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Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 13.01.2011, 12:53
von Wildschweinjäger
Mit dem Gutachter sollte man auf jeden Fall vorher reden. Falls es ein wirtschaftlicher Totalschaden wird, zieht der nämlich vom Wiederbeschaffungswert (=!= Zeitwert) noch den Restwert ab. Und manche (wie meiner damals) haben da so Kollegen, die als Restwert viel bieten und dann bekommste kaum nochwas raus.

Also, m.W. wird OB es ein wirtschaftlicher ist mit dem Zeitwert und WENN es dann einer ist mit dem Wiederbeschaffungswert gerechnet.

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 13.01.2011, 14:05
von Namxi
Hellspawn hat geschrieben: Irelevant, wenn der Schaden bis dahin (auch selbst) repariert wurde.
Meines Wissens nach nicht. Man braucht mind. eine Rechnung, die die Reparatur belegt, und das auch nur, wenn es kein wirtschaftlicher ist. Wenn es aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, ist das egal, weil die Versicherung dann den Wiederbeschaffungswert auszahlt und es ihr egal ist, was man mit dem Wagen macht.


Grüße

Namxi

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 13.01.2011, 14:13
von Darker
Namxi hat geschrieben:
Hellspawn hat geschrieben: Irelevant, wenn der Schaden bis dahin (auch selbst) repariert wurde.
Meines Wissens nach nicht. Man braucht mind. eine Rechnung, die die Reparatur belegt, und das auch nur,
wenn es kein wirtschaftlicher ist. Wenn es aber ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, ist das egal, weil die
Versicherung dann den Wiederbeschaffungswert auszahlt und es ihr egal ist, was man mit dem Wagen macht.
Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, der ausgezahlte Betrag ist in dem Fall doch nur ein gedeckelter
Betrag, der verhindern soll dass Versicherungen draufzahlen bei unlohnenden Reparaturen.

Niemand kann einem verbieten, die Differenz zu den Reparaturkosten aus eigener Tasche zu zahlen und den Wagen
wieder herzurichten. Wenn ich den Wagen nach Reparatur weiter versichere, hat das ja einen Grund. Nämlich den,
dass noch ein Wert da ist. Den Wert vor dem nächsten Unfall gilt es dann festzustellen - nicht den, den er mal irgendwann zwischendurch hatte.

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 13.01.2011, 15:34
von Moppi
Hi,..

also ich hatte ja nun mit meinem silbernen geschätzte 27 Millionen Schäden. Einbruch und Unfallschäden. Der Wagen war glaube ich 5 oder 6 mal nen wirtschaflicher Totalschaden. Der Gutachter meinte, dass es mir bei nem wirtschaflichen Totalschaden selbst überlassen ist, den Wagen zu reparieren oder abzustoßen, oder gar einfach so weiter zu fahren. Bei einem Einbruch wurde mir das Handschuhfach rausgerissen. Somit wäre nen neues a.Brett fällig. Als nen halbes Jahr später erneut eingebrochen wurde, stellte die Versicherung natürlich fest, dass das Handschuhfach ja schonmal abgerechnet wurde. - Was ich auch nicht abgestritten habe, bzw. beim Gutachter gleich mit angesagt habe, dass das schon kaputt war. Da aber Scheibe, Fensterdichtung, Schloss und Kratzer wieder den damals aktuellen Wert überschritten, habe ich wieder den vollen Preis bekommen. Genauso wie bei 2, 3 Unfällen danach. Vorige Unfallschäden wurden immer nur vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Ermittelt wurde dieser bei Mobile und Autoscout. Der Silberne brachte aufgrund seiner minimalen Veränderungen ( 17 Zöller, Remus, Fahrwerksfedern, Spurplatten und Sportluftfilter ) trotz ner zerkratzten Frontstossstange und nem leicht gebeulten Kotflügel immernoch 2100,- abzügl. nen Restwert von 300,-.

Den Nutzungsausfall habe ich nur bekommen, als ich nachgewiesen habe, dass ich mir ein neues Fahrzeug zugelegt habe, bzw. dass ich mein Fahrzeug gegen Rechnung hab reparieren lassen.

Gruss Markus

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 13.01.2011, 16:28
von Namxi
Stimmt, Denkfehler meinerseits. Wenn der Wagen nachweislich repariert wurde, gibt es natürlich wieder Geld von der Versicherung, wenn was passiert. Aber: Mal ehrlich, wer macht sowas? Bei 100 Euro oder so mags ja schleichen, aber ich denk mal so gemein ist kein Gutachter.


