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Pocket Bikes+Haftung+Unfall

Verfasst: 25.08.2006, 10:51
von JoBeck
Hi Leute

Vorweg :
hab kein Pocket bike , werde mir auch keines zulegen....

Problem :
Wohne in eioner Siedlung und die nachbarskids sind grad auf dem Trichter das jeder entweder mit seinem aufgemotzten Roller oder mit irgendwelchen Pocket-Bikes durch die gegend heizen...

Gestern hätte ich fast einen Pocket-bike fahrer überfahren...
wollte abbiegen , er kam mir mit mindestens 60 entgegen , ohne Helm oder schutzkleidung.....
Er konnte grad so ausweichen....

Frage :
Wer haftet bei solchen Unfällen ? , nehmen wir mal an , ich hätte ihn mitgenommen bzw überfahren , und er hätte es nicht überlebt ....
kann mann in so einem Fall gesetzlich belangt werden , als KFZ führer ??


Jo

Verfasst: 25.08.2006, 11:20
von Gast
Jein!
Ich denke mal, du bist da ähnlich dran, wie bei einem Fußgänger, Fahrradfahrer oder Skater (egal, ob Skateboard oder Inlineskate).
Andrerseits bewegt sich derjenige mit einem nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Fahrzeug auf einer öffentlichen
Staße - ohne Schutzkleidung mit dem Tempo und den (kaum vorhandenen) Sicherheitseinrichtungen wie Bremse, Spiegel,
Licht. Dem unterstelle ich jetzt zunächst einmal grobe Fahrlässigkeit, bzw. sogar Vorsatz, da sicher jeder 15+jährige heutzutage ganz
genau im Klaren ist, was er tut, wenn er mit so nem Teil auf der Staße fährt!

Und damit bist du eigentlich schon raus, bzw. bleibst u.U. auf deinem verkratzen und blutverschmierten Kotflügel sitzen.
Ich denke, da gibt es wohl noch keine, oder nicht ausreichend publizierte Gerichtsurteile, was wann wie warum wer haftet -
aber die werden - genau mit der von dir beschriebenen Situation - bestimmt nicht mehr lang auf sich warten lassen!

Und dann heisst es abwarten!

Verfasst: 25.08.2006, 11:52
von turboLARRY
hi
also dabei müßte normal der pocket fahrer voll haften. er fährt ohne schutzkleidung und auf dem pocket bike zusätzlich noch ohne führerschein und ohne betriebserlaubnis. glaub das erfüllt dann sogar schon den vorsätzlichen gefährlichen eingriff in den straßenverkehr und ist ne straftat. von fahrlässigkeit kann ja in dem fall keine rede mehr sein. ist auch so, wenn du besoffen autofährst. ist dann automatisch keine fahrlässigkeit mehr wenn was passiert sondern vorsatz.

MfG

Verfasst: 25.08.2006, 12:30
von Pit
Ich denke mal, Jay hat Recht.

Der Kollege auf'm Pocket-Bike verhält sich zwar nicht gerade nach StVO, aber Du als Autofahrer bekommst hier wahrscheinlich immer eine Teilschuld, da Du jederzeit in der Lage sein solltest, Gefahren aus dem Weg zu gehen bzw. rechtzeitig anzuhalten.

100% Recht bekommste nur noch, wenn Dein Auto ordnungsgemäß abgestellt ist und Dir jemand reinfährt.

Aber das kann Dir jemand aus der Versicherungsbranche sicher besser erklären.

Verfasst: 25.08.2006, 12:32
von BM50181
KLeinen Anruf bei den Bullen, die sind total schaf auf diese Pocketbike Fahrer auf öffentlichen Strassen.

Hier hatte ich auch mal einen, der hatte sein kleines Kind vorne mit drauf...ich dachte ich spinne. Bullen haben ihn leider nicht bekommen :evil:

Gruß
Micha

Verfasst: 25.08.2006, 12:33
von Gast
Da Pocket Bikes aber nicht zugelassen sind, genausowenig wie z.B. das Fehlen eines Helmes, könntest du ja bei der Polizei anrufen und denen den Fall schildern.
Ich meine, ich bin kein Spießer und würde sowas eigentlich nicht machen, aber wenn es schon zu beinahe Unfällen kommt, hätte ich kein Problem damit!

Verfasst: 25.08.2006, 13:27
von Gast
Pit hat geschrieben:Ich denke mal, Jay hat Recht.
...
Aber das kann Dir jemand aus der Versicherungsbranche sicher besser erklären.
Hab ich doch! ;) Und den Vorsatz hab ich ja auch erwähnt!

Verfasst: 25.08.2006, 13:46
von Probler
Im Strassenverkehr gilt ja auch der Grundsatz, besondere Aufmerksamkeit und Schutz gegenüber dem schwächeren Verkehrsteilnehmer. Es gilt aber auch, wer sich selbst an die Regeln hält, darf davon ausgehen, dass die anderen das auch tun. Natürlich im Zweifelsfall ausgenommen...

