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Verfasst: 15.09.2005, 09:16
von BM50181
Schiri hat geschrieben:...Stimmt doch gar nit! Nur bei Nebel darf nur die Nebelschlussleuchte genutzt werden, die Nebelscheinwerfer auch bei sonstigem Bedarf, zB starker Regen oder so......
Sonstiger Bedarf :lol: So würde ich das nicht nennen, sonst berufen sich wieder einige Prollos drauf, die meinen damit den ganzen Tag rumzufahren.

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei starker Sichtbehinderung eingeschaltet werden (Und damit ist nicht die Sonnenbrille des Fahrers gemeint oder die blendende strahlende Sonne :lol: )

Gruß
Micha

Verfasst: 15.09.2005, 12:23
von unR3aL
hmmm.... *grübel*
könnte ich mir (wenn das evt. durchkommt mit dem taglicht) dann scheinwerfer in aussparungen meiner sensei front einbauen, die eigentlich für die nebler (die ich nicht hab) bauen ? oder wären die dann zu tief ?
bzw. dürften dann solche relativ kleinen lampen als taglicht durchgehen ? fragen über fragen :lol:

greetz
chris

Verfasst: 15.09.2005, 13:09
von DoGlo
Da steht was dazu und die Masse sind in der Einbauanleitung angegeben.

http://www.hella-online.de/ges_bestimmungen.jsp

Verfasst: 15.09.2005, 15:34
von rayman
BM50181 hat geschrieben:
Schiri hat geschrieben:...Stimmt doch gar nit! Nur bei Nebel darf nur die Nebelschlussleuchte genutzt werden, die Nebelscheinwerfer auch bei sonstigem Bedarf, zB starker Regen oder so......
Sonstiger Bedarf :lol: So würde ich das nicht nennen, sonst berufen sich wieder einige Prollos drauf, die meinen damit den ganzen Tag rumzufahren.

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei starker Sichtbehinderung eingeschaltet werden (Und damit ist nicht die Sonnenbrille des Fahrers gemeint oder die blendende strahlende Sonne :lol: )

Gruß
Micha
da ich erst vor gut einem montat meinen führerschein gemacht habe, weiß ich, das die nebelleuchten bei regen, schnee und natürlich auch bei nebel eingeschaltet werden dürfen, egal wie stark es ist. da habe ich auch sehr überrascht geguckt :shock: in der fahrschule.
die nebelrückleuchte darf aber nur bei einer sicht von weniger als 50 meter eingeschaltet werden.

ich glaube aber nicht, das wir irgendetwas nachrüsten müssen, nur weil neuwagen es haben müssen. z. B dritte bremsleuchte

Verfasst: 15.09.2005, 16:13
von unR3aL
das die nebelleuchten bei regen, schnee und natürlich auch bei nebel eingeschaltet werden dürfen, egal wie stark es ist.
oder wenn einem ein proll auf der landstraße malwieder fast im kofferraum sitzt..... :twisted:

Verfasst: 15.09.2005, 16:33
von BM50181
In soeinem Fall mache ich einmal kurz die Warnblinkanlage an. Da ich ja rote Blinker habe, sieht das für den aus wie Bremslicht.....wirkt fast immer :lol:

Verfasst: 15.09.2005, 16:40
von Martin
unR3aL hat geschrieben:
das die nebelleuchten bei regen, schnee und natürlich auch bei nebel eingeschaltet werden dürfen, egal wie stark es ist.
oder wenn einem ein proll auf der landstraße malwieder fast im kofferraum sitzt..... :twisted:
Wenn man schon durch die Gegend schleicht, dann fährt man halt kurz rechts ran und lässt den Hintermann vorbei. Man muss doch niemanden behindern.


Gruß
Martin

Verfasst: 15.09.2005, 16:56
von rayman
@martin

genau das mache ich auch immer.

Verfasst: 15.09.2005, 17:07
von Schiri
rayman hat geschrieben:
BM50181 hat geschrieben:
Schiri hat geschrieben:...Stimmt doch gar nit! Nur bei Nebel darf nur die Nebelschlussleuchte genutzt werden, die Nebelscheinwerfer auch bei sonstigem Bedarf, zB starker Regen oder so......
Sonstiger Bedarf :lol: So würde ich das nicht nennen, sonst berufen sich wieder einige Prollos drauf, die meinen damit den ganzen Tag rumzufahren.

Nebelscheinwerfer dürfen nur bei starker Sichtbehinderung eingeschaltet werden (Und damit ist nicht die Sonnenbrille des Fahrers gemeint oder die blendende strahlende Sonne :lol: )

Gruß
Micha
da ich erst vor gut einem montat meinen führerschein gemacht habe, weiß ich, das die nebelleuchten bei regen, schnee und natürlich auch bei nebel eingeschaltet werden dürfen, egal wie stark es ist. da habe ich auch sehr überrascht geguckt :shock: in der fahrschule.
die nebelrückleuchte darf aber nur bei einer sicht von weniger als 50 meter eingeschaltet werden.

ich glaube aber nicht, das wir irgendetwas nachrüsten müssen, nur weil neuwagen es haben müssen. z. B dritte bremsleuchte

@BM50181: Hast natürlich vollkommen recht. Es muss eine erhebliche Sichtbehinderung vorliegen. Zitat dazu aus §17StVO:"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein"

Verfasst: 15.09.2005, 20:22
von Snappy
Martin hat geschrieben: Wenn man schon durch die Gegend schleicht, dann fährt man halt kurz rechts ran und lässt den Hintermann vorbei. Man muss doch niemanden behindern.
Genau das mache ich auch immer, wenn ich im Urlaub bin und die Landschaft geniessen will ;) , mich nervt es immer wenn irgendjemand hinter mir ist.

