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Reifen in jeder Größe möglich !
Verfasst: 17.06.2006, 15:33
von Dierk-mit-E
Hidiho...
anbei mal die neuesten blau/silbernen *g* News:
Reifenkontrolle nicht mehr möglich:
Aus gegebenen Anlaß wird darauf hingewiesen, daß in den neuen Kraftfahrzeugbriefen/scheinen die Reifengröße nicht ersichtlich ist. Bei Kontrollen ist so zu verfahren, als ob die aufgezogene Größe auch zugelassen sei.
Zu kontrollieren ist nur noch die ABE der Felge und ob die Reifengröße mit den Freigaben übereinstimmt.
Einzige Ausnahme: es ist EINDEUTIG erkennbar, daß die Reifengrößen nicht zu dem Fahrzeug gehören können.
Dierk sagt dazu: Prima. 295er vorn, 345er hinten ! Lambo-Feeling....
Schönes WE
Nachtrag: Und die ABE findet man wunderbar im Internet...druckst Du...fertig (hat gerade 'n Kollege gemacht. 195er auf nem 50 PS Golf II)
Verfasst: 17.06.2006, 17:11
von Hoernchenmeister
Wie sieht das jetzt aus ?
Wenn ich mit Reifen und Felgen rumfahre, die nicht eingetragen sind. Die Bullen halten mich an und fragen. Was sage ich dann ? Ich sage z.b. die sind eingetragen. Und dann sagen mir die Bullen, ich soll mit ner Bescheinigung bei denen vorbeikommen. Was dann ? Dann wäre man doch etwas sch**** dran , oder ?
Außerdem hab ich so ne alte vom Amt gefragt , die hat gesagt, man muss bei der Zulassungsstelle vorbeischauen und es für 10,xx € eintragen lassen.
Wo steht das dann drin ? Im Brief oder im Schein ?
Verfasst: 17.06.2006, 17:29
von Dierk-mit-E
Oh oh oh...
das man immer alles doppelt schreiben muss:
In den NEUEN (!) Fahrzeugscheinen steht nichts mehr.
Die ABE (!) ist immer mitzunehmen vorzuzeigen.
Eingetragen wird in der Regel NICHTS mehr.
Ergo: KEINE ABE, keine Reifen. ABE für Felgen Ford Probe vorhanden: Reifengröße egal.
Dierk
Verfasst: 17.06.2006, 17:51
von Martin
Wie will die Polzei erkennen, wenn man keine Serienfelgen drauf hat ?
Gruß
Martin
Verfasst: 17.06.2006, 18:08
von Sims
Martin hat geschrieben:Wie will die Polzei erkennen, wenn man keine Serienfelgen drauf hat ?
Gruß
Martin
Naja auf den meisten serienfelgen steht ja der Fahrzeughersteller drauf, oder eine dem Hersteller gehörende Tuningfirma, zb. ABT, WOLF, Brabus, AMG ect. Ich denke mal das die dann nichts weiter sagen. Und ne AMG Felge auf nem Probe wird sicherlich jedem Polizisten negativ auffallen, und er möcht ne ABE haben. Es sei denn der Polizist hat keine Ahnung und du erzählst ihm das AMG jetzt zu Ford gehört und die Felgen ne neuentwickling von AMG speziell für den Probe sind! Könnte unter Umständen Klappen!
Amg auf mercedes, zu 99% legal, also kein nachfragen mehr nötig, da original felge.
Oder liege ich falsch?
Grüße
Simon
Verfasst: 17.06.2006, 18:36
von Benny
Irgendwie versteh ich das ganze hier gerade nicht. Ist doch eigentlich genauso wie früher. Wenn man ne ABE für die Felgen hat brauchte man sie auch früher nicht eintragen zu lassen, musste die ABE aber mitführen. Da es für den Probe aber keine ABE für Felgen größer 16" gibt muss man also alle Felgen ab 17 Zoll eh eintragen lassen. Dabei wird dann auch gleich die Reifengröße eingetragen und das war früher so und ist heute doch genauso. Wo soll da jetzt der große Unterschied sein? Oder hab ich da was falsch verstanden? Und eine Originalgröße steht ja auch im neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 drin, für alle weiteren wurde mir empfohlen den alten Fahrzeugbrief als Kopie mitzuführen. Oder meintet ihr genau das, dass man jetzt auf die Originalfelgen so gut wie jede Reifengroße aufziehen kann weil nur noch eine Kombination in der Zulassungsbescheinigung steht? Aber wer will schon 285er Reifen auf ner 7" breiten Felge?
Verfasst: 17.06.2006, 19:22
von Flo
mal ne frage....
ich hab auf meinen roten
185/60 r14 eingetragen, aber auf ford alufelgen auf ET 32, 6JJ H2
ich hab aber jetzt neue felgen drauf es ist alles gleich bist auf die ET
neue maße:
185/60 r14 auf Ronal LZ , ET 38 , 6JJ H2
abe ist leider nur vom escort vorhanden, der aber mit meinem orion baugleich ist...
ist des jetzt schlimm , muss ich eintragen ?
