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Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 05.01.2009, 19:55
von Sims
Betze!! Duhuuu (omg.. jetzt hab ich voll des miese gewissen das ich dir nich das obligatorische-kettensms-gutesneuesjahr zurückgeschickt hab... damn.. ) Ich ruf dich ma an. Wie lang bistn du wach?
Ach, ich ruf einfach mitten in der nacht an. Hast ja grad auch.. pädagogische-freizeit. Ne?

:winke:

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 06.01.2009, 10:00
von ManiacsParadise
Sims hat geschrieben:Ok, so isses nich.. oh man, ich zieh in n anderes Bundesland -.-
Na, dann zieh nach Bremen. :mrgreen:
Ich hatte mit meinem kleinen (Moped-) Kennzeichen (fast) keine Probleme und der Gökhan hat auch an seinem Base die kurzen.

Spaß beiseite: Viel Erfolg weiterhin!

Gruß,
Rado

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 06.01.2009, 11:29
von Sims
Ja, ich finds hier in bawü echt immer schlimmer. Bei meiner Schule angefangen, über das Steuersystem bis jetzt hin zu der Kfz-Zulassungs Politik.
Wir erinnern uns: BaWü beheimatet die zwei teuersten Fahrzeughersteller, und ist das Kfz-Bundesland überhaupt. Und die nehmen sich die dreistigkeit herraus, eine wirklich kleine Randgruppe (auf 100 Autos kommt vllt gerade mal eins das so ein kennzeichen wirklich braucht ) noch mehr runterzudrücken. Das ist echt unglaublich.

Da stellen sich mir naürlich neue Fragen..
Was ist, wenn ich mit umgebogenen Kennzeichen in ein anderes Bundesland fahre? Da kann ich mir gleich auf die Heckscheibe schreiben "Polizisten sind alle doof und können nix" Wie soll ich das der Polizei erklären das man von CW OJ 49 nur W OJ 4 lesen kann?
Was, wenn sich ein Landratsamt einfach so über eintragungen und Sondergenehmigungen die auch zusätzlich im Brief eingetragen sind, einfach so hinwegsetzen kann? Wozu soll ich dann meine Technischen änderungen noch eintragen lassen, wenn sich jede Behörde so oder so darüber hinwegsetzen kann?
Eintragungen durch Technische abnahmen von Dipl. Ing.´s werden dann ja quasi überflüssig?
Irgendwas stimmt da doch nicht. Es hieß bei mir auf dem LRA jedesmal "An eintragungen müssen wir uns halten, wenn da drinsteht sie brauchen n kleines Schild, dürfen wir kein großes rausgeben. Is in der STVZO so vorgegeben. Keine Eintragung heißt also auch kein kleines Schild"
Es ist doch in der STVZO festgelegt, das sich die Zulassungsstelle an eintragungen zu halten hat. Wenn da im Brief steht, das ich 195er reifen fahren muss, kann ich doch auch keine 205er draufmachen. Das ist doch quasi ein gesetzesbruch was das LRA da macht, oder seh ich das falsch?

Sorry, aber ich muss mir bissl den frust von der seele schreiben =D

Ich hab noch was nettes von der Mustang-Fraktion aus BaWü und Bayern gefunden. Die jungs haben nen Mega-Threat drüber verfasst. Da gabs auch Probleme en mass. Bayern zieht mit diesem Verbot schon nach, dort ist auch die Vergabe von kleinen Kennzeichen untersagt worden.
Dr. Mustang Forum


Grüße
Simon

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 06.01.2009, 13:04
von Phoenix
Oh das ist ja alles ne ärgerliche Sache.

Ich habe mein 125er Schild vor 3 Jahren noch vom Straßenverkehrsamt selbst eingetragen bekommen ohne Gutachten vom TÜV oder sowas :lol:

Hoffe mal das ich das nächstes Jahr, wenn ich ihn wider anmelden will ohne Probleme hinbekomme.

