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[erledigt] Reisekostenerstattung Rückwirkend einfordern?
Verfasst: 21.01.2008, 18:44
von Steellynx
Hallo,
ich hab da ein Problem, bzw eine Frage.
Kann man Rückwirkend bei Vorstellungsgespräche die Reisekosten gemäß BGB einfordern?
Ich war im November in ganz Deutschland unterwegs und habe ~500 Euro nur an Spritkosten bei den Vorstellungsgesprächen gelassen.
Grüße
PS: Bitte KEINE Diskussion lostreten, ob und wieso man einen potentiellen AG mit Reisekosten "belästigen" sollte.
Verfasst: 21.01.2008, 18:51
von Christoph-Stefan
Hm... ich habe immer nach einer Absage einen Brief (hatte eine Vorlage) geschrieben. Hat ohne Probleme funktioniert. War bei 5 Firmen so.
Mach es doch einfach, kann doch nichts passieren.
Verfasst: 21.01.2008, 18:51
von Christoph-Stefan
mist, zwei mal gedrückt!
Verfasst: 21.01.2008, 18:57
von Satanas
Nope,
Keine Chance.
Es sei denn, du bekommst eine nachträgliche Unterschrift.
Würde ich aber nur bei Absagen machen.
Verfasst: 21.01.2008, 19:06
von Steellynx
Satanas hat geschrieben:
...
Es sei denn, du bekommst eine nachträgliche Unterschrift.
...
Wofür eine Unterschrift?
Und Absagen habe ich nicht bekommen, die wollten mich alle einstellen^^
Mir geht es halt nur darum, ob, und wenn ja, wie lange ich diese Kosten einfordern kann.
Ich glaube ich werde einfach einen formellen Brief aufsetzen, die KM aufschreiben und Sie bitten, es auf mein Konto zu überweisen.
Verfasst: 21.01.2008, 19:20
von Christoph-Stefan
hab dir mal etwas per mail geschickt
Verfasst: 21.01.2008, 21:44
von Betze
Wenn Du von denen eine schriftliche Einladung zum Gespräch erhalten hast: ja.. die begründet nämlich an sich einen Anspruch darauf.
Wenn Du ALG kriegst, ist es zum Teil noch anders.
Verfasst: 22.01.2008, 14:20
von Wildschweinjäger
Ja, bei ALG (zumindest vor 3 Jahren noch) zahlt die Reisekosten auch das AA, falls der Arbeitgeber nix zahlt. Außerdem könntest Du die Kosten noch bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Verfasst: 22.01.2008, 15:08
von Steellynx
Ich schicke heute zwei Briefe an die Arbeitgeber.
Das unterliegt scheinbar alles der normalen Verjährungsfrist.
Danke für alle die behilflich waren.
Verfasst: 22.01.2008, 21:03
von Speedjunkie
Hey, kurze Sekunde...
Ich bin Steuerfachangestellter und denk mal, ich kenn mich mit dem Zeug etwas aus und von daher sag ich erst mal: es kommt drauf an!
Schilderst du mir den genauen Sachverhalt, d.h. bei PN, denn:
Wenn du im Rahmen eines Dienstverhältnisses dahin fährst kannst du die Reisekosten pro Km mit 0,30 Euros abrechnen und zwar hin und Rückfahrt, da gibts eine sogenannte Reisekostenabrechnung...
also mehr auf PN, das gilt für alle Probefreunde, wenn ihr was wissen wollt, schickt ne Nachricht an mich, ich hab den Scheiß nicht um sonst 3 Jahre lang gelernt und studier des jetzt....
Greetz