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Verfasst: 04.06.2005, 10:18
von Shoobedoo
Viper hat geschrieben:hallo !
da macht sich das Studium doch mal bezahlt !
Wie ich schon gesagt hatte geht dich die Sache garnichts an ! Es hängt am Versender !
Du bist Verbraucher und das allein iat ausschlaggebend dass du aus der Sache raus bist ! und der Versender sich drehen muss ! WEnn er mit AGB, ... kommt ist für dich, da du sicher nicht drauf hingeweisen wurdest eh nichtig ! der Rest ist zur Erklärung !
im BGB nennt sich die Sache Fernabsatzgesetz (§312b BGB), die laut BGB besagt, dass der Empfänger ab Übergabe des Versenderes an den Frachtführer (DHL) bei einer Schickschuld (§447BGB) aus der Sache raus ist und die Preis und Verlustgefahr auf den Käufer übergeht !
ES SEI DENN DER KÄUFER IST VERBRAUCHER !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und du bist sicher Verbraucher nach §13BGB ! also bleibt in deinem Falle die Bruch und Preisgefahr beim Verkäufer und damit ist er für den Transportschaden verantwortlich weil auch nur er den Vertrag mit der DHL hat !
Interessant für dich ist auch noch §474 Verbrauchsgüterkauf, §475 abweichende Vereinbarungen in dem steht dass du nicht haftest und §476 Beweislastumkehr !
Öhm... was ist mit dem "Gefahrenübergang"?
Wenn der Käufer, weil "Geiz ist Geil" unversicherten Versand gewählt und bevorzugt, hat er die A-Karte gezogen, Transportschaden mal ausgenommen, für den das Logistik-Unternehmen haftbar. Muss allerdings der Auftraggeber reklamieren, den Transportschaden (Vertragspartner).
Grüsse
Shoo
Verfasst: 04.06.2005, 10:58
von RA
@Shoobedoo: Dann müsste aber ein versicherter Versand als Option möglich gewesen sein, der Käufer dies aber wg. "Geiz ist geil" abgelehnt haben!
Gruss!
RA
Verfasst: 04.06.2005, 11:11
von Gast
Wie sieht es dann eigentlich aus mit dem Nachweiss?
Wenn ich es noch in Erinnerung habe, muß man dem Versender nachweisen, daß die Ware im einwandfreien Zustand abgesendet wurde und beschädigt angekommen ist.
Das Drama hatte ich mal mit einer Kamera. Hermes wollte nicht vom Standpunkt abweichen, diese sachgemäß behandelt zu haben. Der Versender war ohnehin überhaupt nicht an einer Klärung interessiert. Danach habe ich meinen Ebay-Account gekündigt.
cu, Elch
Verfasst: 04.06.2005, 13:45
von Degsterx
Ich selber arbeite bei TNT Express (ist mit UPS zu vergleichen) und da kommt es nun auch mal vor das was vom Band fällt und gut wenn`s kaputt geht, muss man auch dafür haften/zahlen außer es ist unsachgemäß verpackt, denn der Absender ist für die Verpackung verantwortlich!
In deinem Fall ist es auf jeden Fall mit DHL zu klären. Ich habs so gelernt
Offene Mängel - sofort melden
versteckte Mängel - innerhalb von 7 Tagen weiß aber nicht ob`s bei DHL so ist
!
Verfasst: 04.06.2005, 14:11
von Shoobedoo
Elch hat geschrieben:Wie sieht es dann eigentlich aus mit dem Nachweiss?
Wenn ich es noch in Erinnerung habe, muß man dem Versender nachweisen, daß die Ware im einwandfreien Zustand abgesendet wurde und beschädigt angekommen ist.
Das Drama hatte ich mal mit einer Kamera. Hermes wollte nicht vom Standpunkt abweichen, diese sachgemäß behandelt zu haben. Der Versender war ohnehin überhaupt nicht an einer Klärung interessiert. Danach habe ich meinen Ebay-Account gekündigt.
Ein Anwalt Deines Vertrauens wäre in dem Fall wohl Dein bester Freund gewesen, anstelle sich das Gefallen zu lassen?
Grüsse
Shoo
Verfasst: 04.06.2005, 15:22
von Gast
Shoobedoo hat geschrieben:
Ein Anwalt Deines Vertrauens wäre in dem Fall wohl Dein bester Freund gewesen, anstelle sich das Gefallen zu lassen?
