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Polizei wollte mich wegen Sidemarkers anhalten.

Verfasst: 25.11.2006, 23:49
von HJO
Heute morgen bog ich auf ne enge Strasse ein.
Promt kam mir n Peterwagen entgegen.

Fahrer hatte Fenster unten.Als ich auf seiner Höhe war,
streckte der Schutzmann den Schädel raus um einen
Blick auf meine Beleuchteten Sidemarker zu erhaschen.

Ich habe den direkte Blickkontakt zu ihm vermieden,um
etwaige Aufforderungen zum Anhalten entgegezuwirken.

Im Rückspiegel sah ich dann wie Bolizeiaudo die rote Ampel
missachtete,(ich hätte ihn anzeigen sollen) :twisted: um zu wenden.

Dies gelang ihm aber durch den Querverkehr nicht sofort.

Daraufhin habe ich Fersengeld gegeben weil ich mir wegen der
Rechtslage doch nicht ganz so sicher war,bzw. meine Geldbörse nicht
erleichtern wollte.

Und nun doch nochmal die Frage,die hier meines Wissens
nie so wirklich beantwortet wurde.

Sidemarker (die Originalen)erlaubt oder nicht?
Hier zwei Auszüge mit denen ich nicht so ganz klar komme!
Bürgerabzocker hat geschrieben: Seitenmarkierungsleuchten Spurhalteleuchten
Zweck: Eine Leuchte, die dazu dient, das Fahrzeug in der Seitenansicht
kenntlich zu machen.
Vorhandensein vorgeschrieben für Fahrzeug mit einer Länge > 6 m,
zulässig an Kfz mit einer
Länge <6 m Anzahl entsprechend dem vorgeschriebenen Abstand und der Fahrzeuglänge.
Farbe gelb Anordnung Höhe min. 250 mm über der Fahrbahn,Höhe max.
1500 mm über der Fahrbahn,
in Ausnahmefällen darf die Höhe max. 2100 mm betragen, der vorderste
Rückstrahler max. 3 m vom vorderen Fahrzeugrand, max. 3 m zwischen
den Rückstrahlern, in Ausnahmefällen darf der Abstand 4 m betragen, der
hinterste Rückstrahler max. 1 m vom hinteren Fahrzeugrand,
bei Kfz mit einer Länge <6m ist 1 Leuchte im vorderen Drittel ausreichend
Sichtbarkeit 10° nach oben und unten,min. 5° bei Anbauhöhe < 750 mm;
45° nach vorne und hinten Ausrichtung zur Seite.
Schaltung nur zusammen mit Begrenzungs-, Schluss-, Umrissleuchten
Kontrolle Einschaltkontrolle zulässig Quelle StVZO § 51a

Umrissleuchten nicht dreieckige Rückstrahler

Zweck:
Eine Leuchte, die so nahe wie möglich an den äußersten Punkten (Breite
über alles)
und so hoch wie möglich am Fahrzeug angebaut ist. Sie dient dazu, die
Breite über alles deutlich
anzuzeigen. Sie soll bei bestimmten Kfz und Kfz-Anh. die Begrenzungs-
und Schlussleuchten ergänzen
und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken..
Vorhandensein vorgeschrieben für Kfz und Anh. mit einer Breite > 2,1 m,
zulässig bei Fahrzeug mit einer Breite <1,8 m und <2,1 m Anzahl 2 von
vorn und 2 von hinten sichtbar Farbe vorne weiß, hinten rot
Anordnung bei Kfz vorne nicht unter dem unteren Rand der
Windschutzscheibe; symmetrisch zur Mitte; max. 400 mm vom äußeren
Fahrzeugrand;
Sichtbarkeit 5° nach oben und 20° nach unten;80° nach außen
Ausrichtung nach vorn und nach hinten
Schaltung nur zusammen mit Begrenzungs-, Schluss-, Umriss- und
Seitenmarkierungsleuchten
Kontrolle Einschaltkontrolle zulässig
Quelle StVZO § 51b

Verfasst: 25.11.2006, 23:53
von Gast
@hjo


achim schaue dir mal einen neuen BMW an ...egal ob 3er oder 5er...

die haben alle sidemaker ....sogar nach vorne siehste das gelbe licht von den blinkern nich...

also ich habe schon zig gesehen in dortmund ...die haben mich nicht angehalten...

würde denen auch dieses vorhalten...zumal ich ja einen US habe :-)

die haben arbeit damit und keine lust ..einen hier anzuhalten...



gruß michael

Verfasst: 26.11.2006, 00:23
von yves
Freunde... ich bleibe bei meiner Rechtsauffassung...

Sidemarkers sind bei Fahrzeugen ab 1,80m Breite erlaubt. Dem Probe fehlen dazu 2cm... Ob die grünen das wissen...?

Ach ja: Was ist mit den Volvos,z.B.480 Coupe... war der 1,80 breit???
alkoholisierte Grüsse

yves

Verfasst: 26.11.2006, 00:34
von rsobanski
yves hat geschrieben:Sidemarkers sind bei Fahrzeugen ab 1,80m Breite erlaubt. Dem Probe fehlen dazu 2cm...
Also Kotflügel ziehen und dann reichts. Oder ist das an den Spiegeln gemessen?

