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Verfasst: 19.02.2006, 15:08
von christoph
Also erstens kostet die Probezeit ca 350 € (+-50€), weiß ich weil ein bekannter gerade eine gemacht hat.
In der Probezeit, bist du in jedem Fall dran, denn die Regel lautet:
Bei gelb halten (nicht nochdrüber fahren) und bei rot muss der Wagen stehen. Mit der Gelbphase, werden einige jetzt sicher behaupten man dürfe noch drüber, das ist aber nicht korrekt. Soltte ein Beamter einen dabei erwischen, so hat er eine Toleranz vorgegeben, an welche er sich allerdings nicht halten muss.
Ich würde dir raten mit deinem Vater zu sprechen, dss er es auf seine Kappe nimmt. Er kann bestimmt einen Monat im Sommer auf den Lappen verzichten, wo du dann allerdings herhalten und ihn umher kutschieren musst. Also wenn dein Vater nicht dringends auf den lappen angewiesen ist und du die Strafe zahlst, wird das schon passen. Du kannst ihn und deine Mutter als dank dafür ja richtig schick ausführen und hast immernoch ca 300 € gespart.
Letztere Lösung wäre das du die Blitze heute Nacht mit Hilfe von Eisspray oder einem Bolzenschneider knackst, wovon ich dir aber abrate, da es dann erst richtig teuer werden kann. Den letzten Absatz bitte nicht ernstnehmen!!!
Gruß
Christoph
Verfasst: 19.02.2006, 15:30
von NeeliX
HAb mit meinem VAter geredet und wenns möglich ist nimmt er die saxhe auf sich....
Nur des Probvlem is ja erstma, das zwischen mir und meinem VAte ca 30 Jahre unterschied liegen, ist es für den sachbearbeiter relativ leicht mich zu erkennen!
Naja was solls.... bevor ich noch mehr ärger bekomm geb ich die sache lieber zu und muss hlt mit dem Mis leben, den ich verzapft hab.....thatÄ's life... wenn ich auch drüberfahren muss....
Warte jetzt erstmal ab was von den Behörden kommt und dann entsprechend reagieren!
VIELEN DANK FÜR DIE SCHNELLEN UND KOMPETETTEN ANTWORTEN!!!!
:alright
MfG
Jonas. der jetzt wieder nach Lubu fährt.......und wieder an der Ampel vorbei..... wo hab ich nur meine "spezialböller"
Verfasst: 19.02.2006, 17:47
von RedEagle
NeeliX hat geschrieben:HAb mit meinem VAter geredet und wenns möglich ist nimmt er die saxhe auf sich....
Davon würde ich Euch abraten.
Da es zwischenzeitlich zu viele Leute gibt, die Punkte und Fahrverbote für eine entsprechende Entlohnung auf sich nehmen, wird in der Regel geprüft, ob derjenige, der die Sache auf sich nimmt, auch der richtige Adressat ist. Kommt die sache raus, habt Ihr beide ein Verfahren. Einige Gerichte haben in solchen Fällen schon auf charakterliche ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen erkannt. Schlimmstenfalls dürftet Ihr dann beide den Führerschein abgeben.
Dein Vater braucht Dich zwar nicht als Fahrzeugführer zu benennen und kann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, er darf aber auch nicht für Dich lügen.
Gruß Uwe
Verfasst: 19.02.2006, 18:23
von Gast
Neee, du, Einspruch!
Lies dir dazu mal radarfalle.de durch. Aber mach mal nicht die Pferde scheu.
Glaub mir, ein wenig kenne ich mich auch aus...
Auf jeden Fall über den Vater versuchen.
Verfasst: 19.02.2006, 18:27
von Gast
Verjährungsfrist:
3 Monate.
Kommt ein an dich adressierter Anhörungsbogen, so beträgt die Verjährungsfrist jetzt 6 Monate. Und da kommst du dann nichtmehr raus.
Ergo: Wenn dich 3,5 Monate nichts erreicht, bist du raus. Erreicht dich was, so ist es schlecht.
Wird manchmal auf gut Glück gemacht.
Bei mir haben sie einmal meinem Vater einen Anhörungsbogen geschickt und 4 Wochen später mir, OBWOHL mein Vater mich nicht benannt hat! Damit war es für mich nichtmehr möglich auf Verjährung zu gehen.
Verfasst: 19.02.2006, 19:54
von christoph
Bin auch letztens erst geblitzt wurden und mein Probe ist ebenfalls auf meinen Vater angemeldet. Er hats auf sich genommen und gut war.
Gruß
Christoph
Verfasst: 19.02.2006, 20:03
von BM50181
Kein Prober hat geschrieben:Neee, du, Einspruch!
Lies dir dazu mal radarfalle.de durch. Aber mach mal nicht die Pferde scheu.
Glaub mir, ein wenig kenne ich mich auch aus...
Auf jeden Fall über den Vater versuchen.
Du kennst Dich ein wenig aus, aber weisst Du auch, was RED Eagle beruflich macht
Dumm gelaufen jedenfalls. Ist mir auch in Hannover mal passiert mit dem Wagen meiner Freundin damals.
Ist aber nie was gekommen, warum ? Keine Ahnung.
Gruß
Micha
Verfasst: 19.02.2006, 20:21
von BadPittt
BM50181 hat geschrieben:Ist mir auch in Hannover mal passiert mit dem Wagen meiner Freundin damals.
Ist aber nie was gekommen, warum ? Keine Ahnung.
Hast Dich nicht gewundert, warum sie 4 Wochen nur zu Fuß unterwegs war??
Bin auch der Meinung, das man die Scheiße die man baut selber ausbadet und nicht alles Papi machen lässt.
