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A1-Garantie Autohausgebunden?

Verfasst: 03.05.2006, 13:40
von Saku
Hiho Leuts...

Es gab mal einige Beiträge über die A1-Garantie, die ich leider nirgendwo mehr auffinden kann. Da wir nun hier einige Spezialisten diesbezüglich haben, frage ich einfach mal in die Runde:

Besteht bei einem Fahrzeug mit A1-Garantie die Verpflichtung, beim Autohaus sämtliche Durchsichten durchführen zu lassen, oder ist jede MEISTER-Werkstatt authorisiert?

Laut meinen Auskünften, ist diese Garantie laut der EU-Richtlinien auch wirksam, wenn man eben von einer unabhängigen Werkstatt mit Meistertitel die Durchsichten hat durchführen lassen.

Wäre prima, wenn jemand der sich auskennt was dazu sagen könnte!

CU
Sascha

Verfasst: 03.05.2006, 14:16
von BM50181
Das ist richtig, es muss nicht beim Händler gemacht werden, auch nicht beim Händler, wo man den Wagen gekauft hat.

Es muss eine Meisterwerkstatt sein, das reicht.

Gruß
Micha

Verfasst: 03.05.2006, 15:08
von Satanas
Deinen A1-Garantievertrag musst du vorlegen, der Rest sollte kein Problem sein.

Verfasst: 03.05.2006, 16:05
von Saku
BM50181 hat geschrieben: Es muss eine Meisterwerkstatt sein, das reicht.

Gruß
Micha
Genau das wollte ich hören! Danke Jungs! :)

CU
Sascha

Verfasst: 03.05.2006, 16:51
von Degsterx
Also das heißt ich kann mein Auto in der Garantie-Zeit auch bei ner Hinterhofswerkstatt reparieren lassen und des läuft dann über die Garantie oder was?

Verfasst: 03.05.2006, 17:02
von Benny
Mir hat man damals gesagt, das ich mir vorher ne Freigabe von der Werkstatt bei der die A1-Garantie ausgestellt wurde geben lassen muss. Ob das wirklich so stimmt weiß ich aber nicht da ichs nie gebraucht hab.

Verfasst: 03.05.2006, 19:07
von BM50181
Hinterhofwerkstatt NICHT. Es muss eine Meisterwerkstatt sein, unter Hinterhofwerkstatt verstehe ich was anderes.

ich habe damals meinen Mondeo bei Opel gekauft und bin dann im Garantefall zu Ford, was soll ich auch bei Opel und die haben sich dann mit Opel kurzgeschlossen und fettisch.

Sollte aber im garantievertrag irgendwo stehen, welche Voraussetzungen man erfüllen muss um Garantie beanspruchen zu können.

Gruß
Micha

Verfasst: 03.05.2006, 22:22
von Proberunner
Bei mir stand eben etwas von der Entfehrnung drinn...
Und Bescheid sollte ich auch erst geben, soll etwas mit der Versicherung (von dem Garantiegebenden Händler) sein...Die sichern sich anscheinend gegen sowas auch schon ab... :shock:
Mein Fazit: Verkauf der Händler nen Schrottkübel und muß danach eineiges einrichten, steigt die Premie - immer noch billiger als auf den Kosten sitzen zu bleiben...
Habe ich auch noch nie gehört

HALT: Ist beim Reanult so, habe meinen nicht vom Ford !