War ich auch. Aber leider war es ein Handel zwischen Privatleuten. Damit steht man ziemlich blöde da. Auf Einschreiben und ähnliches hat er auch nicht reagiert. Und ein Prozess wäre für den Streitwert nicht ratsam gewesen. Deshalb habe ich Abstand von Geschäften genommen, die mti Privatpersonen abgewickelt werden.
cu, Elch
Verfasst: 04.06.2005, 15:35
von Shoobedoo
Elch hat geschrieben:
War ich auch. Aber leider war es ein Handel zwischen Privatleuten. Damit steht man ziemlich blöde da. Auf Einschreiben und ähnliches hat er auch nicht reagiert. Und ein Prozess wäre für den Streitwert nicht ratsam gewesen. Deshalb habe ich Abstand von Geschäften genommen, die mti Privatpersonen abgewickelt werden.
Nun gut... sicherlich eine Ermessensfrage, auch abhängig vom Streitwert/Kosten- Nutzen Verhältnis und Verhältnissmässigkeit der Mittel.
Macht ja auch keinen Sinn mit "
Kanonen auf Spatzen zu schiessen"
(Bitte im juristischen Sinne zu verstehen, nicht "tierischem")
Selbst wenn im Recht und die Forderung durchsetzt, bei der Gegenseite ist aber nix zu holen... bleibt man letztendlich auf den Kosten für RA und den Gerichtskosten sitzen und hast 'n Titel, den Du Dir für 30 Jahre an die "Klo-Wand" tapezieren kannst
Grüsse
Shoo
Verfasst: 05.06.2005, 00:30
von Viper
hallo !
die Frage mit der Versicherung stellt sich hier garnicht, weil wenn es mit der Post verschickt wurde ist es ein Paket und automatisch bis 500 Euro versichert !
der Gefahrübergang und die Beweislastumkehr liegen ja jeweils beim Versender wenn der Empfänger wie in diesem Falle Verbraucher ist !
siehe oben, ist alles erklärt !
Gruß, MARCUS !
Verfasst: 05.06.2005, 03:45
von Soxx
Viper hat geschrieben:
wende dich an FOX, die müssen sich drum kümmern ! !
Das würde ich nicht so sagen, wenn der Käufer unversicherten Versand wünscht is das sein Ding.
Bei versicherten Versand muß der Kunde den Schaden bereits beim Zusteller bestätigen lassen (sonst könnte ja jeder kommen der beim Anbau was falsch macht)
Aber ruf doch mal bei Heike von FOX an, erklär ihr das Problem, die kann dir sicherlich GFK-Zeugs nachsenden damit du das selbst zusammenkleben kannst !!
GFK ist doch leicht repariert, das is ja der große Vorteil dran!
Verfasst: 05.06.2005, 21:36
von Pinke-maxx
moin,
kann nur für dich hoffen, dass fox das ding zurück nimmt.
Meine hier schonmal gelesen zu haben, dass jemand ohne
wenn und aber eine neue bekommen hat.
was bleibt sind wahrscheinlich die versandkosten.
Pass auf.... ich seh´s schon kommen.
nach langem hin und her bekommst du endlich eine
neue zugeschickt, musst diese denn genau wie chris in 2 Teile
sägen, da das ding null passt
soll heissen, wenn alles nichts hilft frag mal chris.
der hat seine schürze mit der originalschürze kombiniert.
Aus 2 Schürzen eine gemacht. (mit GFK-Matten)
da kann man bestimmt auch aus 3 Teilen eine machen.
Und die passt denn auf alle fälle zu hundert Prozent.
was mich nur wundert... die Dinger sind eingentlich super stabil.
Haben nicht ohne grund das splittergutachten.
(ich musste meine schürze mit 2 Spanngurten belasten / Anpassen)
kann mir nicht vorstellen, dass die in 3 Teile brechen wenn
DHL ein paar pakete raufschmeisst)
ich glaube eher, die von *-Factory mochten dich nicht,
alles gute
Pinke
Verfasst: 07.06.2005, 14:42
von tobi16v
ich habdie schürze nicht von fox sondern privat von ebay! mittlerweile hab ich jemanden gefunden der sie mir für 50 euronen repariert jetzt hof ich nur noch das ich sie eingetragen bekomme hab aber ne kopie vom fahrzeugschein des vorbesitzers sollte also hoffentlich nicht zu schwierig sein!!
cu