Ich denke aber mal, mit einem halbwegsvernünftigen Anwalt gehst du absolut ohne Schuld aus dem wie oben geschildertem Fall. Also Autofahrer kannst du ein Poketbike weder gescheit sehn oder einschätzen.

Verfasst: 25.08.2006, 14:09
von Hellspawn
natürlich muss man damit rechnen, dass von irgendwo ein kleines Kind angelaufen kommt oder so. Blos rennen die kleinen Kinder nicht mit 60km/h. Also ich denke, da stehen die Chancen ganz gut, dass man keine Probleme bekommt. Kann halt höchstens sein, dass du auf dem eigenen Schaden hocken bleibst, da der Pocketbikefahrer ja nicht versichert ist und wenn da nix zu holen ist, haste erstma Pech.

Verfasst: 25.08.2006, 14:21
von Probler
Bei der steigenden Anzahl von Poketbikes wirds da bestimmt bald einige Urteile geben.

Verfasst: 25.08.2006, 14:30
von RedEagle
Probler hat geschrieben:Im Strassenverkehr gilt ja auch der Grundsatz, besondere Aufmerksamkeit und Schutz gegenüber dem schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Genau, Jay fährt ja nur einen 16v, also ist er der Schwächere :croud:

Aber mal Spaß beiseite, selbst wenn der Pocket Bike Fahrer die Schuld trägt - auf Deinem Schaden bleibst Du vermutlich sitzen. Wenn er eine Privathaftpflicht haben sollte, wird die nicht zahlen, da es in den Versicherungsbedingungen eine entsprechende Ausschlußklausel für das Führen von Kfz gibt. Also kannst Du nur hoffen, dass er genug Kohle hat.

Gruß Uwe

Verfasst: 25.08.2006, 14:39
von Gast
RedEagle hat geschrieben:
Probler hat geschrieben:Im Strassenverkehr gilt ja auch der Grundsatz, besondere Aufmerksamkeit und Schutz gegenüber dem schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Genau, Jay fährt ja nur einen 16v, also ist er der Schwächere :croud:
:P Bist ja nur neidisch, weil ich weniger Steuern bezahlen muss und weniger Sprit verbrauche! :P ;O)
RedEagle hat geschrieben:Wenn er eine Privathaftpflicht haben sollte, wird die nicht zahlen, da es in den Versicherungsbedingungen eine entsprechende Ausschlußklausel für das Führen von Kfz gibt. Also kannst Du nur hoffen, dass er genug Kohle hat.
DAS wäre vielleicht ein Ansatzpunkt - soweit ich das im Kopf habe, gibt es eine "Motorklausel", die
diverse motorgetriebene Fahrzeuge ausschliesst! Ausnahme: Nicht versicherungspflichtige
Fahrzeuge, wie z.B. Aufsitzrasenmäher! Aber da werde ich am Montag in der Arbeit nochmal
nachforschen - also erinnert mich dann bitte Montag nochmal dran! :D[/b]

Verfasst: 25.08.2006, 14:48
von RedEagle
Jay-16V hat geschrieben: DAS wäre vielleicht ein Ansatzpunkt - soweit ich das im Kopf habe, gibt es eine "Motorklausel", die
diverse motorgetriebene Fahrzeuge ausschliesst! Ausnahme: Nicht versicherungspflichtige
Fahrzeuge, wie z.B. Aufsitzrasenmäher! Aber da werde ich am Montag in der Arbeit nochmal
nachforschen - also erinnert mich dann bitte Montag nochmal dran! :D[/b]
Ein Poket Bike wäre aber, wenn es eine Zulassung hätte, versicherungspflichtig. Es sei denn, es kann nicht schneller als 6 km/h fahren.

Gruß Uwe

Verfasst: 25.08.2006, 14:51
von Gast
Das mein ich ja, sorry - schreib schon zu sehr fachchinesisch, aber jetzt is ja WE!
Motorklausel:
Versichert is NICHT:
Führen von mortorgetriebenen Fahrzeugen
AUSNAHME:
NICHT versicherungspflichtige Fzg, z.B. Rasenmäher
:arrow:
Rasenmäher ist versichert, also evtl. auch Pocketbike!

Verfasst: 25.08.2006, 15:45
von RedEagle
Das Pocket Bike ist definitiv in der Privathaftpflicht nicht drinn.

Beispiel Elektroroller. Es gibt welche mit und ohne Zulassung. Einer mit Zulassung unterliegt der Versicherungspflicht und bekommt ein Versicherungskennzeichen. Den Elektroroller ohne Zulassung darf man im öffentlichen Verkehrsraum nicht führen. Da es sich um ein motorgetriebenes Fahrzeug mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 6km/h handelt, würde er aber dennoch der Versicherungspflicht unterliegen.

Gruß Uwe