Verfasst: 17.06.2006, 19:57
von Benny
Wenn sie keine ABE für den Orion haben musst du sie eintragen, egal ob die beiden baugleich sind oder nicht.
Verfasst: 18.06.2006, 00:45
von Flo
des ja voll doof
vorallem ändert sich ja nur um 6mm
So, hier ist so ein neuer Schein.
Verfasst: 18.06.2006, 11:45
von kawa-sack
Verfasst: 19.06.2006, 11:06
von Christoph-Stefan
Darf ich nochmal ganz blöd fragen:
Bitte nehmt Rücksicht auf mein hohes Alter, ich komme mit diesem neumodischem Plün nicht klar:
Ich habe noch die alten Papiere. Dort ist die Serienbereifung eingetragen. Dann hab ich noch eine Bescheinigung von der Dekra, dass ich 17" Felgen mit 205/45/17 fahren darf. Im Gutachten für diese Felgen steht auch die Grösse 225/45/17 als Bereifungsmöglichkeit. Wenn ich jetzt 225er draufziehen lasse, und mir neue Papiere hole, brauche ich die 225er nicht mehr durch die Dekra/Tüv abnehmen lassen weil ich neue Papiere habe und die Grösse im Tüv-Gutachten auftaucht?
Wenn ich die alten Papiere aber behalte, muß ich eine Abnahme durchführen lassen?
Ich komm nicht klar.... alles sehr verwirrend
Verfasst: 19.06.2006, 11:54
von momanu
quatsch....
bei mir sind sowohl die 18er rad reifen kombi,
die 17er rad reifen kombi... und die ford winterreifen eingetragen!!!
und es werden einzelabnahmen prinzipiell immer eingetragen...
also zb. meine schweller, luftfilter usw......
und ich habe die neuen papiere....dank wiederzulassung
dieses jahr im april
Re: Reifen in jeder Größe möglich !
Verfasst: 19.06.2006, 12:36
von Gast
Kinder, steitet doch hier nicht rum, sondern GLAUBT es halt einfach mal, wenn einer von der Rennleitung,
von den Grün/Weißen bzw. je nach Region Grün/Silbernen, von den Bullen, wortwörtlich
einer von der
P O L I Z E I, ein
P O L I Z I S T euch was sagt und lest das auch richtig:
Dierk-mit-E hat geschrieben:Hidiho...
anbei mal die neuesten blau/silbernen *g* News:
Reifenkontrolle nicht mehr möglich:
Aus gegebenen Anlaß wird darauf hingewiesen, daß in den N E U E N Kraftfahrzeugbriefen/scheinen die Reifengröße nicht ersichtlich ist. Bei Kontrollen ist so zu verfahren, als ob die aufgezogene Größe auch zugelassen sei.
Zu kontrollieren ist nur noch die ABE der Felge und ob die Reifengröße mit den Freigaben übereinstimmt.
Einzige Ausnahme: es ist EINDEUTIG erkennbar, daß die Reifengrößen nicht zu dem Fahrzeug gehören können.
Dierk sagt dazu: Prima. 295er vorn, 345er hinten ! Lambo-Feeling....
Schönes WE
Nachtrag: Und die ABE findet man wunderbar im Internet...druckst Du...fertig (hat gerade 'n Kollege gemacht. 195er auf nem 50 PS Golf II)
Wie es bei den alten Rad-/Reifenkombis ist oder was man alles eintragen
kann und was man eintragen muss, hat doch damit nix zu tun!
Verfasst: 19.06.2006, 13:05
von Benny
@Jay-16V: Dann sieh dir doch mal die von kawa-sack geposteten Zulassungsbescheinigung Teil 1 an. Was sieht man da unter 15.1 und 15.2? Richtig, die originale Reifengröße.
Bei kawa-sack sind sogar (im Gegensatz zu meinem Teil1) die 205/55R16er unter Punkt 22 auch noch aufgeführt, also stehen alle serienmäßig erlaubten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Da eintragungspflichtige Felgen + Reifen eh unter 22 stehen weiß ich nicht was da an Reifengrößen nicht ersichtlich sein soll. Deshalb ja überhaupt meine Nachfrage, würde mich freuen wenn Dierk da was zu sagen würde.
@Christoph-Stefan: Soweit ich weiß musst du die Felgen mit den 225/45/17er Reifen nochmal komplett neu eintragen lassen. Kann aber sein das der TÜV-Prüfer gnädig ist und dir weniger Geld abnimmt. Beim nächsten mal gleich bei der ersten Eintragung darauf hinweisen ob er nicht gleich alle Reifenkombinationen aus dem Gutachten einträgt. Klappt manchmal.
Verfasst: 19.06.2006, 13:30
von Christoph-Stefan
Ok, vielen dank für die Antworten.
@Benny: hab ich damals versucht, leider war der Prüfer nicht sehr gnädig. Wenn ich mal andere Reifen drauf hab muß er mir das neu eintragen......grummel