Hatte eig. noch geplant zu versuchen auch für vorne eins zu bekommen (Die hatten vor 3 Jahren noch gefragt ob ich vorne auch eins brauch und ich hab nein gesagt :ohman: ) weil ich auf Saisonkennzeichen wechseln will und dann geht das ja über die Belüftungsschlitze :thumb:

Naja vieleicht hab ich ja glück die waren echt nett da bei der Zweigstelle :D

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 07.01.2009, 09:59
von Macbeth
Hey Sims,
Kopp hoch, so lang er noch dran is.

Hier mal die Bilder:
Bild

Bild


Gruß
Stephan

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 07.01.2009, 10:35
von Sims
Geiles Auto, Stephan! :thumb:
Und genau das gleiche Problem wie ich :lol: Nur dreisterweiße haben die von der Zulassungsstelle mir diese Kennzeichen gar nicht angeboten.

Hier nochmal ne Mail von Ford, evtl kann jemand in nem anderen Bundesland noch was damit anfangen:
Ford Probe
Fzg.-Ident.-Nrn.: 1ZVLT20A5T5110426
1ZVCT22B8P5165898
Kennzeichen

Sehr geehrter Herr Dittmayer,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Hiermit bestätigen wir Ihnen, dass für die oben genannten Fahrzeuge von Seiten der Ford Werke GmbH kein Umrüstsatz zur Montage eines einzeiligen Kennzeichens für die hinteren Stoßfänger angeboten wird.


Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen konnten.

Bitte antworten Sie nicht direkt auf unsere E-Mails, da diese von uns nicht bearbeitet werden können. Bei Bedarf schreiben Sie uns bitte erneut über das Kontaktformular auf www.ford.de an. Wir bitten um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Vanessa Döpp
Kundenberaterin
Technische Informationen u. Sonderanfragen
Ford Kundenzentrum

Ford-Werke GmbH
Postfach 710265
50742 Köln
Tel.:+49-221-903-2075
Fax: +49-221-903-2869
Internet: www.ford.de

Ford-Werke GmbH, Henry-Ford-Str. 1, 50735 Köln
Sitz der Gesellschaft: Köln, Registergericht Köln, HRB 54183

Vorsitzender des Aufsichtsrats: John Fleming
Geschäftsführung: Bernhard Mattes (Vorsitzender), Doris Adam, Werner Harbers, Dr. Hermann H. Hollmann, Dr. Franz-Josef Laermann, Rainer Ludwig, Dr. Wolfgang Schneider, Jürgen Stackmann

Naja, ich habs aufgegeben. Das kleine Kennzeichen ist auf dem legalen Wege nicht zu erlangen. Die alternative mit nem zweitwohnsitz fällt auch flach, da März 2007 die Straßenverkehrszulassungsordnung Bundesweit geändert wurde. Soll heißen, das nicht mehr der Hauptsächliche Standort des Fahrzeugs ausschlaggebend ist, sondern der Haupt-Wohnsitz des Halters. Auch wenn das Fahrzeug 90% der Zeit am Zweitwohnsitz steht, bzw. bewegt wird, ist das Fzg am Hauptwohnsitz zu melden.

Oh man.. ich bin ja noch jung, naiv und hatte mit Behörden noch nich soooo gewaltig viel zu tun. Aber wie halten das die "älteren Generationen" nur aus? Wenn das bei nem stino-kfz schon so probleme gibt, wie läufts dann ab wenn man mal bissl größere anliegen hat? Als Existenzgründer wird man doch da in den Wahnsinn getrieben oO


Grüße
Simon

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 07.01.2009, 19:16
von opadose
Die ältere Generation nimmt ihre AdvoCard, sucht sich einen Fachanwalt und reicht Klage ein. :D :thumb:

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 08.01.2009, 00:23
von waldy
Ich möchte gerade mein Auto auf Saisonkennzeichen ummelden, habe ja nur BT-W6 (34cm, Engschrift), mit der Monatszeile, können die mindestens 38cm machen, ist mir aber schon fast zuviel :wink: , muss ich morgen noch mal nachmessen gehen, überlege ich schon fast dies so zu belassen und höhere Versicherungs- und Steuerkosten in Kauf zu nehmen... :twisted:

Habe aber auch glück gehabt vor 2,5 Jahren, ohne das Auto vorführen zu müssen, hat mir aber 15 Minuten Überredung gekostet. :wink:

-ciao-
woFka

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 08.01.2009, 00:26
von 40v
............

