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nochmal zwecks der notwehr sache
Verfasst: 02.03.2005, 13:00
von smally
hi. an alle die sich noch an meinen nothilfe thread erinnern können noch ne frage. meine rechtsschutz stellt mir keinen anwalt, da die anzeige als vorsätzlich von meiner versicherung angesehen wird. auch die schilderung des sachverhaltes hat die nicht interessiert. Wie komm ich jetzt als student am besten an nen günstigen anwalt. hab da auch von so ner kostenlosen beratung gehört. wird einem da kein anwalt gestellt wenn man sich keinen leisten kann?
Verfasst: 02.03.2005, 14:13
von Probler
Wenn es zum Prozess kommt, solltest Du auf jeden Fall einen gestellt bekommen.
Tritt deiner Rechtsschutzversicherung mal ordentlich auf die Füse, und droh denen mit Kündigung. Das kann ja nicht sein. Du zahlst Beitrag und am Ende finden se immer ne Klausel, warum sie nicht zahlen müssen.
Hoffe es wird alles gut für Dich.
Verfasst: 02.03.2005, 15:07
von Golfkiller
Geh zu einem Anwalt und beantrage dort Prozesskostenbeihilfe (heisst glaub ich so) und dann läuft die Sache...
Und die Sache mit der Rechtsschutzversicherung ist allgemein bekannt. Die versuchen sich aus immer mehr Dingen rauszuziehen. Ist irgendwie auch verständlich, seitdem der deutsche Bürger nur noch seine Rechte kennt....
notwehr
Verfasst: 02.03.2005, 18:13
von brilli
hallo
prozeßkostenhilfe kannst du nur beantragen wenn du gering verdiener bist(arbeitslos) und bekommen tust du sie nur wenn 100% aussicht auf erfolg besteht!
gruß brilli
Re: notwehr
Verfasst: 02.03.2005, 18:23
von Shoobedoo
brilli hat geschrieben:hallo
prozeßkostenhilfe kannst du nur beantragen wenn du gering verdiener bist(arbeitslos) und bekommen tust du sie nur wenn 100% aussicht auf erfolg besteht!
Er ist doch Student - Da sollte ihm auch PKH zustehen.
Grüsse
Shoo
Verfasst: 02.03.2005, 18:34
von probepower
looool .. ja ich weis is eigentlich nich zum lachen
aber...
wer hilft denn bidde nich seinem bruder wenn dieser von so einem vollidioten angegriffen wird ?!
da würd ich auch mit dem vorsatzt den aggressor ein paar überziehen bis dieser sich nich mehr rühert, eingreifen..
und dann kommt die rechtsschutzversicherung und gibt einen keinen anwalt ????
is das denn wirklich rechtens
es gibt doch hier im forum ein paar spezialisten die einem das erklären können oder
ich hab keine rechtschutzversicherung , wollte aber mal eine abschliessen, das kostet ja *nur* ca 120€ im jahr, nene ich glaub die 120 tacken spar ich mir lieber
Re: notwehr
Verfasst: 02.03.2005, 18:51
von brilli
Shoobedoo hat geschrieben:brilli hat geschrieben:hallo
prozeßkostenhilfe kannst du nur beantragen wenn du gering verdiener bist(arbeitslos) und bekommen tust du sie nur wenn 100% aussicht auf erfolg besteht!
Er ist doch Student - Da sollte ihm auch PKH zustehen.
Grüsse
Shoo
@shoobedoo
deutschland und bürokratie u.s.w.
gruß brilli
Verfasst: 02.03.2005, 19:13
von Swoosh Driver
Also kann ich mir garnicht vorstellen ! Bei einer Privatrechtsschutz wird immer gezahlt ! Wenn man gewinnt der gegner und wenn man verliert man selbst ! Aber nen Anwalt bekommt man immer !
Und unsere bedürftigen Studenten müssten auch noch PKH bekommen !
Also mal die Kanzelei wechseln!
Gibt nicht nur ne Hand voll, gibt ein ganzes Land voll !
Also besteh auf dein Recht !