Verfasst: 15.09.2005, 21:59
von Psychotic

Verfasst: 16.09.2005, 00:33
von Darker
sven. hat geschrieben:Wieso eigentlich immer dieser ganze Umstand mit dem Tagfahrlicht?
Auch wenn es eigentlich nicht erlaubt fahr ich übern Tag fast immer mit Standlicht.
Stört keinen, man ist besser zu erkennen und es muss nicht extra nachgerüstet werden.
Weil Standlicht nun mal Standlicht ist und wie der Name schon sagt
einzeln (ohne Abblendlicht) nur bei stehendem Fahrzeig genutzt werden
darf.

Beispiel :

Du kommst mir entgegen. Zwischen uns ist ein Zebrastreifen. Ich will
vor dem Streifen links abbiegen, Du bist paar Meter davor und hältst an
weil jemand rüber will. Ansonsten willst Du danach weiter geradeausfahren.
Ich biege ab, Du beschleunigst wieder und rauschst mir rein.

Dann werde ich sagen Du hattest nur Standlicht an und da Du standest
als ich Dich gesehen habe (auch wenn's wg. Zebrastreifen war), hat dies
den Eindruck erweckt dass Du NICHT gefahren bist. Zack, kannste Dich
schonmal auf ne Teilschuld einstellen...

Ob wir in der Praxis trotzdem mit Standlicht fahren weil es lässig aussieht,
lasse ich mal aussen vor. Das war nur drauf bezogen, warum man nicht
reines Standlicht anstelle von Abblendlicht oder Zusatz-Tagfahrlicht zur
Pflicht macht.


Die Regelung an sich finde ich sinnvoll, allerdings haben Fahrzeuge wie
unsere natürlich die Arschkarte gezogen...
 

Verfasst: 16.09.2005, 10:40
von sven.
Du kommst mir entgegen. Zwischen uns ist ein Zebrastreifen. Ich will
vor dem Streifen links abbiegen, Du bist paar Meter davor und hältst an
weil jemand rüber will. Ansonsten willst Du danach weiter geradeausfahren.
Ich biege ab, Du beschleunigst wieder und rauschst mir rein.
OK, da würde das Standlicht zu einer blöden Situation führen, stimme ich zu.
Aber ich halte es für recht unwahrscheinlich da wir uns beide in dem Fall ziemlich blöd anstellen müssten ;) Man kann ja mein Fahrzeug mit Standlicht nur für stehend halten wenn es sich nicht oder fast nicht bewegt. Wenn dem so ist und ich wieder losfahre hab ich ja genug Zeit mich auf alles vor mir einzustellen. In deinem Beispiel wäre ich ja im Anfahren als du abbiegst, also hätte ich genug Zeit wieder zu Reagieren.
Und so kann ich mir keine wirklich gefährliche Situation durch Standlicht vorstellen.

Könnte das gleiche Problem nicht auch durch mit Tagfahrlicht hervorgerufen werden, wenn es jemand für Standlicht hält?
Mein Problem am Tagfahrlicht ist auch, dass du es nicht hinten am Fahrzeug siehst.

Verfasst: 16.09.2005, 11:16
von littleboy21
Servus,
ich muss doch auch mal mein Senf dazu geben, immerhin habe ich die Dinger dranmontiert nachdem mich ein Franzose am hellichten Tag übersehen hat und mir ab der Türe bis hinten alles Zerbeult hat. Schaden in Deutschland gerechnet 4.400 Euro. Tagfahrscheinwerfer Hella ca 80,00 Euro. Das einzigste Problem beim Probe, eigenltich müssen die Dinger einen mindestabstand von 80 cm zueinander haben. Bei mir glatte 32cm bis jetzt hat noch keiner gemosert und die Montage ist schnell und einfach und es müssen "keine" Löcher bebohrt werden.
MfG Frank

http://img367.imageshack.us/img367/9686/probi15fu.jpg

Verfasst: 16.09.2005, 11:20
von Darker
sven. hat geschrieben:Könnte das gleiche Problem nicht auch durch mit Tagfahrlicht
hervorgerufen werden, wenn es jemand für Standlicht hält? Mein Problem
am Tagfahrlicht ist auch, dass du es nicht hinten am Fahrzeug siehst.
Das stimmt schon (auf's Heck bezogen), aber da ändert sich ja nichts
zur derzeitigen Situation. Ich denke mal, dass Tagfahrlicht mit dem
Abblendlicht gekoppelt wird, oder? (zumindest von den Bestimmungen her)

Oder darf man sich einen extra-Schalter für Tagfahrlampen setzen?
Wenn nicht, könnten wir uns das auch sparen wenn wir es offiziell richtig
machen. Denn entweder klappen die Scheinwerfer dann auf, oder mit
SEM bleiben sie zu und überhitzen...

:(