Verfasst: 26.11.2006, 01:12
von BM50181
Ne, nicht Spiegelmessung, Fahrzeugaussenkante ohne Spiegel ist der Wert, der auch in den Papieren steht.

Sidemarker sind erlaubt, steht doch in Deinem STVZO-Zitat, Achim.

Zig neue Autos haben das. ABER die können uns schon was, denn

entweder sind die Blinkerleuchten manipuliert und das entsprechende E-Zeichen für den Sidemarker fehlt, wie bei Dir Achim
oder haben keine E-Kennzeichnung, wie z.B. bei meinen.

So gesehen können die uns schon an den Karren pissen. Grundsätzlich sind Sidemarker in gelber ausführung aber erlaubt.

Gruß
Micha

Verfasst: 26.11.2006, 01:39
von Schiri
BM50181 hat geschrieben:
ABER die können uns schon was, denn

entweder sind die Blinkerleuchten manipuliert und das entsprechende E-Zeichen für den Sidemarker fehlt, wie bei Dir Achim
oder haben keine E-Kennzeichnung, wie z.B. bei meinen.

So gesehen können die uns schon an den Karren pissen.
So siehts aus, aber wenn sie damit ankommen, immer sagen, dass es n Import is und auf den Eintrag im Schein verweisen mit der In-Etwa-Wirkung für lichttechnische Einrichtungen.
Is natürlich kein Freibrief, hilft aber fast immer.

Verfasst: 26.11.2006, 02:11
von Sims
Schiri hat geschrieben:In-Etwa-Wirkung für lichttechnische Einrichtungen.
Is natürlich kein Freibrief, hilft aber fast immer.
Ja beim T22
Der Ecp hat das nicht mehr drin stehen!


Grüße
Simon

Verfasst: 26.11.2006, 03:33
von BM50181
Mich haben se schon rausgezogen, war ein bischen zu schnell damals. War noch mit dem 16V. Die netten herren hat das gar nicht interessiert...keine Nachfrage. Hab bezahlt für die Geschwindigkeitsübertretung und durfte weiterfahren trotz roter Blinker hinten und Standlichtblinkern, die ja noch ne Spurt auffälliger sind, als nur Sidemarker.

Gruß
Micha

Verfasst: 26.11.2006, 08:46
von HJO
Hi

Selbst wenn der Probe die erforderlich Breite erreichen würde,

die Blinker befinden sich ja nicht genau auf der Kante sondern eher

vorne.Ich vermute dies ist dem Polizisten aufgefallen.

Verfasst: 29.11.2006, 09:48
von ManTer
Hab zwar nen US-GT, glaube aber das das beim T22 gleich ist:

die ECPs haben extra weisses Standlicht, welches man in Deutschland haben muss.

Der GT hat das nicht und die Sidemarker ersetzen das Standlicht. Und da das beim GT alles original ist und dich keiner dazu zwingen kann das umzurüsten, da du den in etwa Kürzel hast und dein Auto vor 1998 erstzugelassen wurde.

Hatte da auch schon mal Stress mitm Tüff wegen, aber die haben das dann auch eingesehen.

mfg manuel

Verfasst: 29.11.2006, 15:54
von Dierk-mit-E
*LOL*

Sagt mal.....haben die "Bullen" bei Euch alle Langeweile ???????

Ts Ts Ts......schon komisch. Sowas fällt mir immer GAR NICHT auf.. :D :D :D

Dierk

Verfasst: 07.12.2006, 13:53
von Tom001
Ich glaub momentan kennen sich weder Staatsdiener noch "Otto-Normalpersonen" mit dem ganzen Beleuchtungsrichtlinien aus.

Schau mal z.B. die neuen Nutzfahrzeug Schlußleuchten von Hella an, MAN hat sie verbaut (wir haben auch so einen) und die leuchten richtig rot zur Seite hin weg! Wiegesagt, Volvo und Co. (PKW) haben die ja auch schon serienmäßig verbaut!

Gelbes Licht is ja zur Seite hin schon länger erlaubt. Die Nachrüstsätze kannste dir beim Conrad z.B. bestellen.


Ich selber hab auch hinten Sidemarker´s drin und zwar externe von der Mercedes ML-Klasse. Nicht mal den Tüv juckt des!

Verfasst: 07.12.2006, 13:59
von Gast
Tom001 hat geschrieben:Ich selber hab auch hinten Sidemarker´s drin und zwar externe von der Mercedes ML-Klasse. Nicht mal den Tüv juckt des!
Wie schauen die denn aus? Haste da vielleicht mal ein Foto davon? *neugierigbin* :D

Verfasst: 07.12.2006, 14:49
von BM50181
Da schliess ich mich an. Zeig mal ein Foto her...

Gruß
Micha

Verfasst: 08.12.2006, 16:26
von Tom001
Yo, Werd mich mal die nächsten Tage an´s Werk machen und meine Cam rauskramen und a Foddo machen :)