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Steinschlagopfer - Rechtslage?

Verfasst: 04.01.2008, 16:58
von Alex
Hi!

Bei uns wird derzeit an einer Umgehungsstraße gebaut.
Heute bin ich hinter nem Kieslaster der Baustelle gefahren und hab nun nen tollen, kleinen Steinschlag in der Frontscheibe :cry: .
Was mache ich nun am besten, wer bleibt auf dem entstandenen Schaden sitzen? Firma und Kennzeichen habe ich mir notiert.

Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus?

mfg, Alex :wink:

Verfasst: 04.01.2008, 17:11
von Moppi
Hast Du ´ne Teilkasko-Versicherung? In manchen fällen kannst Du da den Steinschlag kostenlos und ohne in den Prozenten zu steigen wegmachen lassen.

Kumpel hatte mal das selbe Problem, da musste sogar das Fuhrunternehmen bezahlen, - bzw. deren Versicherung. Allerdings war der Container auf dem LKW viel zu voll und auch nicht abgedeckt. Er hatte dazu noch zwei Zeugen, die gesehen haben, wie der Laster "Steine" verloren hat.

Viel mehr kann ich dazu aber nicht posten..

Gruss Markus

Verfasst: 04.01.2008, 17:14
von Alex
Moppi hat geschrieben:Hast Du ´ne Teilkasko-Versicherung? In manchen fällen kannst Du da den Steinschlag kostenlos und ohne in den Prozenten zu steigen wegmachen lassen.


Gruss Markus
Leider nein!

Verfasst: 04.01.2008, 17:48
von Wildschweinjäger
Rechtlich wirfst Du ihm ja eine Schädigung vor, für die im Falle dessen Haftpflicht einspringen muß. Also erstmal Nachweis, was passiert ist und dass die schuld sind.

Zeugen wären natürlich super, ansonsten mußt Du irgendwie glaubhaft machen könenn wann Du diesen Weg gefahren bist. Die Route des Lasters sollte ja über die Spedition kommen.

Dann ist halt die Frage, ob die das zugeben, wie glaubhaft Du und die sind. Würde auf jeden Fall möglichst heute noch bei der Polizei vorsprechen und fragen. Dann können die zumindest mal den Schaden feststellen.

Falls die Gegner sich querstellen, wäre natürlich die Frage ob sich ein Prozeß wegen der Scheibe wirklich lohnt.

Verfasst: 04.01.2008, 17:52
von Betze
Ja, das ist es: die Haftpflicht der Firma müsste einspringen. Daher: Firma kontaktieren, ggf. Bullizei kontaktieren und das möglichst zeitnah.

Und dann eben sehen, dass Du das nachweisen kannst.

Falls Du aber nur so eine neue Scheibe brauchst, wäre ich vorsichtig, weil die durchaus Größe des Sprunges und Kieselgröße etc. unter Umständen mit Gutachter vergleichen. Nur mal so am Rande, weil ich da mal einen Experten kannte, der damit böse auf die Schnute gefallen ist. :shock:

Verfasst: 04.01.2008, 17:59
von Shoobedoo
Alex hat geschrieben:
Moppi hat geschrieben:Hast Du ´ne Teilkasko-Versicherung? In manchen fällen kannst Du da den Steinschlag kostenlos und ohne in den Prozenten zu steigen wegmachen lassen.
Leider nein!
Wie... nur Haftpflicht? :shock:
Also die paar Euro wären mir zumindest eine Teilkasko wert.

Ansonsten wäre deren Haftpflicht zuständig. Die müssen ihre Ladung so sichern, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet sind.

Allerdings könnte man Dir vielleicht auch unterstellen, du wärest zu dicht aufgefahren und bei genügend Abstand wäre das nicht passiert.

Grüsse
Shoo

Verfasst: 04.01.2008, 18:31
von Saku
Shoobedoo hat geschrieben: Allerdings könnte man Dir vielleicht auch unterstellen, du wärest zu dicht aufgefahren und bei genügend Abstand wäre das nicht passiert.

Grüsse
Shoo

So sehe ich das auch... Der Stein kam sicher aus dem Profil des LKW - Reifens... Wäre dann halt Pech, weil dafür kannst Du sicher niemanden zur Verantwortung ziehen. Wenn er von der Ladung kam, warst Du zu dicht dran...

CU
Sascha

Verfasst: 06.01.2008, 00:21
von Sebastian
Und so ist es wirklich:

Handelte es sich um einen Teil der Ladung besteht eine Haftung wegen mangelnder Ladungssicherung. Die erfolgreiche Geltendmachung setzt aber einen Beweis für den Hergang voraus.

Handelte es sich um einen durch die Räder aufgewirbelten Stein handelt es sich um das, was als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet wird und nicht zu einem Haftfplichtanspruch führt.
Davon gibt es Ausnahmen: Handelte es sich um einen aufgewirbelten Stein oder Gegenstand in einer für den Lkw-Fahrer deutlich erkennbaren Größe kann sich eine Haftung ergeben wenn sich ein risikoloses Umfahren dessen aufgedrängt hätte. Aber auch dabei erfordert es eine eindeutige Beweislage.

Den Einwand des zu nahen Auffahrens gibt es in diesem Zusammenhang in der Versicherungspraxis nicht.

Verfasst: 06.01.2008, 00:46
von Proberunner
ich habe widerum was aufgeschappt dass der führer eines fahrzeuges , dass normalerweise bei baustellen, feldern usw in einsatz kommt, dazu verpflichtet ist den profil senier reifen so zu prüfen und gegebenenfalls zu säubern, damit kein schaden für die andere teilnehmer des verkehrs entstehen kann (macht aber so gut wie keiner)...wurde auch geraten sich an die firma zu wenden und an die "pflicht-verletzung" des fahrers hinzuweisen...

aussedem ist es bei uns auf dem lande so, dass jeder bauer den dreck den er mit seinem arbeitsgerät auf die strasse bringt auch schnellstens wieder beseitigen sol/muß...wenn da z.B ein Biker (trotz normaler fahrweise) wegrutscht, kann der bauer haftbar gemacht werden...und so lange muß er die stelle kennzeichenn als "Rutschig"

Verfasst: 06.01.2008, 01:48
von Sebastian
Proberunner hat geschrieben:ich habe widerum was aufgeschappt dass der führer eines fahrzeuges , dass normalerweise bei baustellen, feldern usw in einsatz kommt, dazu verpflichtet ist den profil senier reifen so zu prüfen und gegebenenfalls zu säubern, damit kein schaden für die andere teilnehmer des verkehrs entstehen kann...
Auch das ist richtig. Der Nachweis aber, daß der Stein im Profil mitgebracht wurde und nicht schon auf der Straße lag und dort erst durch Überfahren aufgewirbelt wurde, ist in aller Regel nicht zu führen.

Verfasst: 06.01.2008, 16:43
von Dierk-mit-E
Tach !

Obwohl ich ja hier nicht mehr bin.... :D schreibe ich einfach mal.

Es ist ein sogenanntes "unabwendbares Ereignis", die Polizei nimmt das garantiert nicht auf. Zahlen tut da nur die Teilkasko.
Dem Lkw Fahrer etwas nachzuweisen, kannste vergessen.
Denn dann würde jeder Jeden anzeigen, bei dem ein Stein aus dem Reifen hochfliegt.

Bye...Dierk