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Verfasst: 28.05.2008, 10:10
von carstyle24v
Hy Leute
schon mal DANKE für die vielen Typs, bin natürlich nur ein freundlicher Mensch und so rede ich auch mit den Cops!

@Psychotic:

Danke dir auch für deine mithilfe! Nur naja ob ich jetzt mit 6cm bekloppt bin!! Kann ich jetzt nicht sagen! eventuell ein bisschen Tuning verrückt! Passt glaub besser:):_)
Nur hatte ich noch nie das Problem, dass sich andere Verkehrsteilnehmer über mich beschwert hatten wegen z.B. starkes abbremsen wegen Bodenwelle usw. Im Gegenteil!! Ich fahr ja auch nicht alltäglich mit dem Probe, nur noch an den Sonnentagen oder zu Treffen oder Messen.

Und zu den 11cm ! Ich habe mir ein Holz klotz gebaut mit 8cm breite und 11 cm Höhe und hab den problemlos mittig überfahren, natürlich bis zur Stoßstange!
Mein Freund von mir hat den BMW M3, der Holz klotz passt zwar unter die originale BMW ,M Stoßstange doch dann am Querlenker, sowie Ölwanne stößt er an!!

Verfasst: 28.05.2008, 13:57
von schraube
..also ich hab da so nen öhm...exoten in der garage..was genau tut nix zur sache, ist ja nur spielkram....und wenn ich mit dem mal so rumfahre im sommer hab ich nen wisch von nem AW dabei mit Anhang vom TüV...war unumgänglich weil ich keine lust hatte jede woche ne quizshow mit 2 waldmeistern abzuhalten....da sind mir die preisgelder zu lau ...najo lange rede wenig sinn..seitdem ist ruhe und ich denke die jungs haben auch echt anderes zu tun ....zum bleistift kleine mädels bei fussballspielen nackig auszuziehen und so...(sagt das bitte nie bei kontrollen...)

p.s. das geht aber nur wenn alles legal von nem ordentl. TüV eingetragen ist ....ansonsten..a-karte !!

Verfasst: 28.05.2008, 14:03
von carstyle24v
Ha ha :D

@schraube!!! hast du was getrunken ? Dein text liest sich einfach spitze!!

:lol2:

aber was hast du da für ein schreiben von AW ?? was meinst du mit AW? (Anwalt)?

Verfasst: 28.05.2008, 18:54
von Psychotic
Dierk-mit-E hat geschrieben::D Stimmt :D
....:lol: :lol: :lol: Man kann immer was finden.
..............

Es grüßt das Bullenpack.... 8)

Genau...

und für uns gehörst Du nicht dazu... du bist eine der wenigen Ausnahmen.... :lol:
Dierk wir ham dich doch lieb... :wink:

Verfasst: 28.05.2008, 21:55
von Rob
Proberunner hat geschrieben:
Dierk-mit-E hat geschrieben:: Man kann immer was finden.

Es grüßt das Bullenpack.... 8)
bei mir beisst du dir die zähne aus :lol:
*gg* Meiner ist Serie und was ich geändert hab is soweit konform *gg* zumindest fast, aber da würd nie jemand was sagen... :D

Verfasst: 29.05.2008, 00:00
von Psychotic
Rob hat geschrieben:
Proberunner hat geschrieben:
Dierk-mit-E hat geschrieben:: Man kann immer was finden.

Es grüßt das Bullenpack.... 8)
bei mir beisst du dir die zähne aus :lol:
*gg* Meiner ist Serie und was ich geändert hab is soweit konform *gg* zumindest fast, aber da würd nie jemand was sagen... :D
Irrtum.... alle beide....
noch nie in eine Kontrolle gekommen und nen Mängelschein wegen nem Defekt bekommen????
Zum Beispiel irgendwas undicht und Öl tropft....
die Minna verteilt hier in Berlin nicht nur Mängelscheine wegen Tuning.... Ist ja klar.. steckt je im Wort drin.. MÄNGEL

Verfasst: 29.05.2008, 00:08
von Silversurfer
Psychotic hat geschrieben: Zum Beispiel irgendwas undicht und Öl tropft....
die Minna verteilt hier in Berlin nicht nur Mängelscheine wegen Tuning.... Ist ja klar.. steckt je im Wort drin.. MÄNGEL
das sollten viel mehr sein.
Wenn man sieht was für Schrott hier rumfährt. Is ja fast wie in Südafrika.

Alleine am Montag auf 300m AB 3 defekte Schrottkisten auf dem Standstreifen. ok, reingucken kann man ja nicht.

Verfasst: 30.05.2008, 00:03
von Sebastian
Christian hat geschrieben:denk doch mal logisch nach. :wink:
die polizei als staatsorgan ist die exekutive, also das ausführende organ. Sie sorgt demnach für die Einhaltung der Gesetze. Niemand, auch nicht der TüV kann sich über Gesetze hinwegsetzen.
Anders gesagt: Is völlig schnuppe, was der TüV einträgt, wenns verboten ist, bleibt es verboten.
Falsch!
Der TÜV ist u. a. mit der "Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben" betraut. Die werden in dem Fall von Sachverständigen wahrgenommen. Was die als zulässig eintragen ist auch für die Polizei bindend. Selbst wenn Polizisten speziell geschult sind, hat deren Beurteilung keinen Vorrang vor der eines Kfz.-Sachverständigen.
Eine ausgestellte Mängelkarte läßt sich durch Vorführung beim TÜV und Nachweis dessen bei der Polizei beheben (wenn denn der Mangel behoben ist oder nach Urteil des TÜV keiner vorliegt). Der TÜV wiederum würde kaum erklären können, warum er als Institution etwas einträgt was ein anderer Prüfer ggfs. für unzulässig erklärt.