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 08.01.2009, 12:47
von Steellynx
Schilder den Fall doch mal diesem netten Automagazin im DSF.
Die Freuen sich bestimmt über Dich und dein Problem berichten zu dürfen.

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 08.01.2009, 13:13
von waldy
War gerade mein Auto auf Saisonkennzeichen ummelden, die wollten mir doch tatsächlich keine kleine Nummernschilder mit Engschrift rausgeben, obwohl ich schon welche habe :shock: :roll: , ist es aber doch noch gut gegangen, sind also 380mm geworden, kleiner ging nicht mehr, da müsste im Wohnort ein Buchstabe weg, musste mich natürlich mit dem Chef der Zulassungsstelle unterhalten, Paar Fotos zeigen usw, da die Beamten am Schalter sowas nicht entscheiden können... :roll:

-ciao-
woFka

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 08.01.2009, 23:46
von psionicJJ
Hi zusammen!

Tja, was soll man da nur sagen... eigentlich wurde ja schon alles gesagt - das Schlimmste ist wohl wirklich diese Willkür, mit der jedes Amt die Regelung interpretiert.
Je nachdem wo man wohnt kann man riesig Glück :D haben oder aber echt doof aus der Röhre schauen :roll:
Was habe ich mich vor knapp einem Jahr tierisch aufgeregt, weil ich das sog. Moppedkennzeichen nicht bekommen konnte! Alle "Tricks" wie Gutachten inkl. Kostenvoranschlag von Ford, der Gang zu versch. Aussenstellen und online bestellte, vorgefertigte Schilder :arrow: hat alles nichts gebracht. :(
Traurig, traurig, was der Bürokratenstaat mit den Autofahrern immer wieder anstellt :eek2:

Aber Sims, ich kann mir auch echt nicht vorstellen so eine Selbstleucht-Scheisse ans Heck zu pappen, das geht ja mal üüüüüberhaupt nicht!
Da hilft wolh echt nur der Gang zu einem Anwalt, der sich dann auf die vorhandene Ausnahmegenehmigung im Schein beruft, bzw. auf die Unzumutbarkeit des Umbaus wg. hoher Kosten und Zerstörung der Fahrzeugoptik....

MfG

JJ

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 09.01.2009, 13:37
von Sims
Ja, so sind die Südstaatler :shock:

Ich versorg euch mal büssi mit neuigkeiten die ich so finde im Netz.
Das interessante ist, das sich das Land Baden Württemberg über Gesetzestexte hinwegsetzt :lol:

Zum einen die Eu-Richtline 70/222/EWG
1 . FORM UND ABMESSUNGEN DER ANBRINGUNGSSTELLEN FÜR DIE AMTLICHEN KENNZEICHEN AN DER RÜCKSEITE

Die Anbringungsstellen bilden eine ebene oder nahezu ebene rechteckige Fläche , die mindestens die folgenden Abmessungen aufweist :

Länge 520 mm

Höhe 120 mm

oder

Länge 340 mm

Höhe 240 mm
Zum anderen:
§10 FZV
[...]
(6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:

- bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,

[...]

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

[...]

-> Lol

Wir können alles. Außer Hochdeutsch.
:lol:



Edit:

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Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 09.01.2009, 13:44
von Keeno
wenn ich das hier so lese wird mir erst bewußt was für ein glück ich hatte =)

hab zwar nur nen t22 mit dem kennzeichen zwischen den rückleuchten aber anstatt mir n kuchenblech zu verordnen kam der nette mann von
der zulassungsstelle selbst mit nach draußen und wir haben geguckt welches schild zwischen paßt.

ergebnis Plö-O7

das kennzeichen werde ich nie wieder hergeben!

ich wünsche dir noch viel glück bei deiner sache!

Re: Zulassungsprobleme GT/SE

Verfasst: 10.01.2009, 00:03
von Damian
Sims, das ist mal ein schönes Origami! :mrgreen:
Bin gespannt wie lange es dauert bis die dich rausziehen.