Meiner Meinung nach kannst Du einen Kostenvoranschlag machen wo Du willst.
Weiterhin kann es gut sein, das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
"Wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen, spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden."
Die Rechtsprechung sagt: Kein wirtschaftlich denkender Mensch würde ein Auto für den Preis reparieren lassen, der höher liegt als der Preis eines Ersatzfahrzeugs.
Allerdings gibts dabei auch eine Ausnahme: Wenn du ein sehr gepflegtes Fahrzeug hast mit guter Austattung, hast du das Recht, das Fahrzeug Instandsetzen zu lassen, WENN der Preis der Reparatur höchstens 30% über den Kosten eines Wiederbeschaffungsfahrzeuges + Minderwert liegt.
Vorteil für die Versicherung vom Gegner: Per Gutachten das Geld an Dich Auszahlen ist günstiger, da für die Versicherung wesentlich billiger (die 30%, um welche die Reparaturkosten über dem Zeitwert liegen plus den Restwertabzug, der bei Reparatur als Abzugsmasse entfällt), zusammen so um die 50% Differenz
Also wenn du das Auto reparieren willst, such dir eine Werkstadt, die die EINWANDFREIE Reparatur für die vom Gutachter geschätzten Wert durchführt (also innerhalb der 130%)
Wenn Du das Geld vom Gutachter nehmen willst, kriegst Du das ausgezahlt, was der Gutachter geschätzt hat, und wenn du dann ein ersatzfahrzeug kaufst, kannst du noch folgendes geltend machen.
+MWSt (soweit ausgewiesen)
+ Kosten für An- / Abmeldung (ca 100euro)
+ Totalschaden - Pauschale (ca 100 euro).
So, und da ich leider selber nicht so schlau bin, hier die Quelle:
http://info-center-online.com/autounfal ... chaden.htm