Ihr wollt doch alle so erwachsen sein.....
Verfasst: 19.02.2006, 20:27
von Martin
BM50181 hat geschrieben:
Du kennst Dich ein wenig aus, aber weisst Du auch, was RED Eagle beruflich macht
Genau die kennen sich da nicht gut aus wie behauptet. Wenn man es richtig macht, können sie einem nicht an den Karren fahren. Aber dies gebe nicht im Forum preis.
Gruß
Martin
Verfasst: 20.02.2006, 13:26
von Probe@24V
@NeliX
Was wichtig wäre, wie schnell war die zulässige Geschwindigkeit an der Ampel wo du geblitzt wurdest?
Grüße
Andy
Verfasst: 20.02.2006, 14:42
von Reinik
NeeliX hat geschrieben:Wenn der Anhörungsbogen zu meinem dad geschickt wird und es kein FAhrverbot (weil hoffentlich kleiner als 1sec) und er dann es zugibt und die Punkte kassiert......... glauben die des oder gucken die des foto soo gennau an?
Also bei Punkten in der Probezeit gibt es meines Wissens 100% diese Nachschulung und die Probezeit wird um weitere 2 Jahre verlängert.
Aber das dein Dad die Punkte kassiert.. könnte schon durchgehen..
wurde letztens geblitzt (waren zwar nur 9km/h zuviel), aber kam zu meinem Vater und da stand drin das er als "Fahrzeughalter und Fahrzeugführer" geblitzt wurde..
Und das Foto war dermassen unscharf..
Und ein Abikollege von mir wurde in ner geschlossenen Ortschaft mit 130km/h geblitzt (war zwar in nem Industriegebiet mitten in der Nacht, aber trotzdem sind da nur 50 Km/h erlaubt), naja seine Oma hatte noch ein Führerschein und hat ihn für ihn geopfert
Die Fotos sind nämlich in einer sehr schlechten Qualität
Also probiers deinem Vater "in die Schuhe zu schieben"
Verfasst: 20.02.2006, 15:16
von NeeliX
Probe@24V hat geschrieben:@NeliX
Was wichtig wäre, wie schnell war die zulässige Geschwindigkeit an der Ampel wo du geblitzt wurdest?
Grüße
Andy
Also war ganz normal Innerorts udn cih bin ca Tacho 52km/h gefahren! Warum ist das wichtig?
Hab mich mal bei Radarfalle.de und radarforum.de durchgekämpft und versuchs mal, ob ich drum rum komm....
Aber jetzt ersma abwarten was kommt ..
THX!!!!!!!
MfG Jonas
EDIT: RedEagle bis du n "Grüner"?
Verfasst: 20.02.2006, 15:38
von BM50181
NeeliX hat geschrieben:...
Also war ganz normal Innerorts udn cih bin ca Tacho 52km/h gefahren! Warum ist das wichtig?...
Wenn Du zusätzlich noch zu schnell warst, gibts noch mehr Ärger.
Wenns aber 52lt Tacho war, dann trifft das ja nicht zu.
Gruß
micha
Verfasst: 20.02.2006, 16:24
von Probe@24V
NeeliX hat geschrieben:Probe@24V hat geschrieben:@NeliX
Was wichtig wäre, wie schnell war die zulässige Geschwindigkeit an der Ampel wo du geblitzt wurdest?
Grüße
Andy
Also war ganz normal Innerorts udn cih bin ca Tacho 52km/h gefahren! Warum ist das wichtig?
Hab mich mal bei Radarfalle.de und radarforum.de durchgekämpft und versuchs mal, ob ich drum rum komm....
Aber jetzt ersma abwarten was kommt ..
THX!!!!!!!
MfG Jonas
EDIT: RedEagle bis du n "Grüner"?
Deswegen:
die Dauer der Gelbphase auf die gemäß VwV IX zu § 37 StVO Abs. 2 Nrn. 1 und 2 vorgeschriebenen Werte (3 sec. bei Vmax=50 km/h; 4 sec. bei Vmax=60 km/h; 5 sec. bei Vmax=70 km/h) überprüfen, da sich sonst der Anhalteweg des Kraftfahrzeugs überraschend verkürzt und der Kraftfahrer dies u.U. mit einer erhöhten Geschwindigkeit zu kompensieren versucht. Im übrigen kann bei verkürzter Gelbphase dem Kraftfahrer i.d.R. kein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden; es ist daher von entscheidender Bedeutung, daß der Verteidiger Einsicht in den Phasenplan und das Wartungsbuch der Lichtzeichenanlage nimmt. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger mit der Messung der Signalzeiten, insb. der Gelbzeit, beauftragt werden.
D.h. viele Ampelblitzer sind falsch eingestellt von der Gelphasenzeit, was aber die Minderheit weiß und somit aber anstandslos die Strafe gezahlt wird. Wenn man sich aber genauer mit der Materie beschäftigt kann man selber mal zu dieser Ampel hinfahren und beobachten ob die Gelphase wirklich nach Vorschrift zeitlich eingestellt wurde wenn gegebenenfalls dies nicht Fall ist Einspruch einlegen und die o.g. Maßnahmen durchführen!
Grüße
Andy
Verfasst: 20.02.2006, 19:47
von RedEagle
Martin hat geschrieben:
Wenn man es richtig macht, können sie einem nicht an den Karren fahren. Aber dies gebe nicht im Forum preis.
Gruß
Martin
@Martin
Da hast Du schon recht, aber den Vater darum zu bitten sich selbst als Fahrer zu benennen ist genau der falsche Weg.
@Neelix
Meld Dich mal per PN, wenn der Anhörungsbogen da ist.
Gruß Uwe