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Verfasst: 23.10.2007, 01:36
von Ratz
Aauutschhhh . . . Mein beileid , schade um Dein wagen :cry: ! . . . . . . ~~(@)"> . . . ~~O">

Verfasst: 23.10.2007, 14:05
von BlueDragon
was heute bei ford und hab einen kostenvoranschlagmachen lassen der sagt zu mir das auto ist ein totalschaden kann das das sein?? weil die versicherung von dem unfallgegner hat mich zu denen geschickt vll haben die geredet das es billiger ist wenn es ein totalschaden ist??

Verfasst: 23.10.2007, 14:47
von Steellynx
Meiner Meinung nach kannst Du einen Kostenvoranschlag machen wo Du willst.

Weiterhin kann es gut sein, das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
"Wirtschaftlicher Totalschaden an einem Fahrzeug liegt vor, wenn die entsprechenden Reparaturkosten höher sind, als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Aber auch schon dann, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert übersteigen, spricht man von wirtschaftlichem Totalschaden."
Die Rechtsprechung sagt: Kein wirtschaftlich denkender Mensch würde ein Auto für den Preis reparieren lassen, der höher liegt als der Preis eines Ersatzfahrzeugs.

Allerdings gibts dabei auch eine Ausnahme: Wenn du ein sehr gepflegtes Fahrzeug hast mit guter Austattung, hast du das Recht, das Fahrzeug Instandsetzen zu lassen, WENN der Preis der Reparatur höchstens 30% über den Kosten eines Wiederbeschaffungsfahrzeuges + Minderwert liegt.

Vorteil für die Versicherung vom Gegner: Per Gutachten das Geld an Dich Auszahlen ist günstiger, da für die Versicherung wesentlich billiger (die 30%, um welche die Reparaturkosten über dem Zeitwert liegen plus den Restwertabzug, der bei Reparatur als Abzugsmasse entfällt), zusammen so um die 50% Differenz

Also wenn du das Auto reparieren willst, such dir eine Werkstadt, die die EINWANDFREIE Reparatur für die vom Gutachter geschätzten Wert durchführt (also innerhalb der 130%)

Wenn Du das Geld vom Gutachter nehmen willst, kriegst Du das ausgezahlt, was der Gutachter geschätzt hat, und wenn du dann ein ersatzfahrzeug kaufst, kannst du noch folgendes geltend machen.

+MWSt (soweit ausgewiesen)
+ Kosten für An- / Abmeldung (ca 100euro)
+ Totalschaden - Pauschale (ca 100 euro).

So, und da ich leider selber nicht so schlau bin, hier die Quelle:
http://info-center-online.com/autounfal ... chaden.htm

Verfasst: 23.10.2007, 19:32
von BlueDragon
also hab einen kostenvoranschlag bekommen belauft sich auf 3500euro alles repaieren zu lassen also 1300die teile und 900 das lackieren für alles und der rest arbeitszeit und mehrwertssteuer ich will eh ausbezahlt werden besser weil ich ihn selbst wieder neu mache was heist das dann das ich das geld vom lackieren und von den teilen bekomme??

Verfasst: 23.10.2007, 19:51
von Steellynx
Wenn du Dich ausbezahlen lassen willst, bekommst du glaube ich den Wert den der Gutachter gesagt hast - die Mehrwertsteuer.

Aber bitte korrigiert mich fals ich falsch liege.

Ich habd as noch im Hinterkopf, das es das beste ist, was einen passieren kann, wenn jemand hinten gegen die Stoßstange klatscht^^

Verfasst: 23.10.2007, 20:59
von BlueDragon
ja klar will ich mich ausbezahlen lassen ohen die mehrwertsteuer bmüsste ich da dann 3000euro bekommen das wär mal was für einen neuen umbau

Verfasst: 25.10.2007, 10:00
von dom_747
hi

soweit ich das weiß ziehen die dir aber auch noch den restwert von den 3500euro ab.
ich hätte für meinen unfall auch 3500 bekommen und als ich das hab auszahlen lassen haben die noch 600euro wegen dem restwert abgezogen.also waren es dann doch "nur"2900.aber eigentlich steht das doch alles ganz genau im gutachten drin.

greetz
dom

Verfasst: 25.10.2007, 10:18
von BennyGT
:blaerr: :blaerr: :blaerr: :blaerr: :blaerr: :blaerr: :blaerr:
Mein schöner alter autowagen !!!! GROßES Beileid

MFG Benny