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Materialgutachten (wer kennt sich da aus) DRINGEND

Verfasst: 09.11.2006, 21:36
von Farei
ich habe seitenschweller bei ebay verkauft.... ist eine lange geschichte... nun kommt mir der käufer mit anwalt usw.....weil er seine seitenteile nicht eingetragen bekommt! lustig ..... ich muss nun beweisen das es auch ohne Materialgutachten geht.

meine frage an euch:
ein materialgutachten besagt doch nur die beschaffenheit des material u. festigkeit usw. aber nicht ob es an den probe gehört od. nicht

Um es sicher einzutragen zu bekommen brauch man ein tüv gutachten, oder?... richtig
also liegt es doch im ermessen des prüfers ob man den eintrag bekommt bei ein materialgutachten.
das heißt also wenn der tüv prüfer kein materialgutachten vorliegen hat ( nichts )
liegt das immer noch im ermessen des prüfers... oder hat man dan gar keine chance dann mehr!

Bitte um antworten

Verfasst: 09.11.2006, 22:07
von Keeno
es liegt soweit ich weiß immer im ermessen des prüfers ob du was eingetragen bekommst oder nicht. selbst ein materialgutachten ist keine garantie. teilegutachten muss vorhanden sein, dann macht er es glaub ich ohne beanstandung, verweigern könnte er es aber dennoch.

100%ig sicher bin ich mir da aber nicht.

genrell kann man also sagen es liegt auf jeden fall in seinem ermessen!

Verfasst: 09.11.2006, 22:16
von Benny
In nem Materielgutachten steht zwar meißt so gut wie nix drin, aber ohne diese, weiß der Prüfer ja nicht aus was für einem Materiel der Schweller ist und ob dessen Eigenschafften (wie es splittert usw.) den Anforderungen im Strassenverkehr genügen.
Es gibt aber mit sicherheit wieder Prüfer die sowas auch komplett ohne Gutachten eintragen, ist eben deren Ermessenspielraum.
Allerdings gibt es darauf keine Garantie. Nur mit nem Teilegutachten in dem das Fahrzeug aufgeführt ist darf die ein dazu befähigter Prüfer (DEKRA darf z.B. in Westdeutschland nicht alles) die Eintragung nicht verweigern (solange alle Auflagen erfüllt sind).

Ergo, ohne Materielgutachten im Normalfall keine Chance.
Mit kann es bei nem dazu ermächtigen Prüfer (auch beim TÜV dürfen nicht alle alles) klappen.

Alle Angaben wie immer natürlich ohne Gewähr. ;) Is eben nur meine Erfahrung und das was man mir beim TÜV sagte.

Verfasst: 09.11.2006, 22:32
von TheR34lHunter
Würd mal sagen es kommt ganz drauf an was du in deinem Verkaufstext stehen hattest!?
Kannste den Text mal schreiben?

Verfasst: 10.11.2006, 07:22
von Betze
Ohne Materialgutachten hast Du normalerweise ganz schlechte Karten.

Also, die Argumentationsstruktur..

selbst mit Materialgutachten wäre es schwierig gewesen und läge im Ermessen des Prüfers, deshalb ist es auch nicht schlimm, wenn gar keins dabei ist..

die Du verwendest, wenn ich das richtig lese, ist so sicher nicht richtig, da man mit Materialgutachten immerhin etwas eingetragen bekommt, ohne Materialgutachten legal eigentlich nichts, es sei denn, Du bezahlst um die 2500 Euro (O-Ton TÜFF) und hast zwei Teile (eines, um es zu zerstören).

Ich würde bei solchen Geschichten immer deutlich sagen, dass eine Eintragung so nicht möglich ist, zwar kriegt man dann weniger Kohle, hat aber weniger Streß.

Nimm die Teile doch zurück, wenn der so Streß macht und verkauf' sie nochmal. Oder hat er die schon lackiert?
Oder kannste noch ein Materialgutachten von der Firma besorgen?

Re: Materialgutachten (wer kennt sich da aus) DRINGEND

Verfasst: 10.11.2006, 07:46
von JoBeck
Farei hat geschrieben:ich habe seitenschweller bei ebay verkauft.... ist eine lange geschichte... nun kommt mir der käufer mit anwalt usw.....weil er seine seitenteile nicht eingetragen bekommt! lustig ..... ich muss nun beweisen das es auch ohne Materialgutachten geht.

meine frage an euch:
ein materialgutachten besagt doch nur die beschaffenheit des material u. festigkeit usw. aber nicht ob es an den probe gehört od. nicht

Um es sicher einzutragen zu bekommen brauch man ein tüv gutachten, oder?... richtig
also liegt es doch im ermessen des prüfers ob man den eintrag bekommt bei ein materialgutachten.
das heißt also wenn der tüv prüfer kein materialgutachten vorliegen hat ( nichts )

liegt das immer noch im ermessen des prüfers... oder hat man dan gar keine chance dann mehr!

Bitte um antworten
Hi

Soviel ich weiß , und die geschichte jetzt verfolgt habe , hast du doch dein Auto an jemanden hier aus dem Forum Verkauft........richtig ?

Wenn besagte Person hier im Forum ist , weiß er auch ganz genau wie es mit der eintragung von Tuningteilen für den Probe bestellt ist....

Und wenn derjenige so eine Masche abzieht , mit rechtsanwalt usw , ist unter aller Sau !! , Das ist ein Ober-Arschloch-mäßiges Verhalten !!!

