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ABE.-Nr / EWG Genehmigung

Verfasst: 20.01.2008, 20:38
von Borsti
Hallo!

habe im Fahrzeugschein nicht die ABE.-Nr ( G571 ) sondern die EWG-Genehmigungs.-Nr (e13*95/94*0015*....) eingetragen.


Hat schonmal jemand Versucht beim Strassenverkersamt eine Bescheinigung zu bekommen, das es sich um das das gleiche Fahrzeug handelt ?

Wer in Deutschland Teile kauft, z.b. Felgen bekommt ja eine ABE und da steht halt die ABE.-Nr G571 drin.


Gruß,
Guido

Verfasst: 21.01.2008, 22:30
von Borsti
Ich kann doch nicht der Einzige sein, dessen Auto über ein EWG Land eingeführt wurde ????


Guido

Verfasst: 21.01.2008, 23:00
von Benny
Ich kann nur von meinen Felgen sprechen. Die hatten allerdings keine ABE sondern ein Teilegutachten. Was will man auch mit 16" Felgen ;) und alles darüber hat ja eh nur ein Teilegutachten.
Dort waren bei mir beide Nummern genannt.
Beim K&N 57i nur die EWG-Nr. und bei den KAW-Federn nur die G571, hat beim eintragen aber niemanden interessiert.
Allerdings wurde die Kombi Felgen-Federn ja auch per Einzelabnahme eingetragen, kann sein das es dann eh Wurst ist.
Zumindest bei den 96er und 97ern bin ich mir sicher das sie alle die EWG-Nummer im Brief haben. Keine Ahnung ab wann das geändert wurde. Es muss aber laut KAW-Gutachten ECPs mit G571 gegeben haben.
Allerdings steht die Nummer, wenn ich mich verguckt hab auch nur im alten Fahrzeugbrief. In meinem alten Schein hab ich nichts gefunden und in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil1 und 2 auch nicht.

Ich glaube es antwortet dir niemand weil einfach noch niemand darin ein Problem gesehen hat, bzw. eins damit hatte ;).

Verfasst: 22.01.2008, 19:29
von Borsti
Danke Trotzdem !

Wenn Niemand damit Probleme bei Eintragungen hatte, könnte man das aber auch schreiben. :wink:

Guido