verfasst: 28.05.2008, 08:11
von Proberunner
Dierk-mit-E hat geschrieben:: Man kann immer was finden.

Es grüßt das Bullenpack.... 8)
bei mir beisst du dir die zähne aus :lol: