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Verfasst: 18.09.2007, 18:31
von Bruce
Also nach langem hin und her muss er jetzt 250€ zahlen wegen verlassen des Unfallorts... ein Witz!!
Wennigsten keine Punkte etc.....

Verfasst: 18.09.2007, 23:02
von Namxi
An wen muss er das bezahlen?? :shock:


Grüße

Namxi

Verfasst: 19.09.2007, 06:11
von Joffel
da wird der hund in der pfanne verrückt...

8)

Verfasst: 19.09.2007, 17:23
von Bruce
Es geht an die Staatsanwaltschaft.....

Verfasst: 19.09.2007, 20:50
von Joffel
na jetzt bin ich aber gespannt wie es weitergeht...

8)

Verfasst: 22.09.2007, 13:25
von Bruce
Geht weiter:
Die (damalige) Firma meines Bruders hat ja gesagt dass alles über ihre Rechtschutz gehen wird, weil ja das ein Geschäftsauto ist und es auf dem Heimweg von der Arbeit geschehen ist...
Doch jetzt kam ein Brief von dem Anwalt, mein Bruder möge ihm doch die Nummer seiner Rechtschutz durchgeben!(was soll das jetzt?)

Und das Problem ist ja, dass gerade zu dieser Zeit mein Bruder keine Rechtschutz hatte (jetzt natürlich schon).

Am Montag wird er mal seine Versicherung anrufen....

Bin mal gespannt was da wieder auf ihn zukommt!

P.S.: Und vor ein paar Wochen ist er auch noch gekündigt worden, angeblich zu wenig Arbeit (er war jetzt ganze 5 Monate angestellt, hat aber inzwischen schon wieder ne Stelle)

Verfasst: 22.09.2007, 14:16
von Joffel
... an seiner stelle würde ich diesem rechtsverdreher ans herz legen sich mit dem fahrzeughalter in verbindung zu setzen und jegliche weitere kommunikation ablehnen.

8)

Verfasst: 23.09.2007, 01:12
von Namxi
Tja, wenn die Staatsanwaltschaft ihn schon für "schuldig" befunden hat, hat der "Rechtsverdreher" einen ganz klaren Ansprechpartner, und das ist nicht der Halter.

Wenn Dein Bruder jetzt eine Rechtsschutz hat, würde ich sagen: Sofort zum Anwalt und beraten lassen. In dem Zusammenhang vielleicht ganz interessant: Wenn man eine Selbstbeteiligung hat, kann man bei manchen Versicherungen eine Erstberatung "umsonst" bekommen [also ohne SB], wenn der Sachverhalt damit erledigt ist und es nicht zu einem weiteren Rechtsstreit kommt. Kann man dem Anwalt sicher verklickern, dass ggf. etwas Kaugummimäßig auszulegen, falls dann doch noch ein Streit kommt.. [z.B. Abrechnung für eine "andere" Beratung..]


Grüße

Namxi

Verfasst: 26.09.2007, 09:54
von Bruce
Er hat jetzt mit seiner Versicherung telefoniert und die gaben Entwarung!
Viele Anwälte machen es so damit sich die Versicherungen die Kosten evtl. teilen können, aber in diesem Fall isses eh egal, da es ein und dieselbe Versicherung ist!!
Sieht so aus alles wäre jetzt erstmal alles geklärt.....