Neue Rechtsprechung zu Gebrauchtwagen-Garantie
Laut Meldung von RTL Aktuell aufgrund eines aktuellen Urteils, erlischt die Gebrauchtwagengarantie eines Hädlers nicht automatisch, wenn die Wartungstermine nicht eingehalten wurden.
Kann der Händler jedoch nachweisen, dass die nicht durchgeführte Wartung Ursache des technischen Defekts ist, besteht kein Garantieanspruch.
Grüsse
Shoo