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Verfasst: 27.03.2006, 20:53
von BM50181
Der Meister hat geschrieben:Mmmhhhhh!
Was bringt dir ne E13 oder e13 (glaube Luxemburg) wenn in Deutschland immer nur die E1 verlangt wird? Aber ich glaube die E13 war irgendeine Besonderheit....
Es wird in D nicht E1 verlangt. Alles was in der EU zugelassen ist, darf man verbauen.

Hier hatte ich mal was in die FAQ gestellt bezüglich der E-Nummern und ihrer Bedeutungen: http://forum.ford-probe-driver.de/viewtopic.php?t=18547

Gruß
Micha

Verfasst: 13.02.2007, 23:34
von Gast
also ich werd mir das xenon kit bei ebay kaufen...kostet ungefähr 180 euro

Verfasst: 13.02.2007, 23:57
von Tomek81
Mach das aber vergiss nicht die automatische Leuchtweitenregulierung einzubauen (ich meine nicht die ,die der Probe hat mit dem Drehrädchen sondern wirklich eine automatische welche je nach neigung des Fahrzeugs das Licht höher bzw. tiefer stellt) sonst Blendest du andere.

Verfasst: 14.02.2007, 03:19
von Alexander
Brucelee1986 hat geschrieben:also ich werd mir das xenon kit bei ebay kaufen...kostet ungefähr 180 euro

Ja und lege schon mal paar hunderttausend Euro zur Seite, wenn es mal Kracht, einer stirbt oder schwer verletzt wird ist dein Versicherungsschutz hinfällig...und da wirds ganz schnell sehr teuer.

Gruß
Alexander

Verfasst: 14.02.2007, 15:48
von BMW850CIaM70
Ich sage gleich, ich habe den Thread nicht gelesen.

Das Problem mit Xenon haben wir auch beim Achter. Das Licht mit Serienlampen (H1) ist dermassen schlecht, dass man in einem 3er viel bessere Sicht hat, ist kein Witz. Die Glässer werden dermassen heiss, dass sie ab und an Mal platzen, wenn Wasser drauf kommt. Dann verbrennen die Halterungen für die Birnen.

Grundsätzlich müssen für Xenonumbau folgende Punkte erfüllt sein:
-> SRA (Scheinwerferreinigungsanlage)
-> LWA (automatische!!! Leuchtweitenregulierung, ob aktiv oder passiv ist bums)
-> die Gläser der Scheinwerfer muss für Xenon freigegeben sein

Nun zu den Punkten im Einzelnen:
-> SRA: Naja, jedes Fahrzeug ab 1991 (glaube ich) muss bei Xenon SRA haben.

-> LWA: Automatische Leuchtweitenregulierung, die manuele (das Rädchen auf dem Armaturenbrett) zählt nicht. Dabei wird der Abstand zwischen dem Boden und dem Fahrzeug gemessen, der Sensor hängt hinter der Hinterachse. In Abhängigkeit zur Belastung der Hinterachse werden die Scheinwerfer verstellt.

-> Die Freigabe der Gläser für Xenon: Hier fängt das eigentliche Problem an. Ich weiss nicht, ob es den Probe mit Xenon hat. Wenn ja, habt Ihr gewonnen, wenn nicht, dann habt Ihr ein Problem. Es gibt nur einen Achter mit Xenon und die Karre fährt in der Schweiz rum. Der Wagen hat die offiziele Freigabe für Xenon, aber der Wisch gilt nicht in Deutschland, ein Dank an die Behörden an der Stelle.

Wir haben uns mit LTI (LichtTechnischesInstitut) in Karlsruhe in Verbindung gesetzt und das wurde uns gesagt: Wir können einen Package zusammen stellen, bestehend aus dem H1-Xenonsatz, der automatischen LWA und zwei Scheinwerfer, und dann diesen LTI zur Verfügung stellen, zwecks der Freigabe für Xenon. Soweit hört es sich nicht schlecht an, aber: Die Freigabe ist Fahrzeuggebunden. Sie gilt NICHT für andere Achter. Desweiteren werden die Scheinwerfer verplombt, weil die Freigabe gilt nur für diese Scheinwerfer, nur für die Xenon-Brenner und nur für diese LWR. Achja, der Spass soll 2500€ kosten.

Das war der Statement unseres Ansprechpartners von LTI.

Die Freigabe gilt dann für den Scheinwerfer XY, mit dem Xenonsatz XY der Firma Blah mit der LWR der Firma BlahBlupp.

Wie sieht es eigentlich bei Probe mit Tagfahrtlicht?

An der Stelle noch ein Wort zu den Gefälligkeitseintragungen: Auch wenn Ihr Xenon eingetragen bekommt, heisst es noch lange nicht, dass es auch legal ist. Fehlt nur einer der obengenannten Punkte, ist die Eintragung hinfällig und Ihr habt die Kacke am Dampfen, wenn etwas passiert.

Gruss