Hallo Leute,
seit geraumer Zeit beschäftigen mich viele Fragen bezüglich Autoverwertern oder Autoschlachten. Ich weiß, dass viele Leute privat Autos schlachten, andere haben sich einen Gewerbeschein geholt um autos zu schlachten und die Teile bei Ebay zu verkaufen... doch wie macht man es eigentlich richtig? Hat jemand Erfahrungen damit oder machts vieleicht selbst?
Was mich eben interessiert ist ob und wie man rechtlich gesehn völlig legitim autos schlachten kann... gewerblich. Leider finde ich zu diesen Fragen immer nur sehr schwammige Antworten, aber vieleicht kennt sich hier ja sogar jemand aus. Ich habe auf der einen Seite gehört, dass man eben als Autoverwerter einen Kfz-Meister braucht... und außerdem wäre es auch nicht mein Ziel autos zu verwerten. Doch wie kann man Autos schlachten und mit den Einzelteilen handeln ohne als Verwerter zu gelten? Soweit ich gehört habe darf man auf einem privatgrundstück bis zu 6 (??) Fahrzeuge stehen haben, alles darüber hinaus würde bereits als Verwertung eingestuft werden, so hat es mir mal ein Bekannter (Polizist) vor längerer Zeit erklärt. Darüber hinaus müssen natürlich alle Flüssigkeiten abgelassen und entsorgt werden oder die Autos auf festem Grund und Überdacht gelagert sein, dass eben nichts in Erdreich dringen kann. Woanders hab ich auch gelesen, dass eine Werkstatt mit Ölabscheider vorhanden sein muss und das Gelände nicht im Wohngebiet liegen darf bzw. man sich eine Genehmigung holen müsse, dass das Gelände für solche Zwecke genutzt werden kann (die braucht man wohl auch also Autohändler).
Wenn ich mir z.B. mal Ebay anschaue kann ich mir unmöglich vorstellen, dass die ganzen Händler dort entweder nebenbei handeln oder autoverwerter sind.... wie nennt man das dazwischen? Fällt das einfach unter Handel mit Autoteilen? Ich würde gerne in größerem Umfang mit Autoteilen handeln und beschäftige mich seit längerem Zeitraum bereits mit dem Thema der Exisitenzgründung. Ein Handel zu gründen ist relativ einfach... doch den besten Gewinn erzielt man wohl auch mit dem Schlachten von autos, die Frage die ich mir stelle ist eben ob und in welchem Umfang ich das darf. Wäre es möglich mit einer entsprechenden Halle und Gelände die solche Auflagen erfüllt neben dem reinen Handel auch Autos auszuschlachten und die Karosse bzw. alle Überreste von einem Verwerter holen zu lassen und das ganze dennoch als Handel zu deklarieren oder ist das "legale" schlachten wirklich dem Autoverwerter vorbehalten?
Vieleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen damit gemacht und weiß wie es richtig läuft. Die Forenschlachter sind doch sicherlich auch keine schrottplatzbesitzer, oder?
Erfahrung mit Autoverwertung?
- JayJay
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Erfahrung mit Autoverwertung?
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Re: Erfahrung mit Autoverwertung?
Hi JayJay,
1. glaube niemals Polizisten
2. Wenn Du ein paar Fahrzeuge im Jahr auseinanderbaust und die Teile privat verkaufst (auch bei eBay) kräht da kein Hahn danach
3. sobald die Leute aber Rechnungen haben wollen um diese beim Finanzamtabzusetzen, wirds komplizierter. Dann brauchst Du den "kleinen Gewerbeschein". Das bedeutet, Du brauchst eine Umsatzsteuer Id vom Finanzamt und musst monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Kannst aber im Gegenzug alle Kosten geltend machen, die in Zusammenhang mit der Schlachterei stehen. Sprich Transportkosten, Platzmiete, werkzeug usw. Die Mwst. hierfür bekommst Du mit der Voranmeldung verechnet. Für den Fahrzeughandel mit dem nicht EU-Ausland gelten nochmal andere Bestimmungen, diese kenne ich aber nicht genau.
4. Wenn Du noch Angestellte brauchst wird die Sache nochmal komplizierter aber das will ich jetzt nicht weiter ausführen
Grüße
Stephan
1. glaube niemals Polizisten
2. Wenn Du ein paar Fahrzeuge im Jahr auseinanderbaust und die Teile privat verkaufst (auch bei eBay) kräht da kein Hahn danach
3. sobald die Leute aber Rechnungen haben wollen um diese beim Finanzamtabzusetzen, wirds komplizierter. Dann brauchst Du den "kleinen Gewerbeschein". Das bedeutet, Du brauchst eine Umsatzsteuer Id vom Finanzamt und musst monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Kannst aber im Gegenzug alle Kosten geltend machen, die in Zusammenhang mit der Schlachterei stehen. Sprich Transportkosten, Platzmiete, werkzeug usw. Die Mwst. hierfür bekommst Du mit der Voranmeldung verechnet. Für den Fahrzeughandel mit dem nicht EU-Ausland gelten nochmal andere Bestimmungen, diese kenne ich aber nicht genau.
4. Wenn Du noch Angestellte brauchst wird die Sache nochmal komplizierter aber das will ich jetzt nicht weiter ausführen
Grüße
Stephan
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Re: Erfahrung mit Autoverwertung?
naja man kann das ganze auch als Kleinunternehmer nach §19 anfangen... das sollte in diesem Gewerbe möglich sein.. und ist dann deutlich weniger Stress
Kleinunternehmer UStG Einzelnorm §19
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wer nicht wagt, der nicht gewinnt...
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Re: Erfahrung mit Autoverwertung?
Ja, aber für Autos brauchste doch irgendwas um nen Verwertungsnachweis auszustellen, sonst kommt das Ordnungsamt/Umweltamt, und wie se alle heissen irgendwann ma angeschissen und die wollen wissen was mit dem Auto passiert ist. Könnte man ja theoretisch auch im Wald verbuddeln mitsamt Betriebsflüssigkeiten.
Hat glaub ich der Santanas irgendwann ma was geschrieben, das die bei dem nach 10 jahren mal auf der Matte gestanden haben, und wissen wollten wo das Auto ist.
Ich weiss nicht ob denen das reicht, wenn du denen ne Quittung auf die Theke legst, dass du die Betriebsflüssigkeiten/Batterie legal entsorgt hast und den rest in einzelteilen verkauft hast.
Hat glaub ich der Santanas irgendwann ma was geschrieben, das die bei dem nach 10 jahren mal auf der Matte gestanden haben, und wissen wollten wo das Auto ist.
Ich weiss nicht ob denen das reicht, wenn du denen ne Quittung auf die Theke legst, dass du die Betriebsflüssigkeiten/Batterie legal entsorgt hast und den rest in einzelteilen verkauft hast.
kein Probe mehr dafür 120d und Galant EA0 2.5 24V