Verfasst: 03.03.2005, 13:04
von smally
Ich hab meiner rechtsschutz den tathergang und die umstände geschildert. aber der anklagepunkt lautet gefährliche körperverletzung und deshalb gehen die von vorsatz aus. trotz erklärungsversuchen meinerseits. Ich bin zwar student, verdien aber trotzdem geld. Wie sieht das da aus mit der prozesskostenhilfe. Soll ich da jetzt einfach zu nem anwalt gehen und mit dem mal reden? berät der mich? hab da auch was von nem infogespräch gehört, was meine rechtschutz anbieten muss. das mit der versicherung k... mich echt an. da brauch ich auch keine rechtschutz. kennt sich hier denn niemand genau aus. erfahrung oder so?
trotzdem danke erstmal für eure antworten.
Verfasst: 03.03.2005, 14:45
von maxx
smally hat geschrieben: Ich hab meiner rechtsschutz den tathergang und die umstände geschildert. aber der anklagepunkt lautet gefährliche körperverletzung und deshalb gehen die von vorsatz aus.
leider ist ves so das die RSV ablehnen kann. Man hat also keinen 100%iges Anrecht darauf Die machen das, weil mittlerweile jeder klagen will... da muss man selektieren.
Wenn nuir ein wenig Zweifel besteht, den Prozess zu gewinnen dürfen die den RS ablehnen... leider.
Es kommt aber auch sehr daraf an, wie man die Angelegnheit und den Vorgang schildert. Da hättest du schon einen Profi ranlassen müssen - wie z.B. ein RA.
smally hat geschrieben:
trotz erklärungsversuchen meinerseits. Ich bin zwar student, verdien aber trotzdem geld. Wie sieht das da aus mit der prozesskostenhilfe.
PKA kannst du beantragen, wenn dir relativ wenig Knete zur Verfügung steht.. die Grenze kenne ich aber nicht. Aber ich denke mehr als 600-700,- Euro sollten es nicht sein...
smally hat geschrieben:
Soll ich da jetzt einfach zu nem anwalt gehen und mit dem mal reden? berät der mich? hab da auch was von nem infogespräch gehört, was meine rechtschutz anbieten muss. das mit der versicherung k... mich echt an. da brauch ich auch keine rechtschutz. kennt sich hier denn niemand genau aus. erfahrung oder so?
Einen RA benötigst du auf jeden Fall....der kostet natürlich, aber ohne hast du vor Gericht wenig Chancen! Was deinen RS übernimmt, solltest du mal in deinen Unterlagen nachsehen, oder mit denen nochmals telefonieren.
Wichtig ist, das du
glaubwürdige Zeugen hast!!
recht
Verfasst: 04.03.2005, 09:17
von brilli
lesen macht schlau!
gruß brilli
Verfasst: 04.03.2005, 09:52
von littleboy21
probepower hat geschrieben:ich hab keine rechtschutzversicherung , wollte aber mal eine abschliessen, das kostet ja *nur* ca 120€ im jahr, nene ich glaub die 120 tacken spar ich mir lieber
Mein letzter PRozess gegen einen Polizeibeamten hat mich 600 Euro Anwaltskosten geloehnt, bzw. nur 150 Euro weil den Rest meine Rechtsschutz gezahlt hat, ich kann mir also nach Deiner Rechnung noch die naechsten 2 1/2 Jahre gratis meine RS goennen.
Verfasst: 04.03.2005, 09:55
von littleboy21
smally hat geschrieben:.... kennt sich hier denn niemand genau aus. erfahrung oder so?
trotzdem danke erstmal für eure antworten.
Hey smally, wenn Du willst kannst Du mir ja mal den Tathergang kurz schreiben (PN), ich bin zwar kein Spezialist aber mit dem Notwehrparagraphen habe ich mich schon mal etwas genauer beschafft....
Verfasst: 04.03.2005, 11:05
von Saku
Mit PKH kann man auch ganz schön einsteigen... Wenns schief geht darf man die auf den Cent genau zurückzahlen... ist "nur" ein zinsloses Darlehen vom Staat... Wenn Du Pech hast, wird nach ein paar Monaten nach Prozessauftakt, die Entscheidung getroffen, dass die PKH nicht gerechtfertigt ist und Du kannst den Zapfen ausfahren!
ALSO: Vorsicht und GENAUESTENS mit dem Anwalt klären!!!
CU
Verfasst: 04.03.2005, 11:11
von smally
So jetzt scheißts mich richtig an. Hab mal beim Amtsgericht angerufen. Prozesskostenhilfe gibts bei Strafsachen nicht. Und nun. Jetzt hab ich ein echtes Problem. Scheiß Rechtsschutz.
@ littleboy21 hab dir ne pn geschrieben.