Grüße

Namxi

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 26.01.2011, 14:00
von Sims
Gestern war ich beim Gutachter. Sieht soweit ganz gut aus, er meinte in etwa das gleiche, wie auf dem Kostenvoranschlag der Werkstatt stand.

Restwert hatte er erstmal grob auf 4000-5000 Euro geschätzt ^^
Zitat: "Is das sowas ähnliches wie n Ford Probe?" (wegen Hersteller Mazda ^^)
"Oh gott, wo soll ich denn da Preise herbekommen.. was isn der noch wert (er schaute mich an), so zwischen 4 und 5 tausend, oder?"
Zustimmendes Kopfnicken meinerseits :)
Naja, mal schauen was seine Recherchen ergeben. Extras wie Leder, Klima, schiebedach, Tempomat, MAL, Remus, Koni etc hatte er mit ins gutachten aufgenommen.


Ich meld mich, wenn alles abgeschlossen ist :)

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 19:11
von Sims
Heute das Gutachten bekommen...

Reparaturkosten: 1400 Euro
Wiederbeschaffungswert 1000Euro


Son bisschen könnt ich grad kotzen..

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 19:16
von DerRenz
Sims hat geschrieben:Reparaturkosten: 1400 Euro
Wiederbeschaffungswert 1000Euro
Sprich du bekommst jetzt nur die 1000€? Schade drum! :(

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 19:19
von Sims
Wenn überhaupt :roll:

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 19:43
von RsRichard
is natürlich scheiße... also ich hab für nen leichten rempler an meinem alten 24v 93er (der vorher schon nen hagelschaden hatte) knapp 3000 euro bekommen...

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 21:41
von Moppi
hmm,.. das ist echt böse! Würde ja dann heißen, dass es nen wirtschaftlicher Totalschaden ist. Wie hoch ist denn der Restwert? Weil der wird ja nochmal vom Wiederbeschaffungswert abgerechnet.

Solltest Dir zumindest nen anderes Fahrzeug anmelden, dann bekommste wenigstens noch den Nutzungsausfall ausbezahlt! Sind dann auch nochmal so 400-500€.

Bist Du Rechtschutzversichert?? Weil ansonsten würde ich mal mit nem Anwalt quatschen, was der dazu sagt. Irgendwo ist der Wert ja lachhaft, wenn sonst alles tip top war. Schließlich ist ja erst ne große Inspektion gewesen, wo auch der Zahnriemen gewechselt wurde usw. Das wäre ja erst einmal alles fällig bei dem "wiederbeschafften" Probe.. :wink: :winke:

Halt uns mal auf dem laufenden...

Gruss Markus

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 22:04
von Sims
Restwert 100 Euro ^^

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 22:20
von Supersonic
Ist der Gutachter von der gegnerischen Versicherung gekauft oder was?
Wo hat der den die Zahlen her?

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 22:21
von Moppi
nehm ich 8)

Also wärste bei nur noch 900€..

Plus Nutzungsausfall also so bei 1200 / 1300,-

Wie hoch / schlimm ist der Schaden? Also bekommste das mit 500 , 600 wieder hin, oder meinste das deckt sich eher mit der Summe?

Wie gesagt,.. notfalls halt Anwalt!

Hast Du eigentlich nen freien Gutachter gewählt, oder war das einer von der Versicherung?? Wenn er von der Versicherung war, hast Du das Recht auf nen Gegengutachten eines Gutachters Deiner Wahl!

Gruss MArkus

Re: Parkrempler = Totalschaden?

Verfasst: 03.02.2011, 22:25
von Phoenix
Sims hat geschrieben:Heute das Gutachten bekommen...

Reparaturkosten: 1400 Euro
Wiederbeschaffungswert 1000Euro


Son bisschen könnt ich grad kotzen..
Genau das wollten die bei mir auch abziehen ...

der Hammer war zu dem Zeitpunkt:

Wiederbeschaffung 1200,- € (Mein US hatte ja ne Beule in der Seite)
Restwert 999,- € :shock:

Nach abzug der Selbstbeteiligung (150,- €) weil das bei mir nen Wildunfall war wollten die mir dann nur noch 50,- € auszahlen :evil:

Da es nen US mit Tempomat war und man den ja nicht mit den "einfachen" vergleichen kann wurde der Wiederbeschaffungswert dann nachträglich noch erhöht.

Aber war ne scheiß erfahrung wie man von Versicherungen verarscht werden kann :shock:




Wenn der Restwert bei dir nur 100,- € ist sollte es ja reichen um den Schaden wieder hinzubekommen oder?

Wenn noch Rechnungen der letzten Zeit vorhanden sind können die Teilweise auch noch mit in den Wiederbeschaffungswert eingerechnet werden :wink: