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vorfahrt genommen und leichter sach und personenschaden?

Verfasst: 08.03.2006, 09:57
von brilli
hallo

was kann mir von behördlicher seite noch passieren?sprich punkte oder
bußgeld weiß da jemand bescheid wie sowas abläuft?wäre über gewisse
erfahrungswerte erfreut! :D

mfg brilli

Verfasst: 08.03.2006, 10:25
von Betze
War die Polizei da? Die können Dich dann an Ort und Stelle verwarnen und eventuell mußt Du etwas zahlen, so habe ich das einmal erlebt (als Mitfahrer), da ging es auch um Vorfahrt, allerdings ohne Personenschaden.

Wenn die Polizei da war und nichts gesagt hat, muss das nichts heißen, aber vielleicht hast Du ja Glück gehabt. Aber wahrscheinlich kommt das dann schriftlich..

http://www.bussgeldkataloge.de/

Sonst guck' da mal, dass kann u.U. mit Gefährdung bla, bla, bis 7 Punkte hochgehen, habe ich gesehen.

Verfasst: 08.03.2006, 10:39
von RA
Hi!

Wenn es zu Personenschaden kam, das auch durch die Polizei aufgenommen wurde, kommt es zu einer Gerichtverhandlung (Strafanzeige) unabhängig, ob die/das "Opfer" Anzeige erstattet...das wäre dann zivilrechtlich!

Also wird noch etwas auf dich zu kommen.... :(

Bye!
RA

Verfasst: 08.03.2006, 10:39
von Blondie
Schau mal hier. In dem Forum kann dir sicherlich jemand weiterhelfen.

Guck

Verfasst: 08.03.2006, 12:30
von JoBeck
Hi

Definiere mal Blechschaden und Personenschaden.....
Bei ner Delle im Kotflügel kommt es wohl kaum zu nem Personenschaden...

Kommt drauf an was sie dir anhängen....
Im schlimmsten fall ist es ne Straftat.
z.b Straßenverkehrsgefärdung durch grob verkehrswiedrige und Rücksichtslose Vorfahrtsmißachtung.
= 7 Punkte...

Meine erfahrung :
30er zone , war mit etwa 40-45 unterwegs , Vorfahrtberechtigten nicht gesehen , es kam zum crash....
Der Beifahrer des Unfallgegners hatte ne platzwunde.
mehr nicht.....

Die Folge war :
Anklage wegen Straßenverkehrsgefärdung , Fahrlässige Körperverletzung usw....
9 Monate Fahrverbot , 7 Punkte...
50 Tagessätze a 50 Euro....
= 2500 Euro......

Ich konnte trotz gutem Anwalt , nichts dagegen tun , im Gegenteil , wäre es zu ner Verhandlung gekommen , hätte ich mit mehr rechnen müssen....



Jo

Verfasst: 08.03.2006, 12:55
von brilli
mensch macht mir keine angst,ist mein erster unfall! :cry:
also es ist so passiert ein radfahrer kam von rechts(briefzusteller PIN-AG!)
und ich wollte gerade abbiegen nach rechts,er wiech aus und ich berühte ihn leicht und stand dann!der fahrradfahrer ist gestürzt,hat sich aber äußerlich
nicht verletzt,er wird nur ein paar blaue flecken haben!sein fahrrad hatte
nur lackabschürfungen und keine achten oder so war also fahrbereit!
der schaden beim mir war das er mir mit seiner pedale den l.blinker
rausgerissen und ein kleines loch im stoßfänger sonst erstaunlich gering der schaden! :? meiner meinung ist die schuldfrage nicht ganz eindeutig!weil der
radfahrweg bis zur die ecke beidseitig befahrbar ist und dort auch ende er
müßte an der stelle nach gegenüber wechseln,sonst würde er auf der falschen seite fahren,es war da auchmal eine makierung die drauf hinwies die ist jetzt weg!aber dafür ist das verbotszeichen noch da,die die geradeausfahrt verbietet!heikle sache was dabei rauskommt,bestimmt zu gunsten des fahrradfahrers!die polizei meinte vorort,den rest erledigen die versicherungen!

mfg brilli

Verfasst: 08.03.2006, 12:55
von Endlich Probe
JoBeck hat geschrieben:Hi

Definiere mal Blechschaden und Personenschaden.....
Bei ner Delle im Kotflügel kommt es wohl kaum zu nem Personenschaden...

Kommt drauf an was sie dir anhängen....
Im schlimmsten fall ist es ne Straftat.
z.b Straßenverkehrsgefärdung durch grob verkehrswiedrige und Rücksichtslose Vorfahrtsmißachtung.
= 7 Punkte...

Meine erfahrung :
30er zone , war mit etwa 40-45 unterwegs , Vorfahrtberechtigten nicht gesehen , es kam zum crash....
Der Beifahrer des Unfallgegners hatte ne platzwunde.
mehr nicht.....

Die Folge war :
Anklage wegen Straßenverkehrsgefärdung , Fahrlässige Körperverletzung usw....
9 Monate Fahrverbot , 7 Punkte...
50 Tagessätze a 50 Euro....
= 2500 Euro......

Ich konnte trotz gutem Anwalt , nichts dagegen tun , im Gegenteil , wäre es zu ner Verhandlung gekommen , hätte ich mit mehr rechnen müssen....



Jo
Ein Fahrverbot von 9 Monaten? Das wird wohl ehr eine Fahrerlaubnissperre gewesen sein oder :roll:

Verfasst: 08.03.2006, 14:39
von ManTer
Wenn die Versicherungen den Rest erledigen, denke ich mal, dass von der Polizei nix mehr kommt. Ansonsten hätten die dir das auch mitgeteilt.
Der Radfahrer wird mit Sicherheit ne Teilschuld bekommen (damit vermute ich mal, dass jeder seinen Schaden selbst Löhnen muss).
Solange dich dann der Radfahrer nicht noch im Nachhinein auf Schmerzensgeld verklagt (Was er wohl kaum machen wird, denn ansonsten würde er dir das schon mitgeteilt haben) passiert dir nicht viel.
Ich wünsche dir auf jeden Fall, das es bestmöglich für dich ausgeht.
mfg manuel

Verfasst: 08.03.2006, 18:13
von brilli
RA hat geschrieben:Hi!

Wenn es zu Personenschaden kam, das auch durch die Polizei aufgenommen wurde, kommt es zu einer Gerichtverhandlung (Strafanzeige) unabhängig, ob die/das "Opfer" Anzeige erstattet...das wäre dann zivilrechtlich!

Also wird noch etwas auf dich zu kommen.... :(

Bye!
RA
also der beamte hat den fahrradfahrer gefragt ob er verletzt sei,er sagte nein!die polizei machte auch keine fotos oder ähnliches(unfallskizze)!
der poplizeibeamte meinte nur den rest machen die versicherungen!
ich hatte mich ja noch 1 1/2 std mit dem fahrradfahrer unterhalten bis die polizei kam er sah das ganz locker!


mfg brilli

Verfasst: 08.03.2006, 19:13
von RA
Hi!

Also wenn der Radfahrer nicht angegeben hat, er sei verletzt, später auch nicht ins KH/ zum Hausarzt gefahren ist, gab es keinen Personenschaden! Basta!

Was nicht protokoliert wurde, ist auch nicht gewesen! 8)

Also ein wenig "Angst" fällt damit sicherlich flach! :wink:

Gruss!
RA

Verfasst: 08.03.2006, 19:22
von brilli
RA hat geschrieben:Hi!

Also wenn der Radfahrer nicht angegeben hat, er sei verletzt, später auch nicht ins KH/ zum Hausarzt gefahren ist, gab es keinen Personenschaden! Basta!

Was nicht protokoliert wurde, ist auch nicht gewesen! 8)

Also ein wenig "Angst" fällt damit sicherlich flach! :wink:

Gruss!
RA
naja zum arzt wollte er danach noch fahren,wegen seinem arbeitgeber
war ja ein arbeitsunfall!

mfg brilli

Verfasst: 08.03.2006, 22:20
von Dierk-mit-E
Nabend Jungs und Mädels....

und sorry....hier herrscht doch teilweise gefährliches Halbwissen ! :D :D :D

Ich kläre mal nach eigenen Gebräuchen und Erfahrungswerten und Tatbestandskatalog (!) auf, unabhängig von dem Fall oben:

1. Vorfahrtverletzung kostet mit VU genau 60 Euro und 3 Punkte, wenn es durch Verkehrszeichen oder "rechts vor links" geregelt war.

2. Die Körperverletzung (muss von Amts wegen eingeleitet werden) ist IMMER fahrlässig (es sei denn, man sagt, man wollte den umfahren :) ). Bei der Geschichte oben wird sie zu 99 % eingestellt wegen Geringfügigkeit eingestellt oder gegen kleine Geldbuße für einen gemeinnützigen Verein.

Sollte der Radfahrer nichts gesagt haben, umso besser. Solange er es der Polizei nicht nachmeldet, wird auch keine Anzeige gefertigt.

Dann will er wohl nachträglich etwas Schmerzenzgeld. Ist eh Sache der Versicherung, genau wie die Schadensregulierung.

Zu dem anderen Fall: Sorry....was war das denn für ein Anwalt ???? Straßenverkehrsgefährdung ??? Hä....wie jetzt. Keiner der "7 Todsünden" gemäß StGB war da erfüllt. und trotzdem verurteilt....naja....leichte Zweifel angemeldet....

CU Dierk

Verfasst: 09.03.2006, 08:52
von brilli
hallo Dierk

danke für deine aussage,die macht mir echt mut! :)
du bis doch bei der polizei?
der polizist sagte auch zu mir das regelt jetzt die versicherung!



mfg brilli

Verfasst: 09.03.2006, 10:32
von Saku
Dierk-mit-E hat geschrieben:...(es sei denn, man sagt, man wollte den umfahren :) ). ...
Muharhar... die Gesichter würde ich gern sehen, wenn man das sagt. Aber an solch einer Stelle zu scherzen bedarf einer Menge Mut - oder Wahnsinn... :lol: Hinterher glaubt einem dann keiner mehr, dass es doch versehentlich war.

Ärgerlich ist nur, dass Radfahrer zuweilen einen gewissen Narrenfreiheit haben. Sie sollten genauso hart bestraft werden, wie ein PKW-Fahrer, wenn es zu Regelverstößen kommt.

(Wie damals bei der Fahrschule: "Sie sehen einen Radfahrer vor sich herfahren. Was tun sie?" - Ich steige aus dem Fahrzeug, steche die Reifen platt und brenne die Kiste an. Anschliessend zerreisse ich meinen Führerschein und laufe heim... " :lol: )

Naja... Viel Glück Brilli. Und mach Dich im Vorfeld nicht so fertig. Hektisch werden kannst Du jederzeit noch...

CU
Sascha

Verfasst: 10.03.2006, 15:44
von Dierk-mit-E
@Brilli.....

1. Stimmt....zick..zack..Bullenpack... *LOL*.

2. Was ich ganz vergaß: wenn der Porzelist gesagt hat, es regelt die Versicherung, steht auch keine Anzeige wegen Körperverletzung im Raum. DENN DANN hätte er Dich belehren müssen, daß ein Strafverfahren eingeleitet wird (und Du die Aussage verweigern kannst, daß Recht hast, bewußtlos zu sein...äh...meine, einen Anwalt zu nehmen) usw. usw.

Also Kopf hoch...wird schon !!!

CU Dierk