::: Reifen Kalkulator ::: [Update]
Verfasst: 17.10.2007, 14:54
Das Forum rund um das 80er/90er Jahre US-Coupe von Ford
https://forum.ford-probe-driver.de/
Hehe... nee, bestimmt nicht. Würde ich auch nicht machen bei der geringen Abweichunggimmeurluv hat geschrieben:Viele von uns haben ja 225/40R18 Räder drauf...laut deinem Rechner ist man dann bei -1% und somit muss eine Tachoangleichung gemacht werden.
Ob das alle so gemacht haben,die die o.g. Rad/Reifen-Kombi haben?
GrüsseAus der EWG-Rili 75/443/EWG:
"4.3 Die Genauigkeit des Geschwindigkeitsmeßgeräts ist nach folgenden Prüfverfahren zu kontrollieren:
[...]
4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft: 40km/h, 80km/h sowie 120km/h oder 80% der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150km/h beträgt. Die Fehlergrenze des zur Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit verwendeten Kontrollgeräts darf nicht größer sein als +- 1,0%.
[...]
4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei Zwischenwerten muss zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit v1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit v2 folgende Beziehung bestehen:
0<=v1-v2<=v2/10+4km/h."
Diese Richtlinie ist spätestens ab dem 01. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kfz anzuwenden.
Für Kfz, die die vor dem 01.01.1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist §57 StVZO in der vor dem 01.08.1990 gültigen Fassung anzuwenden.