Rein vom logischen gesunden Menschenverstand , wird er keine Chance haben vor gericht , es sei denn du hast ihm im Vertrag 100%ig zugesichert das er die Teile eingetragen bekommt !!
Nicht mal dann ! , denn er hat das Auto gekauft ohne eingetragene Teile , also war es ihm beim Kauf bewußt !.....
Außerdem : Privatverkauf , ohne Gewährleistung ! , es sei denn du hast es arglistig verschwiegen..

Wenn ne Rechtsschutzversicherung hast würde ich es drauf ankommen lassen !


MFG
Jo

Verfasst: 10.11.2006, 08:05
von Gast
Nee, ich glaube, es geht hier nur um die Seitenschweller! Er hat ja grschrieben:
ich habe seitenschweller bei ebay verkauft
Vom Probe steht da ja nichts - vielleicht waren es andere Seitenschweller oder er hat den Probe
nun doch ohne die (wenn ich mich richtig erinnere) unlackierten Seitenteile verkauft!

Verfasst: 10.11.2006, 08:30
von TheR34lHunter
Nochmal es kommt ganz darauf an was er in seinem Auktionstext stehen hatte!!!
Wenn der dem Verkäufer nicht irgendwelche Märchen erzählt hat,dann kann der Gegnerische ANwalt überhaupt nix machen!!!
Deswegen würd mich mal interessieren was er geschrieben hat!?

Verfasst: 10.11.2006, 18:14
von Farei
So hier ist die artikelnummer

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 8030609168

das problem ist ich habe die seitenteile ersteigert..... und habe sie nicht ausgepackt... und weiter versendet.... sowie denn artikel kopiert.

nun war kein materialgutachten dabei, wo mein käufer ausgepackt hat!!!

jetzt hab ich schon ein gerichtstermin am 7.12.06 KOPF SCHÜTTEL....

und der witz an der geschichte ist auch er hat nach der ersten mahnung schon neu schweller gekauft! hat er mir selber am telefon gesagt. ich sag euch eins der hat einfach kein bock mehr auf die schweller gehabt.... und macht sich jetzt einfach.

Jungs ich brauch jetzt unterstüzung wer kennt sich da aus?

der TyP muss doch wissen das es problem gibt wenn man solche dinger kauft... das wisst ihr doch alle..... so ein....ich darf mich nicht aufregen!
der sollte lieber die hände weg von seinen probe lassen. bestimmt ist das einer dem es spass mach vor gericht gehen!!! jetzt darf ich zu seinen gericht fahren ca. 300 km von mir weg! ( schreibt das gesetz vor )

Verfasst: 10.11.2006, 19:36
von Keeno
kannst du nicht so ein gutachten von schreiter bekommen wenn du die mal fragst und es dann nachreichen?

Verfasst: 10.11.2006, 20:40
von TheR34lHunter
Hast du ihm denn das Materialgutachten mitgeliefert?Weil im Text steht ja "materialgutachte -keine ABE..."
Steht ja eigentlich gross drunter das die Schreiter Sachen beim Tüv vorgeführt werden müssen und das es nicht immer klappen muss das wissen wir alle...
Lass dir das Gutachten schicken und gibs ihm!!Meiner Meinung nach is das sowieso ein Fehler seinerseits ne Klage einzureichen,der Richter lacht sich doch kaputt :D
Sag bei der Verhandlung einfach das gleiche wie hier und mach dem Richter klar,das es immer ne heikle Sache ist,bestimmte Teile eingetragen zu bekommen!!

ansonten kuck doch mal hier

http://www.anwalt.de/rechtsberatung/ziv ... p?mode=emb

Verfasst: 10.11.2006, 20:42
von Farei
hab gerade mit mein vater gesprochen der meinte auch wenn es schon knapp 1 jahr her ist .... besorge das ding, schicke es sein anwalt.....und sage hiermit ist der vertrag erfüllt .... jetzt haben sie alles , und tschüss!!

das nächste ist ja er sollte ja auch erstmal beweisen das es nicht dabei war!

Verfasst: 10.11.2006, 21:53
von Red_Corner
Keeno hat geschrieben:teilegutachten muss vorhanden sein
Falsch.....wenn nichma ein Teilegutachten vorhanden ist, MUSS EIN MATERIALGUTACHTEN da sein um den bestimmten Gegenstand whatever nach §21 einzutragen!

Verfasst: 10.11.2006, 23:44
von Hellspawn
was machst du eignetlich für nen Aufwand? Warum hast Du nicht einfach nach der ersten Nachfrage von ihm das Gutachten nachgeliefert? Oder eben die Schweller zurückgenommen? Der Stress jetzt kostet Dich deutlich mehr, als die Schweller wert sind, ganz egal, wie's ausgeht.

Verfasst: 11.11.2006, 09:41
von SnowCat
Das Ganze ist vom Käufer so oder so ne ausgemachte Sauerei. Man hätte sich alles sparen können wenn da mal ne Anfrage per Mail gekommen wäre. Ein Materialgutachten anzufordern kostet einen Anruf ! Und es ist nicht fair so einen Zwergenaufstand zu veranstalten. Sollte es wirklich einer aus dem Forum sein ist das Ganze noch ekeliger. Denn bis jetzt hatte ich immer den Eindruck, das man sich hier untereinander hilft und nicht sich gegenseitig fertig macht. Außerdem wird sich jeder Richter an den Kopf fassen.Das Ganze ist ein Jahr her, dann geht es um "Kleingeld". Bei der Ganzen Sache wird nichts rauskommen. Außer das die Nerven von Farei platt sind. Wegen solcher Idioten hab ich bei eBay aufgehört.Mir sind meine Nerven zu Schade dafür.

LG SnowCat :nails: