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4. Bremsleuchte erlaubt ?
Verfasst: 04.10.2005, 16:12
von Crashboy
Ich habe ja an meinem T22 die originale 3.Bremsleuchte aktiv.
Nun kam gerade mein Heckspoiler von Postert an, der hat auch
'ne Bremsleuchte. Muss ich nun eine davon deaktivieren ?
Falls ja, lege ich die originale an's Licht, dann leuchtet das GT
eben ständig wenn ich mit Licht fahre
NACHTRAG :
Auszug StVZO §53 :
...Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt an gebracht sein...
Wenn ich das richtig interpretiere, müsste es ja erlaubt sein, oder ?
Wobei ich die genauen Masse (noch) nicht kenne.
Greetz Dirk
eee
Verfasst: 04.10.2005, 17:23
von brilli
ja ist erlaubt,ist bei mir genauso wie bei dir!
mfg brilli
Verfasst: 04.10.2005, 18:06
von Thor
Ich hab die orginale Dritte deaktiviert und nur noch die im Spoiler an. Sieht besser aus.
MfG Nico
Verfasst: 04.10.2005, 18:56
von Darker
Wobei ich persönlich eher die am Spoiler deaktieren würde, da die
andere Leuchte (wenn auch unwesentlich) höher angebracht ist und
so besser von Fahrzeugen hinter dem Hinterherfahrenden gesehen
werden kann durch dessen Fahrzeug hindurch.
Wenn's gesetzlich erlaubt ist, würd ich alle 4 nutzen. Optional halt
die 3. serienmässige Bremsleuchte mit Schriftzug oder so...
Verfasst: 10.10.2005, 13:05
von Hueth
Von was für einem leuchtenden "GT" ist hier eigentlich die Rede?
Gruß
Hueth
Verfasst: 10.10.2005, 13:53
von BM50181
Es gibt so Aufkleber, die man über die 3. Bremsleuchte (T22er Originalbremsleuchte) machen kann. Wenn das Licht dann an geht, leuchten die Buchstaben GT.
Gruß
Micha
Verfasst: 10.10.2005, 17:00
von Crashboy
War heute mal beim TÜV fragen da ich eh nebenan zu tun hatte.
In Goslar wurde mir gesagt wenn beide Zusätzlichen mittig sind,
so wie bei mir, sei das kein Problem.
Auf dem Heimweg TÜV in Salzgitter mal just for fun angehalten
und auch dort gefragt. Da gab's dann die Antwort dass es so nicht
erlaubt sei. Ich müsste dann eine entfernen.
Was soll man nun davon halten ?????
Ich werd's wohl so machen wie's mir optisch am besten gefällt.
Sollen mich die Leutchen vom TÜV doch mal ganz gepflegt am
Ar... lecken.
Greetz Dirk
Verfasst: 10.10.2005, 18:34
von 0815-Probe24V
Komisch, dass mein Auszug aus der StVZO was anderes aussagt!!!
"Bremsleuchten (§53 StVZO, 76/758/EWG, ECE-R7)
Vorgeschrieben:
mehrspurige Fahrzeuge: zwei rote Bremsleuchten
mehrspurige PKW: eine zusätzliche hochgesetzte, rote Bremsleuchte
auf der Fahrzeuglängsachse
Zulässig:
Ineinanderbau von Brems- und Schlussleuchte, wenn das
Lichtstärkeverhältnis der Einzelfunktionen mindestens 5:1 beträgt
Bauvorschriften, Schaltvorschriften, Abmessungen:
Die zentrale Bremsleuchte darf nicht mit einer anderen Leuchte
ineinandergebaut sein.
-Abstand Bremsleuchten größergleich 600mm (400mm wenn
Fahrzeugbreite <1300mm)
-Abstand zur Fahrbahn größergleich 350mm (Unterkante Bremsleuchten)
und kleinergleich 1500mm (2100mm wenn Einhaltung der max. Höhe
nicht möglich Bsp. Militärfahrzeuge, landwirtschaftliche Geräte)
-Unterkante der zusätzlichen Bremsleuchte muss höher liegen als
Oberkante der Hauptbremsleuchten (und größergleich 850mm)"
(Quelle "Tabellenbuch Kraftfahrzeugtechnik", Westermann Verlag, 2.Auflage 2003, S.225)
Komischerweise finde ich im Internet unter §53 nur diesen von Crashboy genannten anderen Absatz *grübel* was stimmt denn nun??
Verfasst: 10.10.2005, 18:50
von BM50181
4 Bremsleuchten sind erlaubt. Leider findet sich der Punkt nicht in meiner in der FAQ geposteten STVZO.
Sie müssen nur symmetrisch angebracht sein oder direkt nebeneinander, dass ein Leuchtband entsteht (wieder mittig).
Das mit den Bremsleuchten im Dach(Scheibe) und zusätzlich untem im Spoiler ist meines Wissens nach nicht erlaubt.
Gruß
Micha
Verfasst: 10.10.2005, 18:55
von 0815-Probe24V
2 zusätzliche Bremsleuchten auf der Längsachse sowieso nicht, verstehe nur nicht, warum die Übersicht zur StVZO im Tabellenbuch nicht präzise ist
Naja mir solls egal sein, bin ja Maschinenbauer und kein Fahrzeugtechniker
Verfasst: 11.10.2005, 09:09
von Hueth
BM50181 hat geschrieben:Es gibt so Aufkleber, die man über die 3. Bremsleuchte (T22er Originalbremsleuchte) machen kann. Wenn das Licht dann an geht, leuchten die Buchstaben GT.
Gruß
Micha
Ist das nich ein bischen albern??
Meine 3. Bremsleuchte scheint deaktiviert. Ists ein Problem die wieder zu reanimieren?
Verfasst: 11.10.2005, 11:24
von BM50181
Das Thema gabs schon öfter
Du brauchst ne neue Bremsleuchte, frag mal Andreas Bach. Da Du einen T22 hast, ist der vorhandene Stecker auch belegt und kann dann einfach angeschlossen werden.
Einzelteile (Streuscheibe und Fassungen mit Kabeln) zu bekommen ist relativ unrealistisch, da die einzeln kaum einer braucht bzw. es sich nicht lohnt, die einzeln zu verkaufen.
Gruß
Micha
Verfasst: 12.10.2005, 09:06
von Hueth
BM50181 hat geschrieben:
Du brauchst ne neue Bremsleuchte, frag mal Andreas Bach. Da Du einen T22 hast, ist der vorhandene Stecker auch belegt und kann dann einfach angeschlossen werden.
Ok, thanx vielleicht kann man sich bei Gelegenheit mal eine besorgen!
Gruß
Hueth