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Verfasst: 20.10.2007, 21:25
von Nomis
echt ne scheiß sache die die da mit dir machen..

ich glaub da hat man die Möglichkeit nochmal beschwerde/einspruch beim öhm... Dachverband? ja ich glaub das heißt Dachverband ... Westdeutscher Handwerkskammertag .. einzulegen.

Da sind halt alle Handwerkskammern in Deutschland untergeordnet.

Oder wie weiter oben schon von jemanden geschrieben wird es da wohl irgend n Ministerium für geben wo man sich beschweren kann.

edit
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Die hier mein ich http://www.handwerk-nrw.de/index.htm

Verfasst: 25.10.2007, 14:00
von Sims
Es gibt neuigkeiten :wink:


Ich habe mit diesem obermacker da gesprochen.
Zuerst hat er sich mit Frau S. kurzgeschlossen um sich einen Überblick zu verschaffen. Dann gings los.
-Ich hätte keinen Antrag auf Verkürzung gestellt.
Aha.. den Antrag hatte ich (abgelehnt) vor mir liegen
-Ich wäre zu schlecht in der Schule
Weiß ich, aber ich will ja nicht verkürzen
-Man bräuchte die Freigabe von Karlsruhe
Aha.. die brauchen ne Freigabe aus Stuttgart
-In Freudenstadt gibt es keine Handwerkskammer
Ach du heilige.. ich hab mit Geistern Telefoniert
-Höchstens eine Niederlassung
Ach sooo ist das :wink:
-Er könne da aber auch nichts machen, er braucht definitiv die Freigabe aus Freudenstadt. Quasi eine Freigabe um die Freigabe zu erteilen.
Also doch keine Geister...


Also nochmal in Freudenstadt angerufen. Die Dame war etwas perplex und verstand auch nicht ganz um was für eine Freigabe es ging. Sie will da selbst anrufen


Am nächsten tag hat die Dame aus Freudenstadt wieder angerufen (im übrigen die kompetenteste der dort Angestellten.
Also, sie hat jetzt mit allen Beratern und mit allen Stellen telefoniert. Und sie sind sich alle einig geworden.
-lol-
Ich könne die Prüfung definitiv nicht machen wegen den 0,3 die ich zu schlecht bin. Das würde absolut nicht gehen. Und der Prüfungsausschuss hätte da auch nichts zu entscheiden
-aha..-
Es tut ihr dermaßen leid, für die zweigniederlassung, zweigstelle, geisterstelle, handwerkskammerimitation ect. wäre das zwar auch besser, aber es würde eben nicht gehen.


Geil ne? :wink:


Naja, heute hab ich mir die Anmeldung für das Berufskolleg geholt damit ich ende 2008 meine Fachhochschlureife mit anschließendem Studium an der FH beginnen kann.

Wenn ich das jetzt mal neutral betrachte hat mir diese Sturheit eigentlich keinerlei schulischen Nachteile gebracht. Da ich meine Lehre sowieso erst im Februar abgeschlossen hätte, wäre der Schulantritt an dem BK sowieso erst ende 2008 möglich gewesen.
Also sind es nur ca. 4000 Euro die ich dadurch verliere.
Damit muss ich Leben wie die dame am telefon schon sagte :lol:



Ein Hoch auf die Deutsche Bürokratie :)




Grüße
Simon


Edit:
Eins noch
Das Berufskolleg ist sozusagen das Abi-Light. Für das Technische Gymnasium (also Abitur) sind die Aufnahmekriterien ein Realschulabschluss mit 3,0 Notendurchschnitt.
Für das Berufskolleg allerdings ist kein besondere Durchschnitt erforderlich. Es ist nur eine bestandene Ausbildung oder eine bestandene Realschule vorausgesetzt. Was da dann für Vollpfosten rumhüpfen kann ich mir schon denken :lol:

Nochmal zur erinnerung:
Um meine Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen brauch ich in der Zwischenprüfung (also nicht im zeugniss) einen Notendurchschnitt von 2,0.


Und nochmal ein Hoch auf die Deutsche Bürokratie :)

Verfasst: 25.10.2007, 16:21
von zonk
Jap; das ist mal wieder ein weiterer beweiß das die HWK nix kann und das Beste ist das bei denen die eine hand nicht weiß was die andere macht.

@Sims kann dein Leher da nix mahen? z.b. ne empfehlung